Haustiere aus dem Tierheim adoptieren: Darauf müssen Tierfreunde achten
Sie sind klein und verkuschelt, groß oder verspielt, faszinierend oder gar furchteinflößend: Tiere aus dem Tierheim haben kein Zuhause und sind stattdessen in einem der rund 1.400 Tierheime in Deutschland untergebracht.
Hunderttausende an betroffenen Tieren
Es lässt sich nur schwer sagen, wie viele Kleintiere, Vögel, Katzen, Hunde oder Reptilien tatsächlich in Deutschlands Tierheimen leben.
Laut Informationen des Tierschutzbunds nehmen Tierheime bundesweit rund 350.000 tierische Bewohner auf. Die Zahl nimmt stetig zu.
Immer mehr Tierfreunde geraten durch steigende Energiekosten und die Inflation in finanzielle Not. Sie verfügen nicht über die nötigen finanziellen Mittel, um Ausgaben fürs Futter, Tierarzt-Behandlungen oder das nötige Zubehör zu stemmen. In dem Fall sehen sie mit dem Tierheim häufig den letzten Ausweg.
Tiere mit tragischer Vergangenheit
Von einer Tieradoption ist die Rede, falls Haustiere in ein neues Zuhause vermittelt werden. Doch es bedarf viel Zeit und Geduld, um die tierischen Familienmitglieder an die neuen Lebensumstände zu gewöhnen. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, niedliche Haustiere nach Hause zu holen und von Anfang ein harmonisches Familienleben zu genießen.
Stattdessen haben viele Tiere eine dramatische Vorgeschichte, die sie möglicherweise traumatisiert hat. Häufig wurden die Tiere misshandelt, ausgesetzt, sie lebten unter unwürdigen Bedingungen oder wurden zu zeitig von ihrer Mutter getrennt. All diese Erfahrungen wirken sich nachhaltig auf das tierische Verhalten aus.
Hoffnung auf eine Vermittlung
Diese Umstände führen dazu, dass viele Tierheimbewohner recht komplizierte Verhaltensweisen haben. Erschwerend kommt hinzu, dass Tierheime dazu verpflichtet sind, neben Tieren von Privathaushalten ebenfalls Streuner und von der Polizei beschlagnahmte Tiere aufzunehmen.
Zahlreiche Hunde müssen ins Tierheim umziehen, da sie aktiv an einem sogenannten Bissvorfall beteiligt gewesen sind.
Diese Vierbeiner können Tierheimleiter jedoch nur in die Hände von erfahrenen Hundehaltern geben. Darüber hinaus gibt es auch viele Katzen, die aufgrund ihres komplizierten Wesens schwer vermittelbar sind.
Gute Chancen auch für unerfahrene Tierfreunde
Doch auch unerfahrene Tierfreunde haben gute Chancen, in Tierheimen neue tierische Gefährten zu finden. Je unproblematischer die Tiere sind, desto einfacher funktioniert zumeist auch deren Vermittlung.
Im Sommer und Herbst werden in Tierheimen für gewöhnlich komplette Würfe an Kätzchen abgegeben, die binnen kurzer Zeit vermittelt werden. Zumeist werden die Katzen noch nicht einmal auf den Webseiten der Tierheime aufgelistet.
Überprüfung von zukünftigen Tierhaltern
Mit einem flauschigen Gefährten kuscheln zu wollen oder einem treuen Hundeblick nicht widerstehen zu können, qualifiziert eine Person nicht automatisch zur Tierhaltung. Deshalb prüfen Mitarbeiter aus dem Tierheim genau, ob die Interessenten ein angemessenes tierisches Zuhause mit passenden Haltungsbedingungen bieten. Bei Internetanfragen ist es üblich, dass Tierinteressenten zuerst online einige Fragen beantworten müssen. Mit diesen Fragen erkundigen sich Tierheimleiter beispielsweise darüber, ob bereits andere Tiere in dem Haushalt leben.
Zudem sind Angaben zum Freizeitverhalten, der Größe des Wohnraums oder zu familiären Verhältnissen erforderlich.
Anforderungen an die zukünftige Haltung sind hoch. Wer einen Hund adoptieren möchte, muss zumeist mehrere Kennenlern-Treffs einplanen.
Außerdem sind Schnupperbesuche im neuen Umfeld üblich, bei denen zumeist auch Angestellte oder ehrenamtliche Mitarbeiter anwesend sind. Nach einer erfolgreichen Vermittlung finden weitere Kontrollbesuche bei den Tierbesitzern statt.
Berechnung einer Schutzgebühr
Finden Mensch und Tier zueinander, steht einer Vermittlung nichts im Wege. Allerdings müssen die neuen Tierbesitzer gegenüber dem Tierheim eine Schutzgebühr bezahlen. Die Schutzgebühr für Kleintiere beträgt zwischen 20 und 40 Euro, für Katzen etwa 100 Euro.
Für Hunde ist eine Gebühr zwischen 200 und 300 Euro üblich. Die Höhe der Kosten liegt zumeist deutlich unter denen für Zuchttiere. In aller Regel sind die Hunde und Katzen bereits kastriert, geimpft und gechipt. Haben die Tiere diese Behandlungen vor der Vermittlung noch nicht erhalten, nehmen für die Tierheime tätige Veterinäre die Impfungen oder Kastrationen auf Wunsch vor.
Juristische Konsequenzen
Zumeist entstehen zwischen dem Tierheim und den neuen Tierbesitzern keine Kaufverträge. Stattdessen einigen sich alle Beteiligten auf einen Übernahme- oder Schutzvertrag. Ein Recht auf Gewährleistung besteht nicht. Kristallisiert sich bei dem Tier nach der Übergabe eine Krankheit heraus, müssen die neuen Besitzer die Tierarztkosten übernehmen.
Bei einem Verkauf durch eine Zoohandlung oder Züchter haben Tierhalter juristisch bessere Karten.
Innerhalb von zwei Jahren haben Käufer unter diesen Umständen die Möglichkeit, die Tiere bei einem „Mangel“ wie einer Verhaltensauffälligkeit oder einer Erkrankung wieder zurückzugeben. In der Praxis machen die meisten Menschen jedoch nicht von diesem Anrecht Gebrauch, da sich bereits eine Bindung zwischen Mensch und Tier aufgebaut hat.
Besitzer oder Eigentümer?
Juristisch betrachtet sind die neuen Tierhalter zwar auch die Tierbesitzer. Doch häufig bleiben die Tierheime nach wie vor Tiereigentümer. Dieser Anspruch gilt bei einigen Tierheimen für einen festgelegten Zeitraum, zum Teil sogar für immer.
Diese Rechtsverhältnisse ermöglichen es den Tierheimen, ihre tierischen Schützlinge im Bedarfsfall wieder in Obhut nehmen zu können. Damit dieser Fall in der Praxis jedoch nicht eintritt, setzen die Institutionen den potentiellen Tierhaltern hohe Hürden. Deshalb tritt dieser Fall glücklicherweise nur selten ein.