Sonntags Rasen mähen?
Arbeit im Garten kann sehr zeitaufwendig sein. Manchmal sogar so zeitaufwendig, dass wir die Woche über häufig keine Zeit dafür finden. Was bietet sich dann Besseres an, als die Gartenarbeit aufs Wochenende zu verschieben? Einige Menschen nutzen dafür den Samstag, aber andere würden die grüne Oase vielleicht gerne am Sonntag pflegen.
Sie gehören auch dazu und haben sich schon immer gefragt: Darf ich sonntags Rasenmähen?
Seit September 2002 gibt es dafür ein Gesetz
Die sogenannte Rasenmäher Verordnung, auch Geräte- und Maschinenlärmordnung genannt, gibt an, wie laut Ihr Rasenmäher sein darf und bis wann Sie Rasenmähen dürfen.
Außerdem ist darin enthalten, ob Sie den Rasenmäher am Sonntag benutzen dürfen.
Tatsächlich droht bei Nichteinhaltung der Verordnung nach Bußgeldkatalog ein erhöhtes Bußgeld. Aber was ist denn nun regelkonform?
Ist es erlaubt, sonntags Rasen zu mähen?
Nein, es ist nicht erlaubt, sonntags Rasen zu mähen. Tatsächlich dürfen an Sonn- und Feiertagen keine motorisierten Gartengeräte genutzt werden. Zumindest keine, die eine Lärmbelästigung verursachen könnten und da gehört der Rasenmäher definitiv dazu.
Wenn Sie dagegen verstoßen, können unter Umständen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anfallen. Sie sollten es sich also besser zweimal überlegen oder wenigstens Ihre (neuen) Nachbarn fragen.
Wann darf ich dann Rasenmähen?
Laut Rasenmäherverordnung geht es wie erwähnt um motorbetriebene Gartengeräte. Zu diesen gehören neben dem Rasenmäher zum Beispiel auch Laubsauger oder Kettensägen. Doch wann darf ich diese dann nutzen? Gibt es noch andere Zeiten, an denen ich kein Rasenmähen darf?
Rasenmähen ist erlaubt:
- Werktags von 7 bis 20 Uhr (Rasenmähen in Wohngebieten gestattet)
- Werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15-17 Uhr (Betrieb von Rasentrimmer und Freischneider unter Einhaltung der Mittagsruhe erlaubt)
Rasenmähen ist verboten:
- Werktags von 20 bis 7 Uhr morgens
- An Sonn- und Feiertagen
Außerdem dürfen besonders laute Geräte werktags von 7-9 Uhr, von 13-15 Uhr und von 17-20 Uhr nicht genutzt werden.
Unter besonders laut werden zum Beispiel Laubbläser eingestuft. Darüber hinaus können die Ruhezeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Das bedeutet, dass die vorgeschriebene Mittagsruhe, in der ein Rasenmäher-Verbot herrscht, variieren kann.
Was sonst noch in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung steht
Insgesamt gilt die Regelung für 57 unterschiedliche motorisierte Geräte und nicht nur für den Rasenmäher. Zu diesen Geräten gehören zum Beispiel auch Reinigungsfahrzeuge und Betonmischer.
Generell müssen Geräte außerdem mit einem Schalleistungspegel gekennzeichnet werden.
Es gibt nämlich eine Geräuschgrenze, die immer eingehalten werden muss. In der Regel liegt diese bei 94 bis 103 Dezibel.
Nicht durch die Maschinenlärmschutzverordnung erfasst sind beispielsweise Handmäher. Mit diesem können Sie Ihren Rasen jederzeit manuell mähen. Bestimmt werden die Rasenmähzeiten sowie die Angaben, wann und wo Mähen erlaubt ist und wie viel Lärm Sie dabei machen dürfen, durch die EU-Richtlinien des BImSchG.
Neben Bußgeld drohen Sanktionen durch den Vermieter
Dass Rasenmähen sonntags und an Feiertagen verboten ist, sollte Sie nicht nur wegen des Ordnungsamts interessieren. Tatsächlich kann Ihr Vermieter Ihnen gleichermaßen über mitspielen. Im Übrigen bei jeglicher Lärmbelästigung, also zum Beispiel Musik oder Haushaltsgeräte die an diesen Tagen über die Zimmerlautstärke hinausgehen.
Halten Sie die Ruhezeiten nicht ein und die Nachbarn beschweren sich beim Vermieter, werden Sie vermutlich erstmal eine Verwarnung erhalten. Sollten Sie sich doch erneut nicht daranhalten, können die Nachbarn ihre Miete mindern. Das wiederum würde dann auf Sie umgelegt werden.
Ach ja: Gleiches gilt für den Vermieter selbst. Sollte er sich nicht an die Regeln halten, können Sie die Miete mindern und sich beim Ordnungsamt beschweren.
Was vor allem zählt, ist Rücksichtnahme
Wenn Sie mit Ihren Nachbarn reden oder diese Jahre lang kennen und es okay ist, sonntags Rasen zu mähen, ist es per Gesetz natürlich immer noch verboten.
Allerdings werden Ihnen in dem Fall sicher keine Strafen drohen. Problematisch wird es jedoch, wenn neue Nachbarn einziehen und diese sich vom Rasenmähen oder anderen Geräuschen belästigt fühlen. Viele Menschen sind dann stur, getreu dem Motto „Das haben wir doch immer so gemacht.“ Wichtig ist einfach, dass Sie Rücksicht nehmen. Denn Nachbarschaftsstreits können wirklich übel enden.