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Hochschulrecht in Deutschland: Wichtige Infos für Studenten

Hochschulrecht in Deutschland
Hochschulrecht in Deutschland: Wichtige Infos für Studenten | Foto: ©Dmitrii Kotin #105524417 – stock.adobe.com

Das Studium ist eine aufregende Zeit voller neuer Erfahrungen, Herausforderungen und Freiheiten. Doch neben Vorlesungen, Prüfungen und dem Studentenleben gibt es auch eine rechtliche Seite, die oft übersehen wird: das Hochschulrecht.
Viele Studenten wissen nicht genau, welche Rechte und Pflichten sie haben, wo sie sich bei Problemen wehren können und welche Regelungen für Prüfungen, Anwesenheitspflichten oder Studienzeiten gelten.

Hochschulrecht – Wer bestimmt die Regeln?

Das Hochschulrecht setzt sich aus verschiedenen Ebenen zusammen:

  • Hochschulgesetze der Bundesländer: Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften für seine Hochschulen. Diese Regeln unter anderem Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsordnungen und Studienorganisation.
  • Hochschulinterne Regelungen: Jede Hochschule gibt sich eigene Satzungen und Ordnungen, darunter Studien- und Prüfungsordnungen. Diese bestimmen z. B. die Anforderungen an Prüfungen, Anwesenheit oder Fristen.
  • Grundgesetz und Verwaltungsrecht: Studenten sind auch durch allgemeine Grundrechte geschützt, etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung und Gleichbehandlung.

Wer sich über seine individuellen Rechte informieren möchte, sollte einen Blick in die Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs werfen – dort sind viele wichtige Punkte geregelt.

Hochschulinterne Regelungen
Jede Hochschule gibt sich eigene Satzungen und Ordnungen, darunter Studien- und Prüfungsordnungen | Foto: ©katatonia #70592963 – stock.adobe.com

Anwesenheitspflicht und Vorlesungsfreiheit – Muss ich immer da sein?

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht herrscht. Tatsächlich gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Hochschulen legen selbst fest, wann Anwesenheit verpflichtend ist.

In Vorlesungen besteht meist keine Anwesenheitspflicht, es sei denn, es handelt sich um besondere Lehrveranstaltungen mit praktischen Übungen oder Gruppenarbeiten.

In Seminaren und Laborpraktika kann eine Anwesenheitspflicht bestehen, wenn die aktive Teilnahme Teil der Prüfungsleistung ist.

Wichtig: Falls eine Hochschule eine unzulässige Anwesenheitspflicht in Vorlesungen vorschreibt, kann dies rechtlich überprüft werden.

Anwesenheitspflicht und Vorlesungsfreiheit
Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht herrscht | Foto: ©luckybusiness #357468860 – stock.adobe.com

Prüfungen und Fristen – Was sind meine Rechte?

Prüfungen sind für viele Studenten der größte Stressfaktor – umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Prüfungen und deren Vorbereitung zählen für viele Studenten zu den größten Belastungen im Studienalltag. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen und entsprechend vorbereitet zu sein.

Bei Klausuren und mündlichen Prüfungen gibt die jeweilige Prüfungsordnung den Ablauf vor. Werden Prüfungen unter unfairen Bedingungen durchgeführt – etwa durch technische Störungen bei digitalen Formaten – besteht die Möglichkeit, das Ergebnis anzufechten. Eine genaue Kenntnis der Vorschriften hilft dabei, in solchen Fällen richtig zu reagieren.

Die Prüfungseinsicht ist ein fest verankertes Recht. Studenten dürfen ihre korrigierten Prüfungen einsehen und sich die Bewertung erklären lassen. Werden dabei Fehler entdeckt, kann ein Widerspruch in Betracht gezogen werden, um eine Neubewertung zu erwirken.

In einigen Bundesländern existieren Freiversuchsregelungen, durch die nicht bestandene Prüfungen unter bestimmten Bedingungen nicht in die Wertung einfließen.

Auch die Anzahl möglicher Wiederholungen ist je nach Hochschule und Fachrichtung geregelt.

Bei Unsicherheiten bieten Fachschaften oder Prüfungsausschüsse erste Anlaufstellen. Bei komplexeren Fällen oder rechtlichen Fragen kann zusätzlich die Beratung durch eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei hilfreich sein.

Exmatrikulation und Zwangsexmatrikulation – Wann droht der Rauswurf?

Exmatrikulation und Zwangsexmatrikulation betreffen den offiziellen Ausschluss vom Studium und können unter bestimmten Bedingungen eintreten. Grundsätzlich besteht das Recht auf ein geordnetes Studium, doch in einigen Fällen endet dieses vorzeitig.

