Wie kann man sich vor ungerechtfertigten Prüfungsergebnissen schützen?
Wer durch eine Prüfung fällt oder eine schlechte Note erhält, kann sich gegen die Prüfungsergebnisse wehren. Oftmals ist es sinnvoll, Widerspruch gegen abschließende Entscheidungen der Prüfer einzulegen.
Anfechtung von Prüfungsergebnissen
Generell können Betroffene all die Prüfungen anfechten, die der Staat oder andere Träger hoheitlicher Gewalt abnehmen.
Anfechtbare Prüfungsentscheidungen sind beispielsweise Abschlussprüfungen von Hochschulen bzw. Fachhochschulen oder Staatsprüfungen für Lehrer, Ärzte und Juristen.
Ähnliche Rechte gelten für Gesellen- und Meisterprüfungen, Steuerberaterprüfungen oder staatliche Abschlussprüfungen für soziale Berufe. Außerdem können sich Betroffene vor kaufmännischen Abschlussprüfungen und allen Klausuren schützen, welche für die Zulassung zur Abschlussarbeit bestanden werden müssen.
Eine gute Entscheidung?
Eine Anfechtung des Klausurergebnisses oder einer Prüfungsentscheidung lohnt sich vor allem dann, falls die erteilte Note für den zukünftigen beruflichen Werdegang von entscheidender Bedeutung ist. Besonders hohe Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung bestehen, wenn Betroffene Widerspruch einlegen, weil Bewertungsfehler vorliegen und richtige Antworten als falsch eingestuft wurden.
Ähnlich gute Voraussetzungen liegen vor, falls Prüfer widerrechtlich die sogenannte Malus-Regelung praktiziert haben. Dieser Fall tritt ein, falls die Prüfer bei einem Multiple-Choice-Test Punkte abziehen. Gute Aussichten auf eine erfolgreiche Anfechtung sind ebenfalls gegeben, falls die Prüfungszeit zu eng bemessen war oder bei der Prüfung nicht zwei Prüfer anwesend waren. Chancen auf einen positiven Ausgang der Anfechtung erhöhen sich mit Unterstützung von Spezialisten für Prüfungsrecht.
Sind Noten anfechtbar?
Prüflinge können ebenfalls Noten anfechten, wenn sie die Bewertungen als ungerecht empfinden. In dem Fall sollte jedoch ein Nachweis darüber bestehen, dass Antworten falsch bewertet wurden. Dementsprechend müssen Prüflinge einen Nachweis darüber vorbringen, dass Beurteilungsfehler bestehen. Geläufige Nachweise sind beispielsweise Verweise auf Fachliteratur oder Abbildungen des Tafelanschriebs von Prüfern. Dennoch dürfen die Prüfer darüber entscheiden, wie sie die einzelnen Antworten gewichten.
Ein wichtiger Tipp: Insbesondere beim Verfassen einer Abschlussarbeit ist es zwingend erforderlich, alle wichtigen Dokumente aufzubewahren.
Sind Prüflinge beispielsweise Plagiatsvorwürfen ausgesetzt, könnte jeder kleine Notizzettel als wichtiges Beweisstück gelten.
Verlauf des Widerspruchsverfahrens
Nach Einlegen des Widerspruchs können Prüfer anfangs ihre Bewertung überdenken. Bleibt das Resultat der Prüfung unverändert, schließt sich eine Verhandlung vor dem Prüfungsamt an. Im Falle eines Bewertungsfehlers werden die Fehler korrigiert.
Daran schließt sich eine erneute Berechnung der Note an. Bei einem bestätigten Verfahrensfehler werden neue Prüfungen angesetzt. Bei einer Ablehnung des Widerspruchs steht es Prüflingen frei, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. In dem Fall sollten Betroffene ihre Erfolgsaussichten im Vorfeld jedoch genau überprüfen.
Hohe Gerichtskosten
Bei einer Gerichtsverhandlung müssen Betroffene schließlich mit relativ hohen Kosten rechnen. Beispielsweise beläuft sich das Honorar des vertretenden Rechtsanwalts zumeist auf mehrere hundert oder gar tausend Euro. Zusätzlich entstehen Gerichtskosten, welche die Partei trägt, die den Rechtsstreit verliert. Gewinnen Prüflinge ein Widerspruchsverfahren, fallen hierfür keine Gebühren an. Verlieren Betroffene allerdings, entstehen je nach Bundesland Gebühren von ungefähr 100 Euro.