Gesellschafts BlogPolitik & Recht Blog

Wäsche trocknen auf dem Balkon: Was ist erlaubt?

Wäsche trocknen auf dem Balkon: Was ist erlaubt?
Wäsche trocknen auf dem Balkon: Was ist erlaubt? | Foto: ©CONQUEROR #627659957 – stock.adobe.com

Nicht jeder, der in einer Mietwohnung wohnt, hat die Möglichkeit, seine Wäsche draußen auf einem Trockenplatz aufzuhängen oder einen Trockenraum im Haus zu nutzen. Es ist daher naheliegend, die Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Sonne und Wind beschleunigen den Trocknungsprozess. Die Gefahr von Feuchtigkeit in der Wohnung besteht nicht.
Laut Deutschem Mieterbund ist das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon erlaubt. In Mietverträgen oder Hausordnungen gibt es jedoch mitunter Klauseln, die das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon untersagen oder einschränken. Grundsätzlich sollten Mieter einige Regeln beachten.

Rechtliche Grundlagen für das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon

Mietverträge und Hausordnungen dürfen das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon nicht untersagen, da sie sonst keine rechtliche Grundlage haben. Klauseln für ein Verbot des Wäschetrocknens auf dem Balkon sind rechtlich unwirksam. Auch dann, wenn ein Trockenraum im Haus vorhanden ist und von den Mietern genutzt werden soll, kann der Vermieter das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon oder in der Wohnung nicht verbieten.

Es ist also grundsätzlich erlaubt, die Wäsche auf dem Balkon zu trocknen.

Der Balkon gehört nicht zum Innenraum der Wohnung. Die Hausordnung bezieht sich daher nicht auf den Balkon, wie aus einem Gerichtsurteil des Amtsgerichts Brühl aus dem Jahr 2000 (Aktenzeichen 21 C 256/00) hervorgeht.

Trocknen von Wäsche auf dem Balkon
Mietverträge und Hausordnungen dürfen das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon nicht untersagen, da sie sonst keine rechtliche Grundlage haben | Foto: ©tanyatorgonskaya #1052372737 – stock.adobe.com

Was sagt der Deutsche Mieterbund?

Wäsche darf laut dem Deutschen Mieterbund tendenziell auf dem Balkon getrocknet werden. Das Aufstellen eines Wäscheständers und das Trocknen von Wäsche gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung als Mietsache.

Mietern ist es erlaubt, kleinere Wäschestücke wie Unterwäsche oder T-Shirts auf dem Balkon zu trocknen, wenn sie dafür einen Wäscheständer, eine Wäscheleine oder eine Wäschespinne verwenden. Es ist jedoch wichtig, dass die Nachbarn dadurch nicht gestört werden. Eine genaue Regelung besteht dafür nicht.

Nachbarn haben keinen Grund zur Beschwerde, wenn der Wäscheständer niedriger als das Balkongeländer ist oder wenn eine hängende Konstruktion am Balkongeländer angebracht wird. So ist die Wäsche von außen nicht sichtbar.

Wäsche auf dem Balkon
Das Aufstellen eines Wäscheständers und das Trocknen von Wäsche gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung als Mietsache | Foto: ©djano #2968376 – stock.adobe.com

Was Vermieter verbieten dürfen

Auch wenn Vermieter das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon nicht verbieten dürfen, gibt es einige Dinge, die sie nicht erlauben müssen. Das Trocknen von Wäsche auf einer Wäscheleine ist zwar möglich, doch der Vermieter muss nicht erlauben, dass sie in der Hauswand verankert wird und dafür Löcher gebohrt werden.

Die Wäscheleine kann mit Metallhaken am Balkongeländer befestigt werden, da dafür keine baulichen Veränderungen notwendig sind.

Das gilt auch für einen Sichtschutz auf dem Balkon. Der Vermieter kann verbieten, dass ein Sichtschutz in der Hauswand verankert wird. Allerdings sind laut einem Urteil des Landgerichts Nürnberg Fürth (Aktenzeichen 7S 665/89) geringfügige Verletzungen der Substanz gestattet.

Wer eine bauliche Veränderung auf dem Balkon vornehmen möchte, sollte im Vorfeld die Erlaubnis des Vermieters dafür einholen. So kann ein Rechtsstreit vermieden werden, der mit hohen Kosten verbunden ist.

Was beim Wäschetrocknen auf dem Balkon verboten ist

Es ist erlaubt, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, wenn andere Mieter dadurch nicht gestört werden und wenn die Ästhetik des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird.
Neben baulichen Veränderungen am Gebäude kann es verboten sein, Wäsche außerhalb des Balkons zu trocknen, beispielsweise über der Balkonbrüstung. Da sich andere Mieter gestört fühlen könnten, kann es auch verboten sein, hohe oder große Wäscheständer zu nutzen, die das Balkongeländer überragen.

Große Wäschestücke wie Bettwäsche oder große Handtücher sollten nicht auf dem Balkon getrocknet werden, da sie die Sicht einschränken können. Sie sollten daher besser in der Wohnung getrocknet werden, wenn kein Trockenraum vorhanden ist. Um Schimmel zu vermeiden, muss die Wohnung gut gelüftet werden.