Firmenwagen oder privates Auto: Was lohnt sich für mich?
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden einen Firmenwagen an, der mitunter auch privat genutzt werden darf. Dies ist oft ein verlockendes Angebot, da ein Dienstauto mit einem gewissen Prestige verbunden ist und viele Vorteile bietet.
Da sich ein Firmenwagen aber auf die Gehaltsabrechnung und die Steuererklärung auswirkt, sollte gut überlegt sein, ob sich ein Dienstwagen lohnt oder ein privater Pkw doch die bessere Wahl ist. Wir klären über die Vor- und Nachteile von Firmenwagen gegenüber privaten Autos auf.
Firmenwagen: Vorteile für Angestellte
Ein großer Vorteil am Firmenwagen für Arbeitnehmer ist, dass die Anschaffungskosten für ein eigenes Auto komplett wegfallen.
Auch die Unterhaltskosten, die Versicherungen sowie Wartungen und Reparaturen am Fahrzeug übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.
Für Fahrten mit dem Dienstauto zur Arbeitsstätte und zurück kann der Arbeitnehmer Werbungskosten in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Allerdings bringt ein Firmenwagen auch finanzielle Konsequenzen für den Arbeitnehmer mit sich.
Firmenwagen: Nachteile für Angestellte
Dürfen Mitarbeitende ihren Firmenwagen auch privat nutzen, gilt das Auto als zusätzliche Vergütung in Form einer Sachleistung und wird auch als geldwerter Vorteil bezeichnet. Das zusätzliche Einkommen muss entsprechend versteuert werden. Das hat Einfluss auf das Netto-Einkommen des Arbeitnehmers. Zudem ist der geldwerte Vorteil umso größer, je teurer das Auto und je länger der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ist. Entsprechend höher fallen die Lohnabzüge aus.
Es lohnt sich also, genau auszurechnen, inwiefern ein Firmenwagen beziehungsweise die private Nutzung des Dienstwagens profitabel ist. Versteuerung des Firmenwagens: Diese Möglichkeiten gibt es
Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, ist verpflichtet, die Privatnutzung zu versteuern. Für die Versteuerung gibt es zwei Möglichkeiten: die Ein-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs.
Die Ein-Prozent Regelung beim Firmenwagen
Bei Nutzung der Ein-Prozent-Regelung werden Privatfahrten mit dem Firmenauto pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert. Hinzu kommt für jeden gefahrenen Kilometer eine Besteuerung von 0,03 Prozent des Listenpreises. Der Steuersatz wird monatlich berechnet.
Beispiel für die Ein-Prozent-Regelung:
- Kaufpreis (Listenpreis) des Firmenwagens: 35.000 Euro
35.000 Euro x 0,01 = 350 Euro - Entfernung zur Arbeitsstätte: 20 Kilometer
35.000 x 0,0003 x 20 = 210 Euro - Geldwerter Vorteil: 350 Euro + 210 Euro = 560 Euro pro Monat
Nach diesem Beispiel muss der Angestellte wegen der Nutzung seines Firmenwagens 560 Euro pro Monat zusätzlich versteuern.
Dadurch erhöhen sich die zu zahlende Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Entsprechend verringert sich der Nettolohn des Mitarbeitenden.
Die Fahrtenbuch-Methode beim Firmenwagen
Neben der Ein-Prozent-Regelung gibt es auch die Möglichkeit, die Steuer für den Firmenwagen per Fahrtenbuch zu ermitteln. Bei dieser Methode muss der Arbeitnehmer jede einzelne Fahrt mit dem Dienstwagen mit Datum, Zeit, Fahrtziel und Kilometerstand in einem Fahrtenbuch notieren.
Mithilfe des Fahrtenbuches lassen sich Privatfahrten und Dienstfahrten genau abgrenzen und der tatsächliche geldwerte Vorteil kann exakt berechnet werden.
Für die Berechnung wird hier der Anteil der Privatnutzung an der gesamten Fahrleistung ermittelt und auf die Gesamtkosten des Autos angerechnet.
Die Fahrtenbuch-Methode ist zur Versteuerung eines Dienstwagens exakter, aber auch deutlich aufwendiger als die pauschale Ein-Prozent-Regelung. Das Fahrtenbuch lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die ihr Firmenfahrzeug hauptsächlich für Dienstfahrten nutzen. Überwiegt die Privatnutzung dagegen deutlich, lohnt sich die Ein-Prozent-Regelung in der Regel mehr.
Elektroauto versteuern
In puncto Steuer kann man bei einem Elektroauto als Firmenwagen Geld sparen. Denn E-Autos werden deutlich geringer versteuert: Statt der Ein-Prozent-Regelung kommt hier je nach Listenpreis die 0,5-Prozent-Regelung oder die 0,25-Prozent-Regelung zum Einsatz.
Wenn der Bruttolistenpreis des Autos bei über 60.000 Euro liegt, wird per 0,5-Prozent-Regelung versteuert. Bei einem Listenpreis von weniger als 60.000 Euro müssen lediglich 0,25 Prozent dieses Listenpreises versteuert werden.
Nutzung des privaten Pkw als Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer nutzen ihr privates Auto für den täglichen Arbeitsweg. In diesem Fall lassen sich die Fahrten in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Zudem kann der Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 0,30 Euro gewähren. Diese Zuschüsse muss der Arbeitgeber pauschal mit 15 Prozent versteuern.
Erhält der Arbeitnehmer Fahrtkostenzuschüsse, muss er seine Werbungskosten um die Zuschüsse reduzieren.
Bei dienstlichen Fahrten mit dem Privatfahrzeug kann der Arbeitnehmer eine Reisekostenabrechnung erstellen, um die gefahrenen Kilometer vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen. In diesem Fall ist die Kostenerstattung für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Fazit: Privater Pkw oder Firmenwagen?
Beim Privatwagen trägt der Arbeitnehmer Anschaffungs- und Unterhaltskosten in der Regel selbst – beim Firmenwagen übernimmt dies der Arbeitgeber. Dafür sorgt die Privatnutzung eines Dienstwagens für Abzüge vom Nettolohn. Vor der Entscheidung für oder gegen einen Firmenwagen sollten diese Kosten berechnet und miteinander verglichen werden, um herauszufinden, welche Lösung sich finanziell mehr lohnt.
Auf den ersten Blick fällt die Rechnung oft zugunsten des Dienstwagens aus. Davon abgesehen hängt es aber auch von den Nutzungsbedingungen ab, ob sich ein Firmenwagen oder ein privates Auto mehr lohnt. Denn der Arbeitgeber kann beispielsweise Fahrten in den Urlaub mit dem Firmenwagen verbieten, was dem Arbeitnehmer Umstände bereiten kann.
Andererseits kann die Nutzung eines Firmenwagens für den Arbeitnehmer auch stressfreier sein, da er sich in der Regel nicht selbst um beispielsweise Werkstatttermine kümmern muss. Entsprechend sollte immer individuell abgewogen werden, ob sich ein Firmenwagen oder ein privater Pkw finanziell und aufwandstechnisch eher lohnt.