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Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz – Welche Regeln gelten?

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz
Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz – Welche Regeln gelten? | Foto: ©Alliance #844897277 – stock.adobe.com

Hitzewellen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius machen vielen Arbeitnehmern zu schaffen. Nicht alle Arbeitnehmer arbeiten an klimatisierten Arbeitsplätzen.
Auch wenn die Hitze am Arbeitsplatz zu einer Belastung wird und die Arbeitsleistung darunter leiden kann, besteht kein rechtmäßiger Anspruch auf Hitzefrei.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss. Dazu gehört auch eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze. Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter treffen.

Die Arbeitsstättenverordnung präzisiert diese Pflicht der Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer. In den Arbeitsräumen muss eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen. Die Richtlinie ASR A3.5 schreibt in Punkt 4.2 Absatz 3 vor, dass die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten darf. Davon ausgenommen sind Hitzearbeitsplätze.

Hinsichtlich der Maßnahmen hat der Arbeitgeber Gestaltungsspielraum.

Er kann vom Regelwerk abweichen und andere Maßnahmen treffen. Die Arbeitssicherheit hinsichtlich der Raumtemperatur muss er jedoch gewährleisten. Es ist wichtig, dass er die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz wie in der Arbeitsstättenverordnung vorgeschlagen erreicht.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss | Foto: ©Василь Івасюк #1394290975 – stock.adobe.com

Kein Anspruch auf Hitzefrei im Büro

Auch bei hohen Temperaturen haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Der Arbeitgeber muss ab einer Temperatur ab 26 Grad Celsius geeignete Maßnahmen zur Abkühlung treffen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Lüften in den frühen Morgenstunden
  • Aufstellung von Ventilatoren
  • Lockerung der Kleidungsvorschriften
  • Gleitzeit ermöglichen
  • Bereitstellung kühler Getränke für die Mitarbeiter
  • Steuerung von Sonnenschutz und Lüftungseinrichtungen
  • Anbringen von Jalousien oder Vorhängen

Steigen die Temperaturen über 30 Grad Celsius, ist der Arbeitgeber zu solchen Maßnahmen verpflichtet.

Kein Anspruch auf Hitzefrei im Buero
Auch bei hohen Temperaturen haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei | Foto: ©Jelena #1577314081 – stock.adobe.com

Weitere Temperaturschwelle bei 35 Grad Celsius

Steigt die Temperatur im Büro auf 35 Grad Celsius oder höher, eignet sich der Raum nicht mehr als Arbeitsraum. Die Arbeit ist dann nicht mehr zumutbar. Der Arbeitgeber muss geeignete Lösung finden. Er kann beispielsweise die Angestellten in kühleren Räumen arbeiten lassen. Solche Maßnahmen sind jedoch nicht immer möglich.

Auch wenn die Temperatur im Büro auf 35 Grad Celsius steigt, können Arbeitnehmer nicht einfach ihren Arbeitsplatz verlassen.

Arbeitnehmer können jedoch ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass sie nicht weiterarbeiten möchten, wenn es dem Arbeitgeber nicht gelingt, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.

Was Arbeitnehmer in extremen Ausnahmefällen tun können

Trifft der Arbeitgeber bei einer Raumtemperatur von 35 Grad Celsius oder höher keine geeigneten Maßnahmen zur Senkung der Temperatur oder wirken solche Schritte nicht, kann eine Arbeitsniederlegung gerechtfertigt sein. Arbeitnehmer sollten das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, können Arbeitnehmer ihn informieren und Vorschläge zur Reduzierung der Raumtemperatur unterbreiten. Der Betriebsrat kann bei der Umsetzung solcher Maßnahmen mitwirken. Der Betriebsrat kann eine Einigungsstelle kontaktieren, wenn der Arbeitgeber auf diese Vorschläge nicht eingeht.

In Extremfällen und wenn es keinen Betriebsrat gibt, können Arbeitnehmer das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informieren. Im Einzelfall kann es gemäß Paragraf 22 Absatz 3 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten des Arbeitsschutzes anordnen.

Was Arbeitnehmer in extremen Ausnahmefällen tun können
Trifft der Arbeitgeber bei einer Raumtemperatur von 35 Grad Celsius oder höher keine geeigneten Maßnahmen zur Senkung der Temperatur oder wirken solche Schritte nicht, kann eine Arbeitsniederlegung gerechtfertigt sein | Foto: ©amorn #1541804402 – stock.adobe.com

Regelungen bei Hitze für Menschen, die draußen arbeiten

Ein Anspruch auf Hitzefrei besteht auch nicht für Menschen, die im Freien arbeiten. Der Arbeitgeber hat auch ihnen gegenüber Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer nicht in der prallen Sonne arbeiten dürfen.

Der Arbeitgeber muss auch für diese Arbeitnehmer von der Situation abhängige geeignete Maßnahmen treffen, um sie zu schützen.

Auf Baustellen können Sonnensegel aufgebaut werden, um die Mitarbeiter vor intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Sonnenschutz, geeignete Kleidung oder kühle Getränke bereitstellen. Auch hier können Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, wenn die Arbeit im Freien unerträglich sind und entsprechende Maßnahmen unwirksam sind.

Kleidungsvorschriften bei großer Hitze

Aus Sicherheitsgründen ist bei einigen Berufen Schutzkleidung vorgeschrieben. Dazu können Sicherheitsschuhe, eine Warnweste oder ein Schutzhelm zählen. Auch bei extrem hohen Temperaturen darf davon nicht abgewichen werden. Die Mitarbeiter müssen die entsprechende Schutzkleidung tragen und die Schutzausrüstung anlegen.

In verschiedenen Berufen gibt der Arbeitgeber die Kleiderordnung nach eigenem Ermessen vor. Das ist beispielsweise bei Banken oder Rechtsanwaltskanzleien der Fall. Über die Kleiderordnung dürfen sich die Mitarbeiter nicht eigenmächtig hinwegsetzen.

Der Arbeitgeber kann bei hohen Temperaturen jedoch die Kleidervorschriften lockern, indem er seinen Mitarbeitern erlaubt, in T-Shirt und kurzen Hosen zur Arbeit zu erscheinen.