In Deutschland zahlen fast sieben Millionen Rentner Steuern

Die Rentenerhöhung im Juli 2025 führte dazu, dass fast sieben Millionen Menschen in Deutschland Steuern zahlen müssen. Allerdings ist nicht nur die Zahl der steuerpflichtigen Rentner gestiegen. Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags führte dazu, dass eine Vielzahl an Rentnern keine Steuern mehr zahlen muss.
Besteuerung der gesetzlichen Rente
Das System der Rentenbesteuerung wird in einer langen Übergangsphase auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass Rentner nur auf einen Teil ihrer Rente Steuern zahlen müssen. Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung führt dazu, dass ein immer höherer Anteil der Rente besteuert wird.
Im Erwerbsleben können dafür höhere Anteile der Rentenbeiträge steuerlich geltend gemacht werden.
Bereits seit 2023 können die Rentenbeiträge in voller Höhe bei der Einkommensteuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2025 werden 83,5 Prozent der Rente besteuert. Der Rentenfreibetrag liegt im Jahr 2025 bei 16,5 Prozent. Die volle Rente wird erst im Jahr 2058 besteuert.

Wann ist die gesetzliche Rente steuerpflichtig?
Die gesetzliche Rente, die an die Rentner ausgezahlt wird, kann steuerpflichtig sein. Die Rente ist so wie das Gehalt sozialversicherungspflichtig, sodass Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Der Rentenfreibetrag wurde 2005 eingeführt. Er ist entscheidend dafür, ob Rentner Steuern zahlen müssen. Weiterhin entscheidet das Jahr des Renteneintritts darüber, ob und in welcher Höhe Rentner Steuern zahlen müssen.

Was ist der Rentenfreibetrag?
Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Anteil der Brutto-Rente. Er ist nicht mit dem Steuerfreibetrag zu verwechseln. Der Prozentsatz des Rentenfreibetrags sinkt in jedem Jahr. Daher bleibt in jedem Jahr ein immer kleinerer Anteil der Brutto-Rente steuerfrei. Bis 2058 sinkt der Rentenfreibetrag auf null Prozent, sodass die Rente in voller Höhe steuerpflichtig ist.
Ob ein Rentner auf seine Rente Steuern zahlen muss, hängt von der Höhe des Rentenfreibetrags im Jahr des Renteneintritts ab.
Auch der aktuelle Steuerfreibetrag entscheidet darüber, ob ein Rentner auf seine Rente Steuern zahlen muss.
Als der Rentenfreibetrag im Jahr 2005 eingeführt wurde, lag er bei 50 Prozent. Die Hälfte der gesetzlichen Brutto-Rente war damit im Jahr 2005 steuerpflichtig. Von 2005 bis 2020 sank der Rentenfreibetrag in jedem Jahr um zwei Prozent. Er lag im Jahr 2020 bei 20 Prozent.
Der Rentenfreibetrag ist in den Jahren 2021 und 2022 jeweils nur um ein Prozent jährlich gesunken. Seit 2023 sinkt er jährlich nur noch um 0,5 Prozent. Er wird 2030 bei 14 Prozent liegen.
Steuerfreibetrag entscheidend für die Besteuerung der Rente
Für alle Steuerpflichtigen ist der Steuerfreibetrag gleich. Der Steuerfreibetrag wird auch als Grundfreibetrag bezeichnet. Er steht für den jährlichen Einkommensbetrag, auf den keine Steuern anfallen. Dieser Steuerfreibetrag gilt nicht nur für diejenigen, die noch im Berufsleben stehen, sondern auch für Rentner. Im Jahr 2025 liegt der Steuerfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Der Steuerfreibetrag wird aktuell jährlich angepasst.
Nicht alle Rentner in Deutschland müssen tatsächlich Steuern zahlen. Nur der Betrag der Rente, der diesen Steuerfreibetrag überschreitet, wird besteuert. Der gestiegene Steuerfreibetrag kann dazu führen, dass Rentner, die zuvor Steuern zahlen mussten, in einem Jahr keine Steuern zahlen müssen. Allerdings kann umgekehrt eine Rentenerhöhung bedeuten, dass Rentner, die bislang keine Steuern zahlen mussten, steuerpflichtig werden.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Rentner müssen eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn ihre Rente über dem Steuerfreibetrag liegt. Für die Abgabe der Steuererklärung sind die Rentner selbst verantwortlich. Die Steuererklärung muss unaufgefordert an das Finanzamt abgegeben werden. Eine Steuererklärung müssen Rentner auch abgeben, wenn sie über zusätzliche Einkünfte wie Betriebsrente, Kapitalerträge oder Miete verfügen.
Zumeist fordern die Finanzämter die Rentner nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung auf. Nur dann, wenn die Finanzämter über die Rentenversicherung oder andere Stellen erfahren, dass die Rente den Grundfreibetrag übersteigt, schreiben sie die betroffenen Rentner an.
Rentner sollten zügig reagieren, wenn sie vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten.
Anderenfalls schätzt das Finanzamt die steuerliche Situation. Es kann zu Steuernachzahlungen kommen.
Steuererklärung führt nicht zwangsläufig zur Steuerzahlung
Rentner, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen nicht in jedem Fall tatsächlich Steuern zahlen. Rentner können, so wie Erwerbstätige, verschiedene Beträge von der Steuer absetzen. Dazu gehören Werbungs- und Sonderausgaben, aber auch außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten.
Überschreitet die Rente den Steuerfreibetrag und erzielt ein Rentner neben seiner Rente keine anderen Einnahmen wie Miete oder Kapitalerträge, muss er nicht immer Steuern zahlen. Rentner können auch eine Erstattung erhalten, wenn sie verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen.