Feuerlöscher richtig warten und prüfen – So funktioniert’s
Eine regelmäßige Wartung und Prüfung von Feuerlöschern ist unerlässlich. Schließlich sind Feuerlöscher in kritischen Situationen die Rettung in der Not und sollten beim Soforteinsatz auch zuverlässig funktionieren. Allerdings sind Wartungen und Prüfungen der Feuerlöscher an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Eine einwandfreie Funktionsweise als Grundvoraussetzung
Im Notfall können Feuerlöscher Leben retten. Damit die Löschinstrumente den nötigen Schutz bieten, müssen diese jedoch einwandfrei funktionieren. Doch worauf sollten Verbraucher bei der Kontrolle der Feuerlöscher achten?
Für Privatpersonen existiert keine festgeschriebene Verordnung, die sich auf allgemeine Prüffristen bezieht.
Im Gegenzug besteht jedoch für im öffentlichen sowie gewerblichen Bereich eingesetzte Feuerlöscher eine Kontrollpflicht. Diese Regelungen entbinden Privatpersonen jedoch nicht davon, den Zustand der Löschinstrumente regelmäßig zu überprüfen. Denn im Notfall müssen die Feuerlöscher stets aufgefüllt, betriebsbereit und sofort nutzbar sein. Ein wichtiges Kriterium für die zu berücksichtigende Prüffrist ist eine Normung, die auf dem Löscher vermerkt ist. Diese Kennzeichnung sieht bei allen tragbaren Feuerlöschern eine Kontrolle alle zwei Jahre durch Sachkundige vor.
Aus dieser Richtlinie ergibt sich im Gegenzug, dass nach abgelaufener Frist keine Garantie mehr für die Einsatzfähigkeit der Löscher eingeräumt wird.
Auf TÜV-Plaketten ist der nächste Prüftermin vermerkt
Abhängig von der individuellen Umgebung sind für die Feuerlöscher ebenfalls kürzere Prüfintervalle empfehlenswert. Deshalb gilt dem nächsten Prüfungstermin für den Feuerlöscher stets besondere Aufmerksamkeit.
An den Löschinstrumenten ist eine TÜV-Plakette befestigt, auf welcher der nächste Prüftermin vermerkt ist.
Wann sollten Feuerlöscher gewartet werden?
Ein Prüftermin ist notwendig, wenn ein noch nicht gewarteter Löscher ein Datum bei Werkkontrolle oder Endabnahme anzeigt, das mindestens zwei Jahre zurückliegt.
Ist das Gerät schon einmal kontrolliert worden, ist auf dem Feuerlöscher eine Prüfplakette angebracht, die über das Prüfdatum informiert.
Wer zu diesem Datum zwei Jahre hinzu addiert, erfährt ebenfalls den anstehenden Termin für die erneute Wartung.
Die richtigen Ansprechpartner für eine Überprüfung der Löscher sind Mitarbeiter von selbständigen Prüfdiensten oder Beauftragte von Feuerlöscherproduzenten. Bei einer Überprüfung des Geräts nehmen Sachkundige den Feuerlöscher unter die Lupe. Dabei übernehmen die Experten brandschutz- und sicherheitstechnische Gewähr für eine sachgemäße Überprüfung, Wartung sowie Instandsetzung der Geräte.
Sichtkontrolle als Anhaltspunkt für eine Wartung
In jedem Lebensbereich sind Besitzer der Feuerlöscher gut beraten, die Geräte einer stetigen Sichtkontrolle zu unterziehen. Eine schnelle Kontaktaufnahme zu Sachverständigen ist gewünscht, wenn die Löschinstrumente Rostflecken, Schläuche, starke Verunreinigungen oder beschädigte Teile auftreten. Zudem ist eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit sinnvoll, falls sich an den Feuerlöschern fehlende Sicherungsstifte oder nur eingeschränkt funktionierende Plomben befinden.
In all diesen Fällen ist es ratsam, den Kundendienst oder selbständige Prüfdienste zu kontaktieren und die Feuerlöscher anschließend zu warten, zu kontrollieren und im Bedarfsfall auffüllen zu lassen.
Vorsicht im Umgang mit älteren Feuerlöschern
Zu den Feuerlöschern gehörige Behälter stehen stets unter Druck. Deshalb sind die Geräte automatisch an die Druckbehälterverordnung gebunden. Zudem müssen sogenannte Dauerdrucklöscher als Erweiterung des Zwei-Jahres-Rhythmus im Zehn-Jahres-Rhythmus laut § 32 Druckbehälterverordnung über Sachverständige kontrolliert werden.
Schließlich geht von einem zerplatzenden Behälter eine massive Zerstörungskraft aus. Zerplatzt der Behälter und befinden sich zu diesem Zeitpunkt Menschen in direkter Nähe, drohen im schlimmsten Fall schwere Verletzungen. Deshalb bedürfen vor allem ältere Modelle einer besonderen Überprüfung.
Tipps zur Entsorgung der Feuerlöscher
Da in Feuerlöschern Schadstoffe enthalten sind, dürfen die Geräte auch nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Wertstoffhöfe sind die richtigen Anlaufstellen, um alte Feuerlöscher sachgemäß zu beseitigen.
Zudem offerieren einige Produzenten, die alten und defekten Löscher als besondere Serviceleistung zu entsorgen.