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Zahnschiene gefällig? Wissenswertes zur Aligner-Therapie und den Kosten

Zahnschiene gefällig?
Zahnschiene gefällig? Wissenswertes zur Aligner-Therapie und den Kosten | Foto: © Rabizo Anatolii #520592952 – stock.adobe.com

Gepflegte Zähne tragen wesentlich zum eigenen Wohlbefinden bei. Umso attraktiver, wenn sie auch noch gleichmäßig geradestehen, wenngleich dies für die Zahngesundheit nicht zwangsweise von Bedeutung ist. Wer jedoch Wert auf ein attraktives Lächeln legt, kann sich durchaus mit dem Gedanken tragen, eine Zahnkorrektur vornehmen zu lassen. In diesem Zusammenhang kommt auch der Aligner, eine transparente Zahnschiene, ins Spiel. Er wird über die gewünschte Zahnreihe gesteckt und drückt die darunter liegenden Zähne in die gewünschte Position.
Doch wann kommt er als Behandlungsmethode überhaupt infrage? Und welche Kosten sind damit verbunden? Hier einige Antworten auf diese und weitere Fragen.

Welche Art der Zahnkorrektur kann man mit einem Aligner durchführen lassen?

Die Anwendung einer Zahnschiene kommt für Erwachsene vordergründig dann infrage, wenn die Fehlstellungen wie

  • Lückenstände,
  • Engstände,
  • Über- und Unterbisse,
  • Kreuzbisse,
  • offene Bisse oder
  • Kopfbisse

leichter bis mittelschwerer Art (KIG 1 und 2, teilweise auch 3) sind. Um das Ausmaß genauer einschätzen zu können, ist es ratsam, eine Voruntersuchung und ein entsprechendes Gespräch bei einem Zahnarzt oder einem Kieferorthopäden wahrzunehmen.
Er kann die zugrundeliegende Fehlstellung genau einschätzen und innerhalb der kieferorthopädischen Indikationsgruppen einordnen. Diese Einordnung ist im Hinblick auf die Übernahme der Behandlungskosten für die Zahnschiene insofern relevant, als die Aligner-Therapien der KIG 1 und 2 als ästhetische Behandlungen eingeschätzt werden.

Patientin mit Zahnschiene
Um das Ausmaß genauer einschätzen zu können, ist es ratsam, eine Voruntersuchung und ein entsprechendes Gespräch bei einem Zahnarzt oder einem Kieferorthopäden wahrzunehmen | Foto: © Rabizo Anatolii #520592963 – stock.adobe.com

Was bedeutet das für die Kostenübernahme durch Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen?

In der deutlichen Mehrheit der Fälle werden die Kosten, die mit einer Zahnkorrektur für Erwachsene verbunden sind, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Ausnahmen davon bilden in der Regel nur schwere und schwerste Fälle (KIG 4 und 5). wie sie unter anderem durch Unfälle zustande kommen. Ästhetisch-kosmetisch eingeschätzte Behandlungen fallen jedoch nicht darunter.

Bei den privaten Krankenkassen und privaten Zahnzusatzversicherungen dagegen kommt es auf den individuell gewählten Tarif an.

Bei ihnen ist eine Übernahme unter gewissen Voraussetzungen möglich. Daher lohnt es sich, individuelle Informationen einzuholen, ob zumindest ein Teil der durchschnittlich 1.600 bis 6.500 € betragenden Behandlungskosten von ihnen erstattet werden kann. Dafür muss jedoch vor dem Unterzeichnen der potenziellen Therapie mittels der Zahnschiene ein Behandlungsplan inklusive eines Kostenvoranschlags eingereicht werden. Und nur, wenn die Kasse beziehungsweise die Zahnzusatzversicherung beide genehmigen, kann man nach einem erfolgreichen Abschluss der Zahnkorrektur mittels transparenter Zahnspange mit einer (Teil-) Erstattung rechnen.

In diesem Zusammenhang sollten laut Verbraucherzentrale und Bundeszahnärztekammer auch unbedingt alle Haftungsfragen abgeklärt und sichergestellt werden, dass die Option der Betreuung durch einen fach- und sachkundigen Dentisten vor Ort besteht.
Schließlich ist Patientensicherheit bei der Anwendung der Zahnschiene von essenzieller Bedeutung. Denn immerhin trägt sie wesentlich dazu bei, dass eine Behandlung potenziell erfolgreich verlaufen kann.

Zahnkorrektur für Erwachsene
In der deutlichen Mehrheit der Fälle werden die Kosten, die mit einer Zahnkorrektur für Erwachsene verbunden sind, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen | Foto: © Ivan #502841287 – stock.adobe.com

Und wie läuft die Zahnkorrektur mit Zahnschiene jetzt eigentlich ab?

Hierbei sind vier grundsätzliche Schritte zu nennen:

  • Das Vorgespräch und die Voruntersuchung. Dabei wird geklärt, ob ein Aligner für die Behandlung der konkret vorliegenden Zahnfehlstellung überhaupt infrage kommt.
  • Der Gebissabdruck beziehungsweise der 3D Scan des Gebisses und die Anfertigung der einzelnen Zahnschiene mithilfe von Computertechnologie.
  • Das Tragen der einzelnen Alignerschienen für etwa zehn bis 14 Tage – und das mindestens 22 Stunden pro Tag (das Essen und die Zeiten beim Sport ausgenommen). Nach dieser Zeit wird ein Foto der jeweils aktuellen Zahnstellung aufgenommen und in der mit der Behandlung verbundenen App vorgenommen. Alternativ vereinbart man einen Kontrolltermin beim behandelnden Dentisten vor Ort, was den Vorteil hat, dass sich diesem ein umfangreicheres Bild des Gebisses bietet. Nach der damit verbundenen Kontrolle kann mit der nächsten Zahnschiene weitergemacht oder eine Korrektur vorgenommen werden. Je nach Umfang der Fehlstellung muss man mit zehn bis 50 Schienen und einer Behandlungsdauer von wenigen Wochen bis mehr als einem Jahr rechnen.
  • Sobald sich alle Zähne in der gewünschten Position befinden, erfolgt die Abschlussüberprüfung der Aligner-Therapie. Dabei wird abschließend ein Draht, ein sogenannter Retainer, auf der Rückseite der Zahnreihe angebracht. Er stellt sicher, dass die Zähne dort bleiben, wo sie sollen.