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Hohe Kosten beim Rechtsstreit vermeiden: So funktioniert’s

Hohe Kosten beim Rechtsstreit vermeiden
Hohe Kosten beim Rechtsstreit vermeiden

Ein Rechtsstreit kostet alle Beteiligten im Regelfall viel Geld. Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht belaufen sich – abhängig vom Streitwert – häufig auf mehrere hundert oder gar tausend Euro.

Doch es gibt Mittel und Wege, um hohe Kosten bei juristischen Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Was ist ein Rechtsschutz auf Algorithmenbasis?

Im Internet sind Angebote für Rechtsschutz auf Algorithmenbasis mittlerweile üblich. Diese Offerten mit Bezeichnungen wie „Hartz4widerspruch“ oder „Geblitzt“ werben mit dem Versprechen, dass eine Erstattung und Entschädigung nur einer dreiminütigen Anmeldung bedürfen. Bei der technikbasierten Variante kommen sogenannte Roboteranwälte zum Einsatz, die dank künstlicher Intelligenz einen Großteil des traditionellen Anwaltsjobs übernehmen.

Allerdings kommen diese Serviceleistungen nur für Kunden in Betracht, die Sachverhalte mit relativ eindeutigen Rechtsfolgen klären möchten. Deshalb dürfen die rechtlichen Hintergründe nicht allzu komplex sein. Die rechtliche Vertretung ist in diesem Fall automatisiert. In schwierigen Situationen bedarf es deshalb stets der Unterstützung eines versierten Rechtsanwalts.

Im Zweifelsfall dagegen entscheiden

Ein großes Problem dieser Vermittlungsportale besteht darin, dass diese Plattformen zumeist auf Erfolgsbasis funktionieren.

Diese Handlungsweise ist jedoch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht gestattet.

Aus dem Grund stellen sich zahlreiche dieser Dienstleister als Inkassounternehmen dar, die Forderungen eintreiben und im Gegenzug keine Rechtsberatung anbieten. Deshalb sollten sich Kunden auch nur im Zweifelsfall für diese Anbieter entscheiden.

Vorteile des Schlichtungsverfahrens

Bei der sogenannten Verbraucherschlichtung reiht sich Deutschland im europaweiten Vergleich zwar hinter Ländern wie Großbritannien oder Frankreich ein. Dennoch etablieren sich immer mehr anerkannte Schlichtungsstellen (Liste der Verbraucherschlichtungsstellen vom Bundesamt für Justiz). Rechtliche Grundlage ist ein 2016 in Kraft getretenes Gesetz, das eine „alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen“ regelt. Eine dieser vom Bundesamt für Justiz geführte Institutionen ist der „Versicherungsombudsmann“, bei dem regelmäßig rund 20.000 Anträge je Jahr eingehen. An zweiter Position folgt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr mit jährlich 15.600 Anträgen.

Diese Schlichtungsstellen decken inzwischen beinahe die gesamte Bandbreite von Bedürfnissen der Verbraucher ab. Von Flugbuchungen über Bankgeschäfte bis hin zu Anwaltsmandaten – der Vielfalt sind nur wenige Grenzen gesetzt. Die Institutionen basieren auf der Idee, Verbrauchern außerhalb des Gerichts eine kompetente Plattform zur Beilegung juristischer Diskrepanzen zu bieten. Anträge werden im Internet auf den Webseiten der jeweiligen Stellen eingereicht. Ein Großteil dieser Offerten ist kostenfrei. Die Bearbeitung der Anträge verläuft zumeist recht schnell. Nur in wenigen Fällen wird die gesetzliche Frist von 90 Tagen überschritten.

Einigungsversuche - Hohe Kosten beim Rechtsstreit vermeiden
Die Erfolgsquote dieser Einigungsversuche lässt sich schwer ermitteln

Gute Erfolgsaussichten?

Die Erfolgsquote dieser Einigungsversuche lässt sich schwer ermitteln. Zahlreiche Anträge scheitern bereits an Formalitäten. Beispielsweise ist es für viele Kunden nachteilig, sich mit einer Beschwerde nicht zuerst an das jeweilige Unternehmen gewandt oder die falsche Schlichtungsstelle ausgewählt zu haben.

Im Gegenzug ist eine Abweisung von Anträgen möglich, falls diese für Schlichtungen schlichtweg zu aufwendig sind. Nichtsdestotrotz ist die durch den Schlichtungsbericht ausgewiesene Einigungsquote in Höhe von 50 Prozent recht passabel.

Besonderheiten der Prozesskostenhilfe

Die bis zu Beginn der 1980er Jahre als „Armenhilfe“ bekannte Prozesskostenhilfe ist eine weitere Methode, um für die Durchführung eines Rechtsstreits nicht zu tief in die Tasche greifen zu müssen.

Wer eine Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchte, muss jedoch eine Erklärung über eigene persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse abgeben.

Wer um staatliche Hilfe beim Rechtsschutz bittet, muss sich an das Gericht wenden, bei dem der Prozess durchgeführt wird. Alternativ ist das örtliche Amtsgericht für die Personen die richtige Anlaufstelle, die einen Beratungshilfeschein benötigen. Allerdings ist die Prozesskostenhilfe keine Garantie, nach Belieben Prozesse auf Staatskosten durchzuführen. Der Staat übernimmt die Kosten für Bedürftige nur dann, falls eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht. Wurde der sogenannte PKH-Antrag bewilligt, ist eine wichtige Grundlage geschaffen, um auch im Hauptsacheverfahren zu gewinnen.

Diese Grundlage ist nur gegeben, falls überwiegend rechtliche Fragen behandelt werden. Ist der Prozessverlauf von einem Sachverständigengutachten abhängig, das noch nicht der PKH-Prüfung unterzogen wurde, ist der Probelauf auch nicht aussagekräftig genug.

Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt von Prozesskostenhilfe besteht darin, dass die Klage nicht mutwillig herbeigeführt werden darf. Ein Restrisiko bleibt zumeist bestehen. Wird der Rechtsstreit verloren, müssen Betroffene zwar nicht die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Allerdings werden die Gebühren für den gegnerischen Rechtsanwalt fällig. In den meisten Fällen wird die staatliche Unterstützung für Streitigkeiten aus dem Familien-, Arbeits- und Mietrecht genutzt.

Auf Prozesskostenhilfe basierende Mandate sind bei den meisten Rechtsanwälten nicht sonderlich beliebt, da die Juristen in diesen Fällen für geringere Gebühren tätig werden müssen. Allerdings dürfen Anwälte Serviceleistungen wie die Beratungshilfe nur in Ausnahmefällen ablehnen. Gewinnen die Rechtsanwälte den Rechtsstreit, erhalten sie den kompletten Gebührensatz von der gegnerischen Partei.