Facebook ist Verbot von Pseudonymen gestattet
Facebook ist es erlaubt, eine Nutzung von Pseudonymen zu verbieten. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht München zugunsten der Social Media-Plattform. Die Rede ist sogar von zwei Fällen.
Zwei Urteile zugunsten der Klarnamenpflicht
Dieses Urteil fällte das OLG München, da Facebook aufgrund eines weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im World Wide Web berechtigtes Interesse daran habe, seine Nutzer vorsorglich zu beeinflussen.
Demzufolge bestand das Gericht auf die sogenannte Klarnamenpflicht.
Mit diesen rechtlichen Auseinandersetzungen verbundene Urteile sind derzeit jedoch noch nicht rechtskräftig.
Eine präventive Maßnahme zur Vermeidung rechtswidriger Handlungen
Eine Verpflichtung zur Nutzung des eigenen Namens sei beiden Urteilen des Gerichts zufolge dringend notwendig, damit Internetnutzer sich seltener im Internet rechtswidrig verhalten.
Als problematisch wird es bei der Verwendung eines Pseudonyms erachtet, dass die Hemmschwelle – abhängig von der individuellen Lebenserfahrung – ohne Verwendung des eigenen Namens wesentlich niedriger ist.
Die Gemeinschaft stärken
Ähnliche Gründe gibt Facebook in seinen Nutzungsbedingungen an. In dieser Vereinbarung verweist die soziale Plattform ebenfalls auf eine Klarnamenpflicht.
Diese Entscheidung begründet Facebook wie folgt: „Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden.“