Die reguläre Exmatrikulation erfolgt in der Regel auf eigenen Wunsch, meist nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs. Sie markiert das planmäßige Ende der Studienzeit und wird durch einen Antrag bei der Hochschule eingeleitet.
Anders verhält es sich bei der Zwangsexmatrikulation. Diese wird von der Hochschule angeordnet, etwa wenn ein Student Prüfungen endgültig nicht besteht, sich nicht fristgerecht zurückmeldet oder fällige Gebühren nicht begleicht. Auch Verstöße gegen hochschulrechtliche Bestimmungen können zu einem Ausschluss führen. Wenn eine Zwangsexmatrikulation droht, ist schnelles Handeln erforderlich. In bestimmten Fällen bestehen rechtliche Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen oder Aufschub zu erwirken. Eine genaue Prüfung der Bescheide und der hochschulrechtlichen Grundlagen ist dabei unerlässlich.

Zwangsexmatrikulation
Wenn eine Zwangsexmatrikulation droht, ist schnelles Handeln erforderlich | Foto: ©Halfpoint #267846693 – stock.adobe.com

Studienzeit und Regelstudienzeit – Wann läuft die Zeit ab?

Viele fürchten das Ende der Regelstudienzeit – doch was bedeutet das eigentlich?

Die Regelstudienzeit ist der Zeitraum, in dem ein Studiengang idealerweise abgeschlossen wird.

Nach Ablauf der Regelstudienzeit gibt es keinen automatischen Rauswurf, aber der Anspruch auf BAföG endet in vielen Fällen. Manche Hochschulen erheben Langzeitstudiengebühren, falls das Studium erheblich länger dauert.

Rechte bei Problemen mit der Hochschule

Nicht immer läuft im Studium alles reibungslos – sei es wegen unfairer Noten, unklarer Prüfungsregelungen oder Diskriminierung. In solchen Fällen gibt es verschiedene Anlaufstellen:

  • Fachschaften und AStA: Unterstützen bei Problemen und vermitteln zwischen Studierenden und Hochschulleitung.
  • Studierendenwerke: Bieten rechtliche und psychologische Beratung.
  • Hochschulombudsstelle: Kann helfen, wenn es um Konflikte mit Dozierenden oder Prüfungsämtern geht.

Falls schwerwiegende rechtliche Probleme bestehen, kann eine rechtliche Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei sinnvoll sein.

Rechte bei Problemen mit der Hochschule
Nicht immer läuft im Studium alles reibungslos – sei es wegen unfairer Noten, unklarer Prüfungsregelungen oder Diskriminierung | Foto: ©Liubomir #1277046549 – stock.adobe.com

Geheimtipps im Hochschulrecht: Weniger bekannte Möglichkeiten

Viele kennen die grundlegenden Regeln ihres Studiums, doch es gibt einige rechtliche „Hacks“, die oft übersehen werden – dabei können sie in schwierigen Situationen eine echte Hilfe sein.

Studienplatzklage

Wer den Wunschstudienplatz nicht bekommen hat, muss sich nicht zwangsläufig damit abfinden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Studienplatzklage eine Möglichkeit sein, doch noch zugelassen zu werden – vor allem, wenn Kapazitäten an der Hochschule falsch berechnet wurden.

Anrechnung von Leistungen

Wer bereits ein Studium begonnen hat oder Berufserfahrung mitbringt, kann sich in vielen Fällen Kurse oder Praktika anerkennen lassen. Dadurch lassen sich Studienzeiten verkürzen, ohne zusätzliche Prüfungen absolvieren zu müssen.

Anrechnung von Leistungen
Wer bereits ein Studium begonnen hat oder Berufserfahrung mitbringt, kann sich in vielen Fällen Kurse oder Praktika anerkennen lassen | Foto: ©Monkey Business #61764258 – stock.adobe.com

Härtefallanträge

In besonderen Situationen – z. B. bei gesundheitlichen oder sozialen Problemen – kann man einen Härtefallantrag stellen, um bevorzugt zugelassen zu werden oder Prüfungsfristen zu verlängern.

Freiversuche strategisch nutzen

In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, Prüfungen als Freiversuch abzulegen.

Wird eine solche Prüfung nicht bestanden, zählt sie nicht – wer besteht, kann das Ergebnis in manchen Fällen sogar noch verbessern.

Langzeitgebühren umgehen

In manchen Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen, mit denen man von Langzeitstudiengebühren befreit werden kann – z. B. durch ehrenamtliches Engagement oder familiäre Gründe.
Viele dieser Möglichkeiten sind in den Prüfungs- und Hochschulordnungen versteckt und werden oft nur auf Nachfrage erwähnt. Professionelle rechtliche Beratung kann dabei helfen, eigene Chancen zu entdecken und im Streitfall durchzusetzen.