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Mit diesen Tipps gelingt die Jura Hausarbeit

Jura Hausarbeit Tipps

Für Studenten gibt es viele Dinge, die einem die Semesterferien ganz schön vermiesen können. Doch neben drohenden Prüfungen und Nerven aufreibenden Ferienjobs sind es vor allem Hausarbeiten, die angehende Akademiker in Angst und Schrecken versetzen. Anfangs scheinen die Bearbeitungszeiten für diese Art der Prüfungsform zwar gar nicht enden zu wollen. Doch häufig wird die Zeit gegen Ende doch knapper als gedacht. Insbesondere Jura-Studenten stehen beim Verfassen von Hausarbeiten vor einer großen Herausforderung.

Aktuelle wissenschaftliche Ausgaben sind heiß begehrt

Nach der Herausgabe der Sachverhalte der Hausarbeiten dauert es nicht mehr lange, bis Studierende sich die besten Plätze in der Bibliothek sichern möchten. Zugleich ist der Kampf um die besten juristischen Lehrbücher und Kommentare eröffnet. Diese Literatur ist besonders wichtig, um eine gute juristische Hausarbeit in Jura zu konzipieren und eigene Argumente zu entwickeln.

Generell gilt: je neuer die Auflagen der Kommentare und Lehrbücher sind, desto hochwertiger ist der Inhalt der Hausarbeit.

Apropos Inhalt: die Fußnotenprüfung ist gewiss eine der Disziplinen einer Hausarbeit, die die meisten Studenten mit Angst und Schrecken verbinden. Doch um die Fußnoten kommt in einer wissenschaftlichen Arbeit kein Student herum. Besonders pikant: bei einer juristischen Hausarbeit müssen die Fußnoten stets mit den Bemerkungen der neuesten Auflage eines Werks übereinstimmen. Deshalb ist es bei einer Arbeit mit einer älteren Auflage unerlässlich, diese Angaben im Nachhinein anzupassen.

Schließlich kontrollieren Korrekturen immer wieder stichprobenartig, ob sich die Verfasser streng an die Vorgaben gehalten werden. Wer diese Regel missachtet, muss damit rechnen, die Prüfung durch die falschen Fußnoten nicht zu bestehen.

Fundstellen von Informationen exakt notieren

Neben Notizen über die Auflage eines Nachschlagewerks ist es erforderlich, die Fundstellen der Informationen so genau wie möglich aufzuschreiben. Können direkte oder indirekte Zitate nicht belegt werden, können diese fehlenden Informationen durch Korrekteure genauso streng wie falsche Fußnoten geahndet werden.

Derartige Fehlinformationen werden in einer Hausarbeit als Täuschungsversuch betrachtet. Die Konsequenz ist unumgänglich: Studenten können diese Hausarbeit nicht bestehen.

Keine Lösungen wie aus dem Original übernehmen

Stoßen zukünftige Akademiker bei der Recherche auf ein Urteil, das der eigentlichen wissenschaftlichen Aufgabe und Frage entspricht, gleicht diese Entdeckung einer großen Erleichterung. Dennoch ist in diesem Fall Vorsicht geboten, da Professoren natürlich in diesen Situationen erfahren sind.

Stößt ein Jura-Student während der Recherche auf Fälle, die dem eigenen gleichen, dürfen die daraus gewonnenen Erkenntnisse durchaus in die Arbeit einbezogen werden.

Doch angehende Juristen sollten gar nicht erst versuchen, die Lösungen 1:1 zu übernehmen. Schließlich funktionieren die in anderen Werken präsentierten Musterlösungen wirklich nur dann, wenn der Sachverhalt in der eigenen Hausarbeit bei keinem Detail verändert wurde.

An Richtlinien des juristischen Schreibstils orientieren

Besondere Aufmerksamkeit wird dem besonderen Schreibstil zuteil, an dem sich Juristen unbedingt orientieren sollten. Hier gilt grundsätzlich die These, dass „weniger auch schon mal etwas mehr sein kann“. Wirken bestimmte Fakten nicht auf die Lösung des Falls hin, müssen diese Informationen in der Hausarbeit auch nicht aufgeführt werden. Jede einzelne Aussage sollte in der schriftlichen Arbeit schrittweise zur Problemlösung beitragen. Erläuterungen zum Aufbau, zur Lösungsmethode oder persönliche Bemerkungen stehen in einer Jura-Hausarbeit außen vor.

