Stunt Scooter, E-Scooter und E-Roller – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kein Scooter ist wie der andere. Diese Behauptung gilt gewiss für die praktischen Zweiräder, die sich zum Teil nur durch kleine Details voneinander unterscheiden. Auch wenn sich die Begriffe sowie deren Funktionen zum Teil sehr ähneln, ist die Gesetzeslage in Deutschland eine wichtige Basis für Differenzierungen.
Doch wodurch unterscheiden sich die Gefährte nun im Einzelnen?
Besonderheiten eines Stunt Scooters
Im Gegensatz zu E-Scootern und E-Rollern werden Stunt Scooter nicht elektrisch betrieben. Diese widerstandsfähigen Mobile sind speziell für Stunts und Tricks geeignet.
Im Gegensatz zu konventionellen Scootern kommen die Mobile deshalb nicht als Transportmittel zum Einsatz.
Vielmehr sind die Roller in Skateparks für actiongeladene Stunts zu Hause. Optisch erinnern Stunt-Scooter zwar an normale Scooter. Allerdings sind die Modelle zumeist nicht in ihrer Höhe verstellbar. Das Design der Scooter zielt darauf ab, ein Maximum an Belastbarkeit und Stärke zu gewährleisten.
Die meisten Nutzer wünschen sich einen Stunt Scooter, der leicht und widerstandsfähig zugleich ist. Deshalb sind viele Hersteller besonders kreativ, um diese beiden Ansprüche zu vereinen. Von der Materialienauswahl bis hin zu speziellen Konstruktionen – Besonderheiten von Stunt Scootern sind mannigfaltig.
Deshalb müssen Ersatzteile wie jene Ersatzteile von Chilli, einem der bekannteren Anbieter, ebenfalls besonders hochwertig sein, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Besonderheiten eines E-Scooters
Der E-Scooter ist ein elektrischer Tretroller, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Diese Merkmale sind gesetzlich festgelegt. Einerseits benötigen E-Scooter eine Lenk- und Haltestange. Zudem bewegt sich die zugelassene Geschwindigkeit im Bereich von 7 bis 20 km/h. Die maximale Leistung darf 500 Watt nicht übersteigen. Das Maximum für selbst balancierende E-Scooter beträgt 1.400 Watt.
Außerdem müssen E-Scooter verkehrssicher sein und dementsprechend Merkmale wie funktionale Bremsen, Vorder- sowie Rücklicht aufweisen. Ergänzend ist eine Nutzung der E-Scooter nur auf Radwegen oder Straßen gestattet. Nutzer der E-Scooter sind nicht an eine Kennzeichen-, Führerschein- oder Helmpflicht gebunden. Allerdings besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.
Besonderheiten von E-Rollern
E-Roller sind hingegen elektrische Motorroller. Deshalb sind Nutzer der Roller an die gleichen Pflichten gebunden, die ebenfalls für klassische Motorroller gültig sind. Beispielsweise müssen sich Fahrer der E-Roller an eine Helmpflicht halten.
Die Elektroroller sind für all die Straßen geeignet, die ebenfalls für normale Motorroller zugelassen sind.
Für die Zulassung genügt zumeist ein Versicherungskennzeichen, im Gegenzug entfällt jedoch der TÜV im Zweijahres-Rhythmus. Da E-Roller an normale Verkehrsanforderungen gebunden sind, sind Ausstattungsdetails wie Bremslichter oder funktionierende Bremsen vorgeschrieben.
Welches Gefährt ist nun die richtige Wahl?
Ob Stunt Scooter, Elektroscooter oder Elektroroller: Diese Entscheidung muss jeder selbst treffen. Ganz gewiss sind Stunt Scooter die richtige Wahl für alle Scooter-Fans, die auf den Skateparks dieser Welt zu Hause sind und ein besonders robustes Modell suchen. Wer die Gefährte nicht nur auf Straßen, sondern auch auf Radwegen nutzen möchte, sollte einen E-Scooter favorisieren. Diese Mobile sind außerdem eine gute Wahl für alle Verkehrsteilnehmer, die keinen Führerschein besitzen.
Da E-Roller ausschließlich für die Straße geeignet sind, sind deren Einsatzmöglichkeiten recht begrenzt. Doch auch bei diesem Gefährt ist es wichtig, sich vor der Nutzung mit allen gültigen Verkehrsanforderungen vertraut zu machen.