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Liebe und Beziehung am Arbeitsplatz

Liebe und Beziehung am Arbeitsplatz
Liebe und Beziehung am Arbeitsplatz | Foto: ©baranq #141326537 – stock.adobe.com

Am Arbeitsplatz kann es zu Flirts und unbedeutenden Liebschaften kommen, doch können auch langfristige, feste Partnerschaften entstehen. Eine Liebe am Arbeitsplatz kann eine heikle Sache sein. Verschiedene Studien zeigen, dass sich mindestens ein Drittel der Deutschen schon einmal am Arbeitsplatz verliebt oder einen Kollegen geküsst hat. Einen rechtlichen Unterschied zwischen einer lockeren Affäre und einer festen Beziehung am Arbeitsplatz gibt es nicht. Eine Affäre oder Beziehung mit einem Kollegen ist grundsätzlich nicht verboten. Probleme können bei einer Liebschaft zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter entstehen.

Machtgefälle bei einer Beziehung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter

Verliebt sich eine Mitarbeiterin in ihren Vorgesetzten oder umgekehrt und entsteht daraus eine Beziehung, kann das Machtgefälle ein Problem darstellen. Es kann zu Interessenkonflikten kommen, die das Betriebsklima beeinträchtigen können. Die Gefahr besteht, dass der Vorgesetzte seine Partnerin bevorzugt behandelt, für eine Gehaltserhöhung sorgt oder sie unberechtigterweise befördert.

Arbeitsrechtlich ist eine solche Beziehung nicht verboten.

Sinnvoll ist jedoch, die Beziehung in der Abteilung und im Kollegenkreis offenzulegen, um geeignete Lösungen zu finden. Damit eine Gehaltserhöhung oder Beförderung nicht unberechtigt erfolgt, sollte nicht der Vorgesetzte, sondern ein Dritter darüber entscheiden.

Machtgefälle bei einer Beziehung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter
Verliebt sich eine Mitarbeiterin in ihren Vorgesetzten oder umgekehrt und entsteht daraus eine Beziehung, kann das Machtgefälle ein Problem darstellen | Foto: ©bnenin #498696103 – stock.adobe.com

Was der Arbeitgeber über die Affäre oder Liebesbeziehung wissen sollte

In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, dem Arbeitgeber eine Affäre oder Liebesbeziehung zu melden. Das ist der Fall, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht, über eine Beziehung Bescheid zu wissen. Ein Beispiel dafür sind Banken, in denen es aufgrund der EU-Richtlinien nicht zum Insiderhandel mit Wertpapieren kommen darf.

Hat der Partner Zugang zu Insiderinformationen, sollte eine solche Beziehung gemeldet werden.

Chef darf Beziehung nicht untersagen

Der Chef darf eine Beziehung am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verbieten, wie das Beispiel der US-amerikanischen Supermarktkette Walmart aus dem Jahr 2005 zeigt. Die Supermarktkette wollte bei ihrer Expansion nach Deutschland eine Ethikrichtlinie erlassen, die Beziehungen unter Kollegen verbieten sollte. Der Gesamtbetriebsrat machte sein Mitbestimmungsrecht geltend, sodass der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf landete (Beschluss vom 14.11.2005, Aktenzeichen 10 TaBV 46/05). Das Gericht entschied damals, das die Richtlinie unwirksam ist. Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, dass die Vorgabe gegen die Menschenwürde, Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, verstoße.
Eine selbstbestimmte Entscheidung über eine Liebesbeziehung ist nach Ansicht der Richter Teil der Menschenwürde. Die Richter waren der Meinung, dass jeder zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit berechtigt ist, was auch für den Arbeitsplatz gilt.

Chef darf Beziehung nicht untersagen
Der Chef darf eine Beziehung am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verbieten | Foto: ©zinkevych #250838075 – stock.adobe.com

Wenn eine Liebesbeziehung unter Kollegen zum Problem wird

Der Vorgesetzte darf zwar eine Liebesbeziehung unter Kollegen nicht verbieten, doch anders sieht es bei störendem Verhalten aus. Das kann der Fall sein, wenn sich die Beziehung negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, da Spannungen auftreten, die Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß ausgeführt wird oder der Betriebsfrieden gestört ist.

Als störendes Verhalten der Kollegen gelten Umarmungen und Küsse am Arbeitsplatz. Arbeiten die Kollegen, die eine Beziehung miteinander haben, am Fließband und berühren sie sich ständig, leidet die Arbeitsleistung darunter. Das gilt auch, wenn sich das Paar während der Arbeit ständig Nachrichten schreibt.

Eine Beziehung als Kündigungsgrund

Eine Beziehung am Arbeitsplatz kann allein kein Kündigungsgrund sein. Nur wenn es sich um störendes Verhalten handelt und sich die Beziehung negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, kann sie zu einer Kündigung führen.

Aufgrund ihres störenden Verhaltens müssen die Kollegen zuerst eine Abmahnung erhalten.

Zeigt die Abmahnung keine Wirkung und hören die Kollegen trotzdem mit diesen Verhaltensweisen nicht auf, darf ihnen der Arbeitgeber unter Umständen kündigen.

Wenn die Beziehung endet

Sowie bei allen Beziehungen gibt es auch bei einer Beziehung unter Kollegen keine Garantie, dass sie hält. Mitunter nimmt eine Beziehung unter Kollegen ein unschönes Ende. Arbeiten die ehemaligen Partner in derselben Abteilung und streiten sie nach der Trennung häufig, kann das Arbeitsverhältnis gestört werden. Das ist ein Grund für eine Abmahnung. Sind diese Streitereien dauerhaft an der Tagesordnung, auch nach der Abmahnung, kann das ein Kündigungsgrund sein.
Der Arbeitgeber kann auch die früheren Partner in andere Abteilungen versetzen, bevor er eine Kündigung ausspricht. Eine Versetzung ist nur dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. Das ist gegeben, wenn Streitigkeiten andauernd auftreten.