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Zukünftig strengere Regulierung aller großen Technologieunternehmen?

Zukünftig strengere Regulierung aller großen Technologieunternehmen?
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Das Geschäftsmodell von Facebook basiert darauf, unzählige Daten über Personen zu sammeln um gezieltere Werbung anbieten zu können. Millionen von Nutzern werden also unfreiwillig zu Werbezwecken ausgenutzt. Viele Menschen sind der Meinung, dass eine strengere Regulierung der weltweit größten Technologieunternehmen notwendig sei. Die Facebook-Entscheidung bewegt nun die (wettbewerbsrechtliche) Gemeinschaft.

Laut Kartellamt benutzt Facebook seine Machtstellung und beutet seine Nutzer aus – die Richter des Bundesgerichtshofes bestätigten diese Meinung. Doch was bedeutet das konkret?

Großer Sieg für Befürworter

Facebook wurde aktuell das Sammeln und die Benutzung von Daten seiner Tochtergesellschaften und Drittunternehmen ohne weitere Zustimmung der privaten Nutzer für eigene Geschäftsaktivitäten untersagt.

Das heißt, Daten aus WhatsApp, Instagram, Facebook und anderen Quellen (z.B. externe Websites) dürfen nicht mehr zusammengeführt werden.

Diese Entscheidung hatte weltweit für Aufregung gesorgt und das aus gutem Grund – alle durch Werbung finanzierten Geschäftsmodelle fürchten nun ähnliche Verbote. Entscheidend war letzten Endes, dass die Nutzungsbedingungen als missbräuchlich angesehen werden. Laut BGH missbraucht Facebook seine Dominanz in den sozialen Medien, um illegal Daten seiner Nutzer zu sammeln. In Deutschland muss Facebook nun ändern, auf welche Weise es Daten über seine Nutzer verarbeitet. Mit anderen Worten: In Zukunft muss der Nutzer um Erlaubnis gefragt werden, bevor dessen Surfverhalten im Internet ausgewertet werden kann.

Die fehlende Wahlmöglichkeit

Der Bundesgerichtshof begründet den Missbrauch einfach: Facebook-Nutzer haben keinerlei Wahlmöglichkeiten. Bisher kann man nicht selbst entscheiden, ob die Plattform alle Daten uneingeschränkt auswerten darf oder nicht. Mit der Entscheidung des BGH soll sich das künftig ändern. Nutzer müssen das Recht haben, zwischen verschiedenen Versionen zu wählen: Die personalisierte Version und die weniger personalisierte Version. Der Unterschied ist, dass in einem Modell alle Daten benutzt werden dürfen (auch die außerhalb von Facebook gesammelten) und in dem anderen Modell nur die Daten ausgewertet werden dürfen, die direkt auf der Plattform hinterlassen werden.

Um neue Informationen zu erhalten, dürfen in Zukunft also nicht mehr einfach so Daten aus verschiedenen Datentöpfen miteinander kombiniert werden.

Konsequenzen des Urteils

Der schier grenzenlosen Macht von Facebook wird nun also eine Schranke vorgesetzt. Bei der Datenfreigabe die Wahl zu haben, sichert nicht nur die Selbstbestimmung von Personen, die bei Facebook (aktiv) sind, sondern schützt auch den Wettbewerb. Facebook wird vorgeworfen, seine überragende Stellung zu missbrauchen und das aus gutem Grund: mit einem Marktanteil von über 90 % können Nutzer kaum auf Alternativen ausweichen.

Wer sich verbinden möchte, muss zwangsläufig also dorthin gehen, wo andere auch sind. Dieser Fakt erschwert einen Wechsel, die Menschen bleiben bei Facebook angemeldet bzw. kommen immer mehr Kunden hinzu und verschaffen der Plattform so mehr Werbegelder. Dies beschädigt den Wettbewerb noch mehr. Wenn Facebook also weniger Daten erhält, indem die Nutzer erst zustimmen müssen (und einige sich dagegen verwehren) stagniert oder sinkt der Zuwachs. Weniger Kunden bedeuten dann weniger Werbegelder, die Konkurrenz bekommt eine reale Wettbewerbs-Chance und wird auf diese Weise geschützt.

Interessanter Fall für alle Menschen

Nicht nur für Juristen ist das Urteil des Bundesgerichtshofs von Interesse, denn Facebook ist im Alltag ständig präsent und die Verarbeitung der Daten wird immer umfassender.

Da sich Facebook hauptsächlich aus Werbung finanziert, wird eine Einschränkung diesbezüglich auch für andere Unternehmen und nicht zuletzt auch für jede Einzelperson spürbar sein.

In den kommenden Wochen und Monaten steht ein spannender Akt bevor, denn fraglich bleibt, ob und wie Facebook ein Modell erschaffen will, bei der die Datenhoheit der deutschen Nutzer vollständig sichergestellt wird.

Eine neue Ära im Datenrecht

Auch andere große Technologieunternehmen müssen sich aktuell für die Datennutzung rechtfertigen. Google befindet sich in einer ähnlichen Situation – allerdings vor US- amerikanischen Gerichten und nicht vor dem deutschen Bundesgerichtshof.

Die Vermutung liegt nahe, dass andere Plattformen künftig ebenfalls betroffen sind. Aktuell müssen solche Urteile auch noch einen Umweg über das Kartell- und Wettbewerbsamt machen. Dennoch wird ersichtlich, dass auch die virtuelle Welt keinen rechtsfreien Raum bietet und das ist doch beruhigend – oder nicht? Da es sich aktuell nur um ein Zwischenschritt handelt und nicht klar ist, ob durch Zustimmung der Nutzer zukünftig das Grundproblem gelöst werden kann, kann man wohl weitere rechtliche Schritte in Bezug auf eine strengere Regulierung erwarten.