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Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie: Was haben die Gäste davon?

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie: Was haben die Gäste davon? | Foto: ©creativemariolorek #459139471 – stock.adobe.com

Die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants sank ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent. Für Getränke, mit einigen Ausnahmen, bleibt die Umsatzsteuer bei 19 Prozent. Laut Bundesregierung soll die jährliche Entlastung für Betriebe und Verbraucher bei 3,6 Milliarden Euro liegen. Gastronomen sehen jedoch wenig Spielraum trotz Entlastung.

Wahrscheinlich keine günstigeren Preise für die Gäste

Die Gäste können laut Branchenvertretern kaum von günstigeren Preisen in der Gastronomie profitieren. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) spricht davon, dass sich die Preise in den Restaurants für die Gäste kaum ändern werden. Künftig könnte ein Restaurantbesuch sogar teurer werden. Mit der Senkung der Umsatzsteuer sollen die Gastronomen in erster Linie die stark gestiegenen Kosten für Energie, Lebensmittel und Personal abfedern.

Gastroverbands-Chefin Ingrid Hartges sagt, dass die Senkung der Umsatzsteuer nicht automatisch zu niedrigeren Preisen für die Gäste führen muss. Jeder Betrieb kann selbst entscheiden, in welchem Umfang er seine Preise senkt. Ingrid Hartges betont, dass Preissenkungen nur möglich sind, wenn finanzieller Spielraum für die Gastronomen vorhanden ist.

Gegenwärtig ist der finanzielle Spielraum knapp. Der gesetzliche Mindestlohn stieg ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem Plus von 8,4 Prozent entsprach.

Dieser gesetzlich festgelegte niedrigste Stundenlohn gilt branchenübergreifend. Laut Ingrid Hartges verschärft die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für viele Betriebe die finanzielle Lage. Der gestiegene Mindestlohn beeinflusst das gesamte Lohngefüge.

Ingrid Hartges weist auf die Bedeutung einer angemessenen Bezahlung hin. Innerhalb der Teams entsteht ein Gerechtigkeitsproblem, da Beschäftigte mit Erfahrung höhere Löhne als die ungelernten Arbeitskräfte erwarten.

Für die Gastronomen bedeutet das, dass sie nicht nur den Mindestlohn anheben müssen. Sie müssen auch die Gehälter in den höheren Stufen erhöhen, was in wirtschaftlich angespannten Zeiten eine Herausforderung darstellt.

Die Einkaufspreise für Lebensmittel sind gestiegen. Die Senkung der Umsatzsteuer ist nicht dazu vorgesehen, die Preise zu reduzieren. Sie soll vorrangig zur Stabilisierung dienen. Wie der Verband Dehoga einschätzt, wird es noch lange dauern, bis sich die wirtschaftliche Lage in der Gastronomie stabilisiert hat.

Unter Berücksichtigung der Inflation liegt der Umsatz in der Gastronomie noch immer um ungefähr 17 Prozent unter dem Niveau von 2019. Die Gäste sparen oft bei Restaurantbesuchen, indem sie auf ein zweites Getränk oder ein Dessert verzichten.

Wahrscheinlich keine günstigeren Preise für die Gäste
Die Gäste können laut Branchenvertretern kaum von günstigeren Preisen in der Gastronomie profitieren | Foto: ©Halfpoint #655993777 – stock.adobe.com

Keine Wettbewerbsvorteile für die Gastronomie

Die Senkung der Umsatzsteuer ist nicht dazu vorgesehen, Wettbewerbsvorteile für die Gastronomie zu schaffen. Auch Caterer, Anbieter für Krankenhaus-, Kita- und Schulverpflegung, Bäckereien und Metzgereien profitieren von der Steuersenkung.
Die jahrelange Ungleichbehandlung der Betriebe in der Gastronomie endet mit der Senkung der Umsatzsteuer.

Künftig wird Essen steuerlich einheitlich behandelt, unabhängig davon, wo es hergestellt wird und ob es mitgenommen oder im Restaurant verzehrt wird.

Ingrid Hartges begrüßt diesen Schritt, da er Steuerfairness schafft. Für Lieferdienste, den Lebensmitteleinzelhandel und das To-Go-Geschäft gilt seit jeher die Besteuerung mit 7 Prozent.

Digitale Bezahlmöglichkeit für die Verbraucher

Für Kritik sorgt auch noch ein weiteres politisches Vorhaben. Überall soll für die Verbraucher künftig mindestens eine digitale Zahlungsmethode angeboten werden. Das gilt auch für die Gastronomie. Der Dehoga steht diesem Vorhaben skeptisch gegenüber.

Ingrid Hartges ist gegen eine verpflichtende Kartenzahlung, auch wenn digitale Zahlungen längst zum Alltag gehören. Laut Mastercard wurden bargeldlose Zahlungen bereits 2021 in fast 90 Prozent der Gastronomiebetriebe angeboten. Für die Kartenzahlung müssen die Betriebe eine Gebühr zahlen. Ingrid Hartges spricht davon, dass diese Gebühr für Kartenzahlungen bei einem Kaffee, einem Bier oder einer Kugel Eis unverhältnismäßig ist.

Der Entschließungsantrag zum Steueränderungsgesetz 2025 sieht die Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlungsmöglichkeit als Ergänzung zur Barzahlung vor.