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Reiserücktritt: So gibt es das Geld zurück

Reiserücktritt
Reiserücktritt: So gibt es das Geld zurück | Foto: © studio v-zwoelf #336591641 – stock.adobe.com

Sommerzeit ist Reisezeit. Massive durch die Pandemie bedingte Einschränkungen bewegen in diesem Jahr besonders viele Menschen dazu, fremde Kulturen und Welten zu erobern.
Der Reise Markt boomt. Allerdings sollten sich Reisende auch mit der Frage beschäftigen, was geschieht, wenn sie den Urlaub absagen müssen.

Doppelter Ärger

Fällt der Urlaub aus, ist der Ärger darüber groß – in mehrfacher Hinsicht. Schließlich trauern Betroffene nicht nur dem verpassten Reiseerlebnis hinterher.

Schlimmstenfalls müssen Urlauber in spe auch auf das in die Reise investierte Geld verzichten.

In einigen Fällen haben Betroffene allerdings einen Anspruch auf eine Erstattung.

Ansprüche auf eine Kostenerstattung bei einer Absage der Reise

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Pauschalreise ausfällt. Hierbei entscheiden im Einzelfall die Umstände über die Frage, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf eine Kostenerstattung besteht. Sagt der Reiseveranstalter beispielsweise die Pauschalreise ab, haben Verbraucher das Recht auf eine Kostenerstattung.
Viele Anbieter versuchen zwar in diesem Fall, Betroffenen einen Gutschein für die Höhe der Reisesumme zu offerieren. Allerdings steht es Verbrauchern frei, auf eine Erstattung des Betrags zu bestehen.

Ansprüche auf eine Kostenerstattung bei einer Absage der Reise
Ansprüche auf eine Kostenerstattung bei einer Absage der Reise | Foto: © studio v-zwoelf #334919378 – stock.adobe.com

Vorteile von Reiserücktrittsversicherungen

Insbesondere bei großen Reiseveranstaltern ist es üblich, dass die Veranstalter ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung anbieten. Doch in jedem Fall sollten sich Reisende für diese Police entscheiden, wenn Kosten für die Reise relativ hoch sind.

Die Reiserücktrittsversicherung tritt bei Pauschalreisen in Kraft, wenn Betroffene den Urlaub aufgrund Krankheit, Unfällen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen absagen müssen.

In dem Fall steht auch einer kurzfristigen Stornierung nichts im Wege. Liegt keine Reiserücktrittsversicherung vor, schließt Pauschalreise-Recht nur unter außergewöhnlichen Umständen einen Anspruch auf kostenlose Stornierung an. Dieser Fall trat in den vergangenen Jahren beispielsweise bei einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ein, die aufgrund der Corona-Pandemie ausgesprochen wurde.

Vorteile von Reiserücktrittsversicherungen
Vorteile von Reiserücktrittsversicherungen | Foto: © thingamajiggs #40183131 – stock.adobe.com

Schwierige Umstände beim Individualurlaub

Wer Flüge, Unterkünfte und Aktivitäten in Eigenregie buchen möchte, muss sich detailliert mit den Stornierungsbedingungen auseinandersetzen. Hierbei sollten Reisefreudige beispielsweise bedenken, dass für online getätigte Reisebuchungen oder vor Ort kein zweiwöchiges Widerspruchsrecht besteht. Dementsprechend können Verbraucher ihre Buchung auch nicht binnen zwei Wochen ohne eine Angabe von Gründen widerrufen.
Wer die Reise dennoch nicht wahrnehmen kann, sollte sich im Zweifelsfall an die Veranstalter wenden und sich auf eine kulante Lösung einigen.

Zahlreiche Reiseveranstalter lassen sich darauf ein, die Reisen umzubuchen oder Buchungen weiter zu verkaufen. Für diesen Service fallen zwar möglicherweise Kosten an. Dennoch ist der Service zumeist noch immer günstiger als eine Stornierung der kompletten Reise.

Keine guten Chancen bei gebuchten Urlaubsaktivitäten

Vor großen Schwierigkeiten stehen Reisende, die Geld für bereits gebuchte Aktivitäten im Urlaub zurückerhalten möchten.

Rücktrittsrecht schließt Ansprüche auf Kostenerstattungen für gebuchte kulturelle und sportliche Events oder vergleichbare Aktivitäten aus.

In dem Fall sind Betroffene gut beraten, andere Teilnehmer als Ersatz für die Aktivitäten zu finden. Hierfür dürfen die Tickets jedoch nicht personengebunden sein.

Verbraucherzentralen als Rettung in der Not

Können sich Reiseveranstalter und ihre Kunden nicht einigen, stehen auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zur Verfügung.
In diesen Fällen stehen Verbraucherzentralen beratend zur Seite. Nahezu alle deutschlandweit agierenden Verbraucherzentralen offerieren entsprechende Angebote rund ums Thema Reiserecht.