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Testament – so regeln Sie Ihren Nachlass

Testament - so regeln Sie Ihren Nachlass

Alles verjubelt, nichts verschenkt – das ist das beste Testament! Dieser Spruch hat sich im deutschen Volksmund manifestiert. Doch der Blick auf die Realität zeigt, dass nur die wenigsten Deutschen ihr Geld tatsächlich verjubeln. In jedem Jahr vererben Deutsche ihren Nachkommen rund 400 Milliarden Euro. In diese Statistiken bezogen die Spezialisten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung – das DIW – das aktuelle Vermögen, Sparquoten und Wertsteigerungen ein.

Nur ein Viertel aller Deutschen fertigt Erbverträge oder Testamente an

Schätzungen zufolge verfügt allerdings nur jeder vierte Deutsche über einen Erbvertrag oder ein Testament, das nach dessen Tod in Kraft tritt. Bei allen anderen Personen greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Doch genau dieser Umstand ist heutzutage in vielen Fällen vermutlich überhaupt nicht im Sinne der Hinterbliebenen. Ehen werden geschieden. Das klassische Familienbild zerbröselt zunehmend. Daduruch ist die Gefahr groß, dass das Geld Personen erhalten, die nur aus rechtlichen Gründen einen Anspruch darauf haben.

Experten für Erbrecht betonen deshalb, dass es nur eines Blattes Papier und eines Stifts bedarf für die Testament Erstellung – wenn diese Tipps beherzigt werden.

Auf die richtige Form achten

Eine Überschrift wie „Mein letzter Wille“ oder „Testament“ ist schnell auf Papier gebracht.

Es ist außerdem wichtig, dass das Testament handschriftlich verfasst und mit Datum, Ort sowie einer Unterschrift versehen ist.

Schließlich wird im Falle eines Streits über die Echtheit des Dokuments ein Schriftgutachter hinzugezogen, der das Blatt Papier fachmännisch überprüft. Wichtig ist, dass das Dokument nicht mit der Schreibmaschine oder dem Computer verfasst sein darf.
Wer seine Handschrift als schwer lesbar einschätzt, legt einfach eine ausgedruckte Leseabschrift dazu. Streitereien werden durch eindeutige Formulierungen vermieden. Alternativ zum Erbe wird ein sogenanntes Vermächtnis als aus dem Gesamterbe herausgelöster Gegenstand betrachtet, für den eine Immobilie oder ein festgelegte Summe an Bargeld typische Formen sind. Möglicherweise ist der Erhalt einer bestimmten Summe oder eines Objekts an eine Auflage gebunden.

Testament handschriftlich verfassen
Es ist außerdem wichtig, dass das Testament handschriftlich verfasst und mit Datum, Ort sowie einer Unterschrift versehen ist

Abklärung der Erben

Gesetzlich sind Anteile für ein Erbe klar geregelt. Eltern, Kinder oder Ehepartner – für alle nahestehenden Verwandten sieht das Gesetz bestimmte rechtliche Ansprüche vor. Als Pflichtanteil wird dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbteils bezeichnet. Falls beide Eltern des Verstorbenen beispielsweise noch am Leben sind, würde das Erbe zwischen diesen beiden Personen halbiert werden. In diesem Fall dürfte ein enterbtes Elternteil ebenfalls einen Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses geltend machen.
Die Auszahlungen erfolgen stets monetär. Außerdem müssen die Erben auch für Schulden einstehen. Bei bestehenden Mietverträgen besteht ein Rechtsanspruch auf außerordentliche Kündigung.

Spenden einbeziehen

Auf Wunsch dürfen Verfasser eines Testaments ihr Vermögen auch spenden.

Wer sein Hab und Gut beispielsweise einem wohltätigen Zweck überlassen möchte, benennt den Verein in dem Dokument.

Einige dieser Initiativen sind im Internet unter dem Stichwort „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ gelistet. Dennoch ist es empfehlenswert, sich vor dem Abschluss des Testaments mit dem jeweiligen Verein in Verbindung zu setzen. Wird die Vereinigung als alleiniger Empfänger der Gesamtrechtsnachfolge eingetragen, müsste dieser auch alle damit verbundenen Verbindlichkeiten übernehmen – einschließlich anfallender Verpflichtungen.

Inanspruchnahme eines Spezialisten

Sind familiäre Verhältnisse besonders kompliziert, ist die Unterstützung durch einen Notar oder Anwalt für Erbrecht dringend empfehlenswert. Die Kosten für diese Juristen orientieren sich am Nachlasswert. Allerdings ist der finanzielle Aufwand zumeist geringer als vermutet. Wer beispielsweise Unterstützung für einen Nachlasswert von 50.000 Euro benötigt, muss mit einer Nettogebühr von etwa 165 Euro rechnen. Zu diesem Betrag würden außerdem die Umsatzsteuer sowie Auslagen hinzu addiert werden.

Außerdem steht es Verfassern eines Testaments frei, ihren letzten Willen stets handschriftlich unter erneuter Angabe des Ortes, der Unterschrift sowie des Datums abzuändern. Die einfachste Methode ist deshalb in den meisten Fällen, einfach ein neues Dokument anzufertigen. Dann ist es ratsam, das Testament zu Hause aufzubewahren und mindestens eine Vertrauensperson in die Position des Testaments einzuweihen. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Schriftstück beim jeweils zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. In den meisten deutschen Städten ist das für den Wohnort zuständige Amtsgericht für diesen Service zuständig.

Verfügungen über Erinnerungen im World Wide Web

Eine weitere wichtige Rolle spielt in der heutigen Zeit der digtale Nachlass. Besonders günstig ist es, schon zu Lebzeiten in sozialen Netzwerken darüber zu verfügen, ob nach dem Ableben ein Gedenkstatus aufgebaut oder Profile gelöscht werden sollen. Außerdem steht die Frage im Raum, wer sich um den Nachlass im World Wide Web kümmern soll.

Damit die Dienstleister oder Erben diese Aufgabe erfüllen können, benötigen die Bevollmächtigten natürlich alle Passwörter, um Zugriff auf die Websites und Computer zu erhalten. Eine bewährte Methode ist deshalb eine Auflistung über alle wichtigen Passwörter.