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Rückgabe- und Widerrufsrecht – Die wichtigsten Regelungen

Rückgabe- und Widerrufsrecht
Rückgabe- und Widerrufsrecht

Wer im Internet oder Geschäft vor Ort eine erworbene Ware umtauschen oder zurückgeben möchte, kann sich auf das Rückgabe- oder Widerrufsrecht berufen. Diese beiden Begriffe werden zwar häufig synonym verwendet. Allerdings verrät der Blick in die Praxis, dass zwischen dem Rückgabe- und Widerrufsrecht deutliche Unterschiede bestehen.

Details zum Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht tritt für Käufe gewerblicher Händler via Katalog, Telefon, World Wide Web oder E-Mail in Kraft. Dementsprechend bezieht sich das Widerrufsrecht auf alle Käufe, die nicht direkt vor Ort in Geschäften erledigt werden. Es gilt ein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts. Eine Rückgabe ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Allerdings sind bestimmte Serviceleistungen und Erzeugnisse vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, darunter unter anderem:

  • Hygieneartikel
  • Dienstleistungen
  • verderbliche Waren, darunter Lebensmittel
  • maßangefertigte Produkte wie Bekleidung oder Möbel
  • DVDs, CDs oder Blu-Rays mit beschädigtem Siegel oder geöffneter Schutzfolie

Möchten sich Kunden auf ihr Widerrufsrecht berufen, ist es sinnvoll, ein kurzes Widerrufsschreiben aufzusetzen. Zumeist besteht die Möglichkeit, eine Retoure in Onlineshops der Händler ohne zusätzliche Schriftstücke einzuleiten. Andernfalls ist es nötig, Formulierungen wie: „Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch“ zu verwenden. Bei den Schriftstücken ist es außerdem wichtig, eine schriftliche Bestätigung anzufordern und entsprechende Informationen zum Preis, der Bestellnummer, dem Namen oder Datum des Erhalts des Produkts anzugeben.

Ein Retourenschein erleichtert die Rücksendung
Die Kosten für die Retoure erstatten einige Anbieter automatisch und legen der Sendung deshalb einen Retourenschein bei.

Ein Retourenschein erleichtert die Rücksendung

Die Kosten für die Retoure erstatten einige Anbieter automatisch und legen der Sendung deshalb einen Retourenschein bei. Allerdings sind Händler nicht zu diesem Service verpflichtet. Im Zweifelsfall müssen Käufer die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

Das Widerrufsrecht bezieht sich auf alle gewerblich veräußerten Produkte.

Hierbei ist unerheblich, ob diese Waren gebraucht, generalüberholt oder neu sind. Wer seine Waren aus einem China-Shop ordert, darf nicht auf das deutsche Widerrufsrecht bestehen. Gut zu wissen: Eine einfache Rücksendung einer Ware wird nicht als Widerruf bewertet. Deshalb ist es notwendig, über den Shop der Anbieter einen digitalen Widerruf vorzunehmen oder ein Anschreiben beizufügen. Eine Rücksendung der Produkte sollte stets als Paket und niemals als Päckchen erfolgen. Der Vorteil von Paketen besteht darin, dass diese versichert sind und eine Sendungsverfolgung einschließen.

Details zum Rückgabe- und Umtauschrecht

Für das Rückgabe- und Umtauschrecht besteht keine gesetzliche Regelung. Deshalb räumen die meisten Händler diesen Anspruch nur aus Kulanz ein. Dieser Rechtsanspruch ist ausnahmslos für Käufe aus dem stationären Handel üblich. Gewöhnlicherweise räumt das Rückgabe- und Umtauschrecht die Möglichkeit ein, die erworbenen Produkte binnen zwei Wochen umzutauschen oder zurückzugeben. Zur Weihnachtszeit verlängert sich die Zeitspanne zum Teil deutlich.

Jedem Händler steht es frei, das Umtausch- und Rückgaberecht selbst zu definieren.

Dadurch entstehen erhebliche Unterschiede. In Outlets ist es gang und gäbe, bei einer Rückgabe keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von Bargeld zu haben. Häufig werden nur Gutscheine in der Höhe des Einkaufspreises ausgeteilt. Andere Händler erstatten wiederum nicht den kompletten Kaufpreis zurück, falls die Ware nicht gefällt. Diese Entscheidung begründen die Verkäufer damit, dass die Ware schon ausgepackt und in Benutzung gewesen ist. Individuelles Ermessen der Händler spielt bei der Rückgabe oder dem Umtausch daher eine maßgebliche Rolle.
Im Zweifelsfall sollten sich Käufer schon vor dem Erwerb der Produkte darüber informieren, welche Modalitäten bei Missfallen des Produkts gelten. Ausnahmen beziehen sich ebenfalls auf geöffnete CDs oder Hygienartikel.

Regelungen bei mangelbehafteten oder defekten Waren

Eine andere Situation liegt vor, falls Produkte mit Fehlern oder Mängeln behaftet sind oder Geräte schlichtweg nicht funktionieren. In diesem Fall tritt die Herstellergarantie oder gesetzliche Gewährleistungspflicht der Händler in Kraft. Die Verkäufer sind jedoch nicht zu einem Umtausch der Produkte verpflichtet. Den Anbietern steht ein Recht auf Nachbesserung zu, beispielsweise im Rahmen einer Reparatur.
Nach zwei Nachbesserungsversuchen sind die Verkäufer verpflichtet, das defekte Erzeugnis auf Anforderung der Händler gegen ein neues Modell auszutauschen.

Regelungen bei mangelbehafteten oder defekten Waren
Bei mangelbehafteter oder defekten Ware steht den Anbietern ein Recht auf Nachbesserung zu

Rückgabe mit oder ohne beschädigte Verpackung

Ist die originale Verpackung der Ware nicht mehr vorhanden oder beschädigt, ist eine Rückgabe des Produkts bei Widerruf dennoch möglich. Händler dürfen diese Rückgabe bei einer beschädigten oder nicht vorhandenen Verpackung nicht ablehnen. Im Gegenzug dürfen die Verkäufer jedoch einen Wertersatz einfordern und die Wertminderung gegenüber ihren Kunden berechnen. Immerhin können die Verkäufer das Produkt anschließend nur noch unter Wert veräußern. Deshalb sind Käufer gut beraten, die originale Verpackung aufzubewahren oder beim Auspacken der Erzeugnisse so vorsichtig wie möglich zu öffnen.

Für einige Produkte bestehen außerdem Ausnahmen. Wurde die Schutzfolie von CDs, DVDs der Blu-Rays entfernt, können Käufer diese Waren im Regelfall auch nicht mehr zurückgeben. Der gleiche Fall tritt bei bestimmten Hygieneartikeln oder Lebensmitteln ein.

Ist eine Rückgabe ohne Kassenbon möglich?

Kein Umtausch ohne Kassenbon. Bei dieser Annahme liegt ein Irrglaube vor. Vielmehr bedarf es lediglich eines Nachweises, dass das Erzeugnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beim entsprechenden Händler erworben wurde. Dieser Nachweis ist beispielsweise über die Kreditkartenabrechnung oder einen Kontoauszug möglich.

Im Zweifelsfall ist die Bestätigung durch einen Zeugen ebenfalls rechtskräftig. Händler widersprechen zwar oft einer Rückgabe der Produkte ohne Vorlage des Kassenbons. Doch die Rechtslage räumt diese Option tatsächlich ein.