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Wohnungsauflösung im Todesfall – Was gilt es zu beachten?

Wohnungsauflösung im Todesfall
Wohnungsauflösung im Todesfall

Für nahestehende Angehörige ist der Tod eines anderen Menschen stets eine besonders schwierige Situation. Die emotionale Belastung wird durch zahlreiche organisatorische Aufgaben erschwert. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, den Haushalt der verstorbenen Person aufzulösen. Doch wer die Wohnungsauflösung schrittweise plant, wird sich in dieser Situation dennoch nur selten überlastet fühlen.

Ein Mietvertrag erlischt nicht automatisch

Bei einer Regelung der Nachlass-Frage (Testament – so regeln Sie Ihren Nachlass) treten Erben aus juristischer Sicht in die Position der Verstorbenen. Diese Situation besteht im Todesfall ebenfalls für eine Wohnungsauflösung.

Mietverträge erlöschen nicht automatisch mit dem Todestag, sondern müssen übernommen bzw. gekündigt werden.

Hat der oder die Verstorbene das Objekt zusammen mit Kindern oder einem Partner bewohnt, dürfen diese Personen gemäß § 563 BGB als Mieter in den entsprechenden Vertrag eingetragen werden. Wird der Wohnraum hingegen nicht übernommen und der komplette Haushalt aufgelöst, sollten damit verbundene Verträge so schnell wie möglich gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beläuft sich auf drei Monate.

Häufig reagieren Vermieter kulant

Oft lassen Vermieter in dieser Situation allerdings Kulanz walten und bewilligen eine vorzeitige Vertragsauflösung. In dieser Situation sind Erben verpflichtet, die Vermieter innerhalb eines Monats über den Todesfall zu informieren.
Sind hingegen keine Erben vorhanden oder schlagen Betroffene das Erbe aus, müssen Vermieter die Wohnungsauflösung im Todesfall übernehmen. Dennoch sollten Vermieter etwas Geduld walten lassen und warten, bis die Nachlass-Frage geklärt ist. Bei einem langwierigen Fall empfiehlt es sich, eine Nachlasspflegschaft zu beantragen. Auf diese Weise könnte eine Kündigung des Vertrags sowie eine Räumung der Wohnung eingeleitet werden.

Wohnungsauflösung ohne Erben
Sind hingegen keine Erben vorhanden oder schlagen Betroffene das Erbe aus, müssen Vermieter die Wohnungsauflösung im Todesfall übernehmen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Wohnungsauflösung?

Aus unterschiedlichen Gründen empfiehlt es sich, eine Wohnungsauflösung im Todesfall so schnell wie möglich vorzunehmen. Eine ausschlaggebende Rolle spielen finanzielle Belastungen, die stetig ansteigen, falls eine Wohnung noch nicht aufgelöst wurde.

Aus emotionaler Sicht ist es eventuell von Vorteil, sich durch die Haushaltsauflösung direkt auf das Geschehene einzulassen und dadurch langsam von der verstorbenen Person Abstand zu nehmen.

Checkliste für eine Wohnungsauflösung

Im Rahmen einer Wohnungsbegehung ist es wichtig, notwendige Leitungen wie Gas, Wasser und Strom sofort abzustellen. Falls sich verderbliche Lebensmittel in der Küche befinden, sollte diese ebenfalls beseitigt werden. Hinterlassen die Verstorbenen Haustiere, müssen die Tiere versorgt und fachmännisch in Obhut genommen werden.

Im nächsten Schritt ist es unerlässlich, alle Nachlassfragen und Formalitäten zu klären.

Dazu gehört es ebenfalls, die Vermieter über die Situation zu informieren und den Mietvertrag im Bedarfsfall fristgerecht zu kündigen. Möglicherweise gibt es auch andere Verträge, die mit dem Haushalt in Verbindung stehen. Beispiele sind Vereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften, Energieversorgern, Telefonanbietern, der GEZ, der Deutschen Post oder Abonnements für Zeitungen oder Zeitschriften.

Die Hinterlassenschaften aufteilen

Vor der Entrümpelung durch professionelle Entrümpler, wie zum Beispiel durch die Rümpel Engel aus dem Raum Duisburg, ist es wichtig zu hinterfragen, wer welche Hinterlassenschaften behalten möchte. Existieren mehrere Erben, sollten alle Betroffenen im Vorfeld individuelle Wünsche und Ansprüche klären. Besonders sinnvoll ist es, alle notwendigen Gegenstände in einem separaten Raum zu lagern oder die „Objekte des Begehrens“ schon vor der Entrümpelung abzuholen.

Wer bei der Entrümpelung den Überblick behalten möchte, sollte auch genau klären, welche Gegenstände wohin gehören. Welche Objekte sind noch brauchbar? Welche Wertgegenstände können veräußert und was darf eventuell an karitative Einrichtungen verschenkt werden? Auf all diese Fragen sollten Betroffene eine Antwort finden. Zugleich stellt sich die Frage, welche Arten an Müll in welcher Menge anfallen und ob eventuell eine Beauftragung für eine Sperrmüllentsorgung notwendig ist. Falls ein Container notwendig ist, bedarf es eventuell einer Aufstellgenehmigung. Möglicherweise ist ebenfalls Sondermüll oder Elektromüll vorhanden, der separat entsorgt werden muss. (Mehr zum Thema: Wohnung oder ein Haus entrümpeln – hilfreiche Tipps und Tricks)

Ausreichend Zeit für Terminabsprachen

Für all diese Planungsprozesse sollten Hinterbliebene genügend Zeit einplanen. Schließlich können stets Verzögerungen eintreten. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist deshalb ebenso sinnvoll wie eine zeitige Absprache mit genügend Umzugshelfern.
Hinterbliebene müssen sich informieren, in welchem Zustand der Wohnraum an die Vermieter übergeben werden muss. Sind eventuell Renovierungsmaßnahmen notwendig, die ebenfalls viel Zeit bedürfen?

Zustand Wohnraum
Hinterbliebene müssen sich informieren, in welchem Zustand der Wohnraum an die Vermieter übergeben werden muss

Vorteile eines professionellen Entrümplers

In einer schwierigen Situation wie nach dem Verlust einer geliebten Person ist eine Wohnungsauflösung ein Unterfangen, dem sich Betroffene häufig nicht gewachsen fühlen. Zahlreiche organisatorische Maßnahmen müssen bedacht werden, obwohl die seelische Verfassung sowieso beschädigt ist. Angehörigen fällt es häufig dennoch schwer, eine Entrümpelungsfirma zu beauftragen. Hierbei spielen moralische Bedenken allerdings eine größere Rolle aus der Kostenaufwand. Schließlich graut es vielen Betroffenen vor dem Gedanken, dass fremde Personen die Habseligkeiten des Verstorbenen durchwühlen und einfach gedankenlos entsorgen. Doch über diese Vorgehensweise herrscht ein falsches Bild vor.

Seriöse Spezialisten für Entrümpelungen entsorgen nicht einfach nur das gesamte Hab und Gut. Zumeist besprechen die Spezialisten das Vorgehen mit Betroffenen und stehen als hilfreiche Ansprechpartner zur Seite. Somit nehmen die Experten den Hinterbliebenen eine große Last ab. Nahestehende Angehörige müssen sich keine Gedanken über Genehmigungen, Abholungen, Helfer oder notwendige Fahrzeuge machen. Zugleich ist es entlastend, keine Gegenstände mit emotionalem Bezug entsorgen zu müssen.