Vorsorgevollmacht – Eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung
Besitzer einer Vorsorgevollmacht berechtigen eine oder mehrere Personen dazu, in deren Namen zu agieren, wenn sie es nicht können. Vor allem für die Durchsetzung des in der Verfügung festgehaltenen Willens ist es erforderlich und ratsam, eine Vorsorgevollmacht auszustellen.
Doch bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht gibt es einiges zu beachten.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
In einer Vorsorgevollmacht wird geklärt, welche Person(en) persönliche Angelegenheiten wahrnehmen soll(en), falls Betroffene die Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.
Für diese Vorsorgevollmacht kommen alle Vertrauenspersonen wie Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder andere Menschen in Betracht.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, besteht die Möglichkeit, dass eine durch das Betreuungsgericht ernannte fremde Person über alle wichtigen Fragen entscheiden darf.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird geregelt, in welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall eingewilligt und welche Schritte abgelehnt werden sollen.
Dementsprechend regelt die Vorsorgevollmacht die Durchsetzung des Willens, der in der Patientenverfügung schriftlich festgehalten ist.
Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
Unterschiede zwischen einer General- und Vorsorgevollmacht sind häufig marginal. Häufig werden diese beiden Termini sogar synonym genutzt.
Allerdings ist für Vorsorgevollmachten das Prinzip der Gestaltungsfreiheit gültig.
Das bedeutet, dass Inhaber der Vollmachten selbst entscheiden dürfen, für welchen Zeitraum, in welchem Umfang und für welche Bereiche die Vollmacht erteilt werden darf. Richtet sich die Vollmacht hingegen nicht nur auf einzelne Aspekte (z.B. wirtschaftliche Aspekte), ist von einer Generalvollmacht die Rede.
Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Damit eine Patientenverfügung auch tatsächlich gültig ist, muss das Dokument laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch konkret genug sein.
Im Gegensatz dazu ist eine Vorsorgevollmacht inhaltlich so umfassend, dass diese ebenso gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht gibt es mehrere Möglichkeiten. So ist es möglich, sich durch Dienstleister unterstützen zu lassen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder kostenfreie Muster aus dem Internet zu nutzen.
Vorteile einer Beauftragung von Dienstleistern
Wer eine individuelle Patientenverfügung online erstellen lässt, ist bei der Gestaltung des Dokuments auf der sicheren Seite. Auf diesen Plattformen genutzte Formulare basieren stets auf aktuellen und rechtssicheren Regelungen, die unterschiedliche Bereiche betreffen.
Ein großer Vorteil der Unterstützung durch versierte Dienstleister besteht darin, dass Vorsorgevollmachten sogar in Kombination mit Patientenverfügungen online erstellt werden können.
Bei diesem Modell sind beide Dokumente so eng miteinander verknüpft, dass sich diese nicht widersprechen, sicher in eigenen Konten verwahrt und überall aufgerufen werden können.
Erstellung der Vorsorgevollmacht von einem Rechtsanwalt oder Notar
Juristen wie Notare oder Rechtsanwälte bieten die Sicherheit, dass eine Vorsorgevollmacht mit hoher Wirksamkeit gültig ist. Dieser Service ist unter allen drei Methoden zwar der kostenintensivste. Dennoch bietet die Beauftragung praktische und juristische Vorteile. Allerdings sollten potentielle Mandanten der Juristen sicherstellen, dass die Notare und Rechtsanwälte tatsächlich auf individuelle Vorsorge spezialisiert sind.
Schließlich sollte zu einer Vorsorgevollmacht ebenfalls die Patientenverfügung angefertigt werden, für die wiederum spezielles Know-How notwendig ist.
Nutzung kostenfreier Vorsorgevollmacht-Muster
Eine preisgünstige Alternative ist es, die Vorsorgevollmacht einfach über ein Formular anzufertigen. Derartige kostenfreie Muster stehen überall im Internet zur Verfügung. Eine gute Wahl ist das Muster, welches das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereitstellt. Auf diesem Formular sind verschiedene Lebensbereiche so detailliert dargestellt, dass Verbraucher die entsprechenden Bereiche nur noch ankreuzen müssen.
Bei diesen und anderen Dokumenten ist es notwendig, die passenden Textbausteine auszuwählen. Durch diese Strategie ist sichergestellt, dass all die Inhalte berücksichtigt werden, für welche der Bevollmächtigte entsprechende Befugnisse erhalten soll. Das heißt, dass die Befugnisse all die Gebiete abdecken, die später zur Ausübung der Aufgaben der Bevollmächtigten benötigt werden. Diese Methode ist zwar einerseits kostenfrei. Doch andererseits ist bei diesem Weg natürlich die Gefahr besonders hoch, falsche Entscheidungen zu treffen oder eine ungültige Vorsorgevollmacht zu erstellen.