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Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld

Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld
Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld | Foto: © studio v-zwoelf #528612803 – stock.adobe.com

Wie die Regierung ankündigte, wird der Hartz IV-Satz ab Januar 2023 deutlich erhöht. Mittlerweile präsentierte das Sozialministerium einen konkreten Entwurf für das geplante Bürgergeld.

Mehr Geld ab Januar 2023

Die Anhebung des Regelsatzes für zukünftiges Bürgergeld auf 502 Euro basiert auf einem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums.

Demzufolge würden bisherige Hartz IV-Sätze ab Januar 2023 um insgesamt 50 Euro erhöht werden.

Basierend auf einem Beschluss des Koalitionsausschlusses, werden durch diese Maßnahme bisherige Hartz IV-Regelsätze an die Inflation angepasst.

Anhebung des Regelsatzes für zukünftiges Bürgergeld
Die Anhebung des Regelsatzes für zukünftiges Bürgergeld auf 502 Euro basiert auf einem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums | Foto: © Racamani #530426695 – stock.adobe.com

Anpassungen an die Inflation und Gehaltserhöhungen

Anfangs werden die Regelsätze durch Hinzuziehung eines Mischindexes festgelegt, der zu 70 Prozent auf der Preisentwicklung und zu 30 Prozent auf der Entwicklung der Gehälter basiert. Grundlage dieser Berechnung sind Daten des ersten Quartals des Vorjahres sowie des zweiten Quartals aus dem Jahr 2020.

Zukünftige Prognosen eingeschlossen

Würde die Erhöhung des Bürgergelds allein auf diesem Mechanismus basieren, würde sich der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von 449 auf 469 Euro erhöhen. Beim neuen Bürgergeld wird jedoch auch der Zuschlag für die aktuell berechnete zukünftige Inflation integriert.

Diese Berechnungen erfolgen auf Basis einer Prognose, der aktuelle statistische Daten zugrunde liegen.

Dadurch erhöht sich der Regelsatz für eine alleinstehende erwachsene Person auf 502 Euro. Im direkten Vergleich entsteht dadurch ein Plus von 53 Euro.

Bürgergeld Zuschlag für aktuell berechnete zukünftige Inflation
Beim neuen Bürgergeld wird auch der Zuschlag für die aktuell berechnete zukünftige Inflation integriert | Foto: © M. Schuppich #530667809 – stock.adobe.com

Erhöhungen für weitere Personengruppen

Zusätzlich sieht der Gesetzesentwurf Erhöhungen für andere Gruppen vor.
Beispielsweise sollen volljährige Partner in Zukunft einen Regelsatz von 451 Euro erhalten. Für Kinder von 14 bis 17 Jahren ist ein Regelsatz von 420 Euro geplant. Erhöhungen für 6- bis 13-jährige belaufen sich auf 348 Euro, für bis zu 5-jährige auf 318 Euro.