Kfz-Versicherungen: Das sollten Sie wissen!
Hierzulande erhalten Autos erst dann eine Zulassung, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt. Allerdings ist die Haftpflichtpolice auch nur darauf ausgelegt, bei einem selbst verschuldeten Unfall die Schäden der anderen Partei zu übernehmen. Um Schäden am eigenen Fahrzeug zu ersetzen, bedarf es einer zusätzlichen Kaskoversicherung.
Doch wodurch unterscheiden sich verschiedene Versicherungsmodelle voneinander und was bedeuten die Schadensfreiheitsklassen? Der nachfolgende Artikel gibt Aufschluss.
Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die wichtigste Police ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Police ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb Versicherungsunternehmen auch verpflichtet, tatsächlich jeden Kunden anzunehmen. Nur in Ausnahmefällen steht es den Versicherungsgesellschaften frei, Anfragen für eine Mitgliedschaft abzulehnen. Dazu sind die Versicherer berechtigt, wenn Kunden etwaig fällige Beiträge im Vorfeld eventuell nicht bezahlt hatten oder die Gesellschaften nur bestimmte Berufsgruppen wie Beamte versichern.
Sind die Fahrer dann für einen Unfall verantwortlich, deckt die Kfz-Haftpflichtpolice all die Schäden ab, die die anderen Verkehrtsteilnehmer dadurch erlitten haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob von Fahrradfahrern, Autofahrern oder Fußgängern die Rede ist. Für Autoreparaturen des eigenen Wagens müssen die Kfz-Haftpflichtpolicen nicht aufkommen.
Wofür wird die Teilkasko benötigt?
Rund 30 Prozent aller Kfz-Besitzer nehmen außerdem eine Teilkaskoversicherung in Anspruch. Diese Police kostet durchschnittlich ungefähr 90 Euro zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Teilkasko kommt bei einem Diebstahl auf. Hierfür ist es eine Voraussetzung, dass einzelne Teile oder das Kfz vollständig gestohlen wurden. Zusätzlich tritt die Teilkasko bei Glasbruch in Kraft, beispielsweise bei einem Riss in der Frontscheibe. Außerdem können Versicherungsnehmer die Schäden bei der Versicherung geltend machen, die durch Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Überschwemmung entstehen. Für Sturmschäden ist es jedoch eine Voraussetzung, dass die Policen erst ab Windstärke 8 zur Geltung kommen. Als mitversichert gelten außerdem alle Schäden, die durch Explosion und Brand entstehen. Dazu gesellen sich Marderbisse sowie Wildunfälle.
In bestimmten Tarifen sind außerdem Schäden mitversichert, die durch Schnee- und Dachlawinen entstehen. In erster Linie geht es dabei um Schäden, die Fahrer nicht direkt selbst beeinflussen können. Aus dem Grund ist die Teilkaskoversicherung auch nicht in Schadenfreiheitsklassen unterteilt. Deshalb dürfen Versicherungsnehmer auch keine Ansprüche auf einen Preisnachlass nach unfallfreien Jahren stellen.
Besonderheiten bei Wildunfällen und Marderbissen
Zahlreiche Tarife zeigen auf Vergleichsportalen wie kraftfahrzeugversicherung.eu auf, dass viele Angebote nur einen direkt durch Marderschäden erzeugten Schutz inkludieren. Allerdings ist es meist recht preiswert, einen durch Marder durchgebissenes Kabel zu erneuern. Wesentlich dramatischer sind Folgeschäden. Denn schlimmstenfalls verursacht ein defekter Kühlschlauch sogar einen kompletten Motorschaden. Aus diesem Grund sind potentielle Kunden beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auch gut beraten, etwaig entstehende Folgeschäden direkt mitzuversichern. Ähnliche Umstände können Versicherungsnehmer auch bei Wildunfällen vor größere Probleme stellen.
Zahlreiche Versicherungsunternehmen beschränken eine Kostenübernahme bei Wildunfällen auf Haarwild. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Unfälle mit Kühen, Hunden, Fasanen oder anderen Tieren eventuell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherungskonditionen „alle Wirbeltiere“ oder „alle Tiere“ einschließen.
Vollkaskoversicherungen sind nur für teure Pkw sinnvoll
In eine Vollkaskopolice ist die Teilkasko automatisch inkludiert. Allerdings werden diese Versicherungen um einen Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen erweitert. Das bedeutet mit anderen Worten: Wer einen Unfall verschuldet, erhält bei der Vollkasko auch die Kosten für die Reparatur des eigenen Kfz erstattet. Außerdem kommt die Police bei Vandalismus zum Einsatz. So können sich Versicherungsnehmer beispielsweise an die Unternehmen wenden, wenn der Lack durch unbekannte Personen zerkratzt oder die Antenne abgebrochen ist.
Außerdem übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn Versicherungsnehmer unverschuldet an einem Unfall beteiligt waren und die Verursacher des Ereignisses Unfallflucht begehen. In Fällen wie diesen sind Versicherungsnehmer berechtigt, die Vollkaskoversicherung zu beanspruchen. In diesem Fall erfolgt zwar eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts. Aber falls die gegnerische Versicherung später die Kosten trägt, wird diese Rückstufung auch wieder rückgängig gemacht. Kosten für die Vollkasko belaufen sich auf durchschnittlich 325 Euro pro Jahr. Ein Großteil aller vollkaskoversicherten Pkw ist mindestens 15.000 Euro wert.
Welche Rolle spielen die Schadenfreiheitsklassen?
Eine wesentliche Rolle spielen bei der Autopolice die Schadensfreiheitsklassen. Wer für lange Zeit unfallfrei unterwegs ist, wird in jedem Jahr in eine günstigere SF-Klasse gestuft. Dadurch verringern sich die Kosten für die Versicherung. Die Versicherungsgesellschaften ordnen den einzelnen Klassen jeweils einen bestimmten Prozentsatz zu. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Anteil der Basisprämie, den die Versicherungsnehmer wirklich bezahlen müssen. Beispielsweise werden die Kunden dann nach 15 unfallfreien Jahren auch in die SF15 eingestuft, die wiederum mit einem Beitragssatz von 30 Prozent gleichzustellen ist. In diesem Fall entrichten die Versicherungsnehmer auch nur ein Viertel der Grundprämie. Zudem hängt die Höhe des Rabatts von den Altersstufen ab? Insbesondere ältere Fahrer profitieren häufig von günstigen SF-Klassen.