Es ist unerheblich, weshalb ein Rechtsgrundsatz an einer bestimmten Stelle genutzt wird. Viel wichtiger ist es, diese Fakten einfach praktisch anzuwenden. Eine juristische Hausarbeit muss stets unpersönlich und sprachlich einfach formuliert werden. Schachtelsätze sind ebenso wenig wie Ausschmückungen erwünscht. Wer sich hingegen während der gesamten Arbeit auf den Fall bezieht und intensiv auf wirklich problematische Stellen eingeht, befindet sich auf einem guten Weg.

Gruppenarbeit ist nicht immer eine gute Lösung

Im ersten Moment atmen viele Studenten auf, wenn eine juristische Hausarbeit in Gruppenarbeit unterteilt wird. Doch dieses Konzept hat Vor- und Nachteile. Einerseits fokussieren sich die meisten Studenten eines Jahrgangs natürlich auf ähnliche Themen. Dennoch gibt es Korrektoren und Dozenten, die von dieser Form der Zusammenarbeit nicht besonders begeistert sind. Ein akademischer Austausch zwischen Studenten ist erwünscht, ohne Frage. Dennoch ist jeder Akademiker in spe gut beraten, die Lösungen für Hausarbeit in Eigenarbeit zu erörtern. Denn das Interesse an einem fachlichen Austausch bedeutet nicht, dass ein öffentlicher Diskurs im World Wide Web gestattet und gern gesehen ist.

Ganz im Gegenteil: es ist sogar verboten, dass sich auf Facebook Studentengruppen bilden, in denen sich ganze Jahrgänge über Lösungen für Prüfungen und Hausarbeiten austauschen.

Eine derartige Kooperation würde Korrektoren und Dozenten natürlich auf Dauer nicht verborgen bleiben. Denn jeder, der sich an einem solchen Zusammenschluss beteiligt, muss schlimmstenfalls mit ernstzunehmenden Maßnahmen rechnen.

Plagiatsfälle vermeiden

Weil in den vergangenen Jahren immer wieder von Plagiatsfällen von Hausarbeiten oder gar Abschlussarbeiten die Rede war, werfen Dozenten mittlerweile einen noch strengeren Blick auf die schriftlichen Arbeiten. Liegt der Verdacht eines Täuschungsversuchs in der Luft, wird diesem Hinweis natürlich nachgegangen. Schließlich fallen exakte Ergebnisse an mehreren Stellen, identische Gliederungen oder Passagen mit ähnlichem Wortlaut schnell auf. Bereits Korrektoren überprüfen derartige Vorkommnisse mit großer Sorgfalt. Unterstützend gibt es mittlerweile spezialisierte Suchmaschinen, die dieser Fragestellung nachgehen. Dieses Risiko ist umso höher, weil die meisten Hausarbeiten heute online weitergeleitet werden.

War es bis vor wenigen Jahren üblich, die Hausarbeiten überwiegend als Druckversion abzugeben, werden hierfür heutzutage immer häufiger Worterkennungsprogramme verwendet. In diesen Tools werden die Ausarbeitungen automatisch mit anderen Hausarbeiten abgeglichen. Wer versucht, die Technik auszutricksen, steht auf verlorenem Posten. In diesem Fall müssen Studierende mit dem Risiko rechnen, die Hausarbeit wiederholen zu müssen.

Nur in begründeten Fällen Einspruch einlegen

Dass Dozenten die Hausarbeiten mal mehr oder weniger streng bewerten, kann passieren. Allerdings steht Studenten ein Einspruchsrecht zu, wenn deutlich erkennbar ist, dass Teile der Hausarbeit überhaupt nicht überprüft wurden oder juristische Fehler vorliegen.

Im Rahmen dieser sogenannten Remonstration dürfen die Akademiker einen detaillierten Nachkorrekturantrag mit umfassender Begründung stellen.

Wer diesen Antrag korrekt einreicht, hat gute Chancen, dass die eigene Ausarbeitung noch einmal neu benotet wird. Allerdings ist es in diesem Fall dringend erforderlich, der Remonstration eine gut formulierte Begründung beizufügen. Kein Jura-Student sollte beispielsweise als Begründung anführen, dass Kommilitonen bei vergleichbaren Arbeiten besser bewertet wurden. Wer diese oder ähnliche Formulierungen anbringt, schürt schlimmstenfalls die Grundlage für wesentlich umfassenderen Ärger.