Tipps für den Angelschein
Wer sich hierzulande dem Angeln widmen möchte, benötigt einen Fischereischein. Schließlich ist Fischen ohne entsprechenden Nachweis in vielen Regionen Deutschlands verboten. In der Umgangssprache wird der Fischereischein auch als Angelschein bezeichnet.
Um dieses Dokument zu erhalten, müssen Angler eine Fischerprüfung bestehen.
Die Bedeutung eines Angelscheins
Aufgrund des bestehenden Fischereirechts und Tierschutzrechts gilt der Angelschein als Nachweis über Fachkenntnisse rund ums Thema Angeln.
Das Dokument erlaubt es seinen Besitzern, die Tiere fangen und auch töten zu dürfen. Diese Erlaubnis ist andernfalls laut Tierschutzgesetz nicht gestattet.
Wie erhalten Angler einen Angelschein?
Hierzulande gilt das Fischereigesetz, das jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Bedingungen entspricht.
Aus dem Grund weichen Bedingungen, Prüfungsfragen sowie Kosten zum Erhalt des Angelscheins individuell voneinander ab.
Der Angelschein ist deutschlandweit gültig. Für den Erhalt des Dokuments sind in aller Regel drei Schritte erforderlich.
In drei Schritten zum Angelschein
Vor dem Erwerb eines Angelscheins müssen Interessenten an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, der über Basiswissen rund ums Thema Angeln informiert. Die Lehrgänge umfassen zumeist 30 Präsenzstunden, in denen für die Prüfung relevante Inhalte abgearbeitet werden. Die Vielfalt an Themengebieten reicht von Fisch- und Gewässerkunde über Gewässerschutz bis hin zu Gesetzes- sowie Gerätekunde.
Die praktische Ausbildung wird durch eine Vermittlung von Kenntnissen zum sachgemäßen Umfang mit gefangenen Fischen ergänzt.
Im Anschluss an den Vorbereitungskurs legen alle Teilnehmer eine Fischerprüfung ab. Hier werden die Teilnehmer über das im Vorfeld erlernte Basiswissen abgefragt. Bei bestandener Prüfung erhalten die Fischer ein durch die Prüfungsbehörde ausgestelltes Zeugnis. Unter Vorlage eines Nachweises über die bestandene Fischerprüfung sowie das Prüfungszeugnis erhalten die Teilnehmer den Fischereischwein bzw. Angelschein.
Kosten eines Angelscheins
Kosten für die Angelscheine weichen von Bundesland zu Bundesland voneinander ab. Für gewöhnlich belaufen sich die Kosten für den Kurs, die Prüfungsgebühr und Ausstellung des Angelscheins auf 150 bis 300 Euro.
Beantragung des Fischereierlaubnisscheins vor dem Angeln
Nach der Ausstellung des Fischereischeins ist vor dem Angeln nur noch ein Fischereierlaubnisschein erforderlich.
Dieses Dokument wird ebenfalls als Angelkarte, Erlaubnisschein oder Gewässerschein bezeichnet.
Während ein Fischereischein Sachkenntnisse im Angeln voraussetzt, gilt ein Fischereierlaubnisschein als Erlaubnis, um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen.
Diese sogenannte Angelkarte stellen jeweils Besitzer der Gewässer aus. Beim Angeln ist es daraufhin erforderlich, den Angelschein und die Angelkarte bzw. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein stets zur Hand zu haben. Ohne diese Unterlagen ist es in den meisten Gebieten Deutschlands schlichtweg verboten, einfach in Gewässern zu angeln.
Hohe Geldstrafen in mehreren Bundesländern
In zahlreichen Bundesländern wird Angeln ohne entsprechende Dokumente als Ordnungswidrigkeit bewertet, die mit Bußgeldern geahndet wird.
In Brandenburg droht eine Strafe bis zu 50.000 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern sogar bis zu 75.000 Euro. Angeln ohne Fischererlaubnisschein gilt als Straftat und Fischwilderei. Hierbei müssen Angler ebenfalls mit hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.
Sind Angelscheine auch für Kinder erlaubt?
Fischereischeine sind hierzulande nicht nur für Erwachsene gestattet. In einigen Bundesländern ist es ebenfalls möglich, dass schon Kinder ab zehn oder zwölf Jahren die Fischerprüfung ablegen.
Allerdings erhalten die Kinder und Jugendlichen das Dokument erst mit 14 oder 16 Jahren ausgehändigt.
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern sogar einen Angelschein für Kinder oder Jugendfischereischein. Diese Unterlagen erhalten Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren bis zu einem Alter von 16 Jahren. Eine Prüfung ist für einen Erhalt dieses Dokuments zumeist nicht notwendig. Allerdings muss während des Angelns ein volljähriger Inhaber eines Fischereischeins anwesend sein.