Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz in Grundschulen
Der seit Längerem geplante landesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Deutschlands Grundschulen ist ab dem Schuljahr 2026/27 garantiert. Darauf einigten sich Bund und Länder im Rahmen von Debatten über die Finanzierung des Vorhabens beim Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag.
Diese Einigung wurde von Länder- und Regierungsvertretern begrüßt.
Eine dringend erforderliche Entscheidung
Dieser Schritt war dringend notwendig. Ohne eine im Vermittlungsausschuss bestehende Einigung wäre das Gesetz höchstwahrscheinlich nicht mehr vor der Bundestagswahl verabschiedet worden.
Werden Gesetze allerdings nicht innerhalb einer Legislaturperiode behandelt, greift die sogenannte Diskontinuität.
In dem Fall müssten die Gesetze nach der Wahl eines neuen Bundestags noch einmal vorgestellt und behandelt werden. Dementsprechend war der Vermittlungsausschuss einem starken Zeitdruck ausgesetzt.
Lob seitens der CDU
Die Entscheidung schätzte CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet von der CDU als eindeutig positiv ein. Der Politiker bezeichnete den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze an deutschen Grundschulen als Meilenstein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In den Augen von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek von der CDU sei der zwischen Bund und Ländern getroffene Kompromiss eines der letzten großen Vorhaben gewesen, das die Regierung während der aktuellen Legislaturperiode noch realisieren konnte.
Nach Aussagen von Carsten Schneider als Parlamentarischem Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion würde somit die Personengruppe eine gute Nachricht erhalten, die im Zuge der bisherigen Pandemie besonders großen Belastungen ausgesetzt war.
Das letzte große Vorhaben vor der Bundestagswahl
Dieser Rechtsanspruch ist das letzte auf dem Koalitionsvertrag von SPD und Union basierende Vorhaben, welches die scheidende Koalition noch realisiert.
Laut aktuellen Plänen ist davon die Rede, dass jedes ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschulte Kind während der ersten vier Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat. Dieser Anspruch besteht schon jetzt in den meisten neuen Bundesländern.
In anderen Bundesländern müssen noch neue Betreuungsplätze eingerichtet werden. Die Bundesländer forderten vom Bund eine wesentlich höhere Beteiligung für die Betriebs- und Investitionskosten ein.