Was Reisende über Fahrgemeinschaften wissen müssen
Es gibt viele Gelegenheiten, in denen Fahrgemeinschaften eine gute Idee sind. Ganz gleich, ob Betroffene dadurch den gemeinsamen Arbeitsweg zurücklegen oder Fremde zurück in ihre Heimat fahren: Bereits aus Umweltgründen versprechen Fahrgemeinschaften viele Vorteile.
Die Umwelt schonen
Laut Informationen des Umweltbundesamts verbrauchen zwei Autos mit jeweils einem Insassen auf ein- und derselben Strecke fast doppelt so viel Kraftstoff wie ein Fahrzeug mit zwei Personen.
Würden sich die beiden Insassen ein Kfz teilen, könnten sie folglich viel CO2 sparen.
Allerdings entlasten Fahrgemeinschaften nicht nur die Umwelt. Zugleich verringert sich der finanzielle Aufwand für Benzinkosten. Für Entspannung sorgt außerdem die Tatsache, nicht die ganze Zeit selbst hinter dem Steuer sitzen zu müssen. Ein weiterer Vorteil eröffnet sich beim Parken. Mehr Parkraum entsteht durch die reduzierte Gesamtzahl an Pkw, die durch Deutschlands Städte fahren.
Zuverlässige Fahrpartner auswählen
Auf der Suche nach einer passenden Fahrgemeinschaft sollten sich Betroffene nach zuverlässigen Partnern umsehen. Ebenso wichtig ist, dass die Fahrpartner auch sicher fahren.
Auf der Suche nach einer Mitfahrgelegenheit für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz lohnt es sich, im Kollegenkreis nach einem verlässlichen Fahrpartner Ausschau zu halten. Einige Firmen offerieren sogar interne Vermittlungsbörsen.
Rechtliche Regelungen
Erleiden Fahrgemeinschaften einen Unfall, kommt für das jeweilige Kfz zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Schäden der Insassen auf. Diese Regelung gilt auch dann, falls die Fahrer den Unfall nicht verschuldet haben. Wurden die Fahrzeughalter als Beifahrer verletzt, haben sie dennoch Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Haftpflichtpolice. Außer bei „höherer Gewalt“ besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Von Insassen-Unfallversicherungen raten Experten hingegen ab, da diese Police bei hohen Haftungs-Höchstgrenzen der Kfz-Haftpflicht abgedeckt sind.
Gut zu wissen: Eine Insassen-Unfallversicherung steht automatisch für die Fahrer ein, welche den Unfall verschuldet haben und keine Leistungen von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Dennoch ist es von Vorteil, wenn alle Insassen eine private Unfallversicherung abschließen. Diese Police zahlt schließlich unabhängig von der Tatsache, wie der Schaden entstanden ist.
Vollkasko bei Sachschäden
Zudem sollten Teilnehmer der Fahrgemeinschaft bedenken, dass am betroffenen Auto aufkommender Schaden weder über die Kfz-Haftpflicht noch über die private Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
Damit verbundene Kosten übernimmt eine Vollkaskoversicherung. Deshalb ist es wichtig, sich vor Fahrtantritt stets über den Versicherungsschutz zu informieren.
Fahrtkosten steuerlich geltend machen
Zusätzlich ist es möglich, die Fahrgemeinschaft steuerlich geltend zu machen. In der Steuererklärung darf eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer zwischen Wohnung sowie Arbeitsplatz aufgeführt werden. Für diese Berechnung ist stets die kürzeste Straßenverbindung maßgeblich. In der Steuererklärung gehört die Entfernungspauschale der Kategorie der Werbungskosten an.
Letztendlich ist es ebenfalls wichtig zu wissen, dass eine Fahrgemeinschaft keinen kommerziellen Zweck verfolgt. Dementsprechend dürfen von Mitfahrenden eingesammelte Mitfahrbeiträge höchstens die Betriebskosten abdecken. Doch auch wenn es bei der Organisation einer Fahrgemeinschaft einiges zu beachten gibt, sind die Zusammenschlüsse generell eher unkompliziert.