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Hass im Netz – Nutzerrechte werden gestärkt

Hass im Netz
Hass im Netz – Nutzerrechte werden gestärkt

Im Kampf gegen strafbare Hetze im Internet werden Nutzerrechte in Zukunft mehr gestärkt. Erst vor wenigen Tagen stimmte der Bundesrat den bereits im Bundestag beschlossenen Änderungen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu.
Diese Änderung sei eine wichtige Grundlage dafür, Hass im Internet effizienter zu bekämpfen und deren Verfolgung in sozialen Medien zu erleichtern.

Ein Gesetz für Betreiber sozialer Netzwerke

Dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird umgangssprachlich auch als Facebook-Gesetz bezeichnet. Nichtsdestotrotz gilt das Gesetz für sämtliche Betreiber von sozialen Netzwerken.

Nicht von dem Gesetz sind hingegen Mail- und Messenger-Dienste, Onlinespiele, Verkaufsplattformen, Fachportale sowie berufliche Netzwerke betroffen.

Das Gesetz ist darauf ausgelegt, die Plattformen zu härterem Vorgehen gegen Terror-Propaganda, Hetze und Hass im World Wide Web zu schützen.

Soziale Netzwerke
Ein Gesetz für Betreiber sozialer Netzwerke

Meldewege erleichtern

Die neue Gesetzgebung zielt beispielsweise darauf ab, Meldewege für Beschwerden im Kampf gegen Hetze zu vereinfachen.
Demzufolge haben all die Nutzer einen Auskunftsanspruch, die auf den Plattformen den Hasstiraden zum Opfer fallen. Bei einer Löschung dürfen Internetnutzer auf Anfrage auch auf eine individuelle Begründung für die Entscheidung für oder gegen die gelöschten Inhalte bestehen.