Rauchmelder – Leben retten ist ganz einfach
In den eigenen vier Wänden möchte man sich sicher fühlen. Aus diesem Grund findet man in vielen Wohnungen mittlerweile immer mehr Rauchmelder vor, die zwar unscheinbar, aber lebensrettend sind.
Entsteht Rauchentwicklung oder brennt es, werden die Bewohner durch einen ohrenbetäubenden Signalton gewarnt und können sich auch während der Nachtruhe in Sicherheit fühlen.
Wie ist die gesetzliche Lage bezüglich der Rauchmeldepflicht?
Die Rauchmeldepflicht wird einheitlich in den Landesbauordnungen geregelt und unterliegt den jeweiligen Bundesländern. Seit dem 01. Januar 2016 haben alle Bundesländer eine Installationspflicht verabschiedet, die sich auf Neu- und Umbauten bezieht. Eine Übergangsfrist in Sachsen ist zum 31.12.2020 abgelaufen.
Seit dem 01. Januar 2021 gilt die Rauchwarnmeldepflicht in 15 von 16 Bundesländern auch für Bestandsbauten.
In Sachsen ist eine Installationspflicht für bestehende Gebäude noch nicht verabschiedet worden.
Der Rauchmelder ist gekauft – die Grundlagen?
Ein Rauchmelder muss grundsätzlich sinnvoll angebracht werden, um im Alarmfall den gewünschten Effekt auszulösen. Die Installation in Kinderzimmern und Schlafzimmern ist vorgeschrieben. Flurbereiche, welche als Fluchtwege dienen, sind auch verpflichtend mit einem Rauchmelder auszustatten.
Natürlich bieten sich auch weitere Installationen an, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Wohnzimmer sind beispielsweise zur Weihnachtszeit eine Gefahrenquelle, die man durch die technischen Helfer absichern sollte. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg ist diese Installation bereits verpflichtend geregelt.
Für eine fachgerechte Installation des Rauchmelders ist in allen Bundesländern der Vermieter oder der Eigentümer des Wohnobjektes zuständig. Die Wartungsarbeiten und der Batteriewechsel sind derzeit noch nicht einheitlich geregelt.
In 9 Bundesländern ist der Mieter für die anfallenden Wartungsarbeiten zuständig. In den übrigen Bundesländern ist der Vermieter für die anfallenden Servicearbeiten zu verpflichten. Generell muss der Vermieter oder Eigentümer aber grundsätzlich eine Wartung gewährleisten und deren Umsetzung überwachen. Mieter und Eigentümer von Wohnobjekten sollten sich über die geltenden Regelungen in dem betroffenen Bundesland informieren.
Welcher Rauchmelder ist für mich geeignet?
Ein handelsüblicher Rauchmelder verfügt über einen optischen Detektor. Dieser Detektor identifiziert Rauchpartikel und löst bei Rauchentwicklung einen lauten, aufdringlichen Signalton aus. Die Melder werden durch eine herkömmliche Batterie betrieben und sind, bei Stromzufuhr, nicht deaktivierbar.
Rauchmelder gibt es in den verschiedensten Preisklassen.
Basismodelle, die im Grundpreis bei etwa 10 Euro liegen, werden nur anwesende Personen warnen. Diese Modelle sind für den Hausgebrauch ausreichend und waren beispielsweise schlafende Bewohner bei einer Rauchentwicklung. Höherpreisige Geräte bieten eine zusätzliche Vernetzung an.
Diese können mit einer Alarmanlage gekoppelt werden, was besonders in Mehrfamilienhäusern zusätzliche Sicherheit bieten kann.
Auch das Koppeln mit einem Smart-Home-System ist hier oftmals gegeben und somit wird der Bewohner zusätzlich auf seinem Mobiltelefon über die Gefahrenlage informiert. Eine zusätzliche Schnittstelle zur zuständigen Feuerwehr gewährleistet eine optimale Informationskette.
Wie begegne ich der Angst vor einem Fehlalarm?
In jeder Wohnung wird es in einigen Räumen eine Rauchentwicklung geben. Egal ob einige Küchengeräte, eine Zigarette oder bei festlicher Kerzenbeleuchtung. In einigen Fällen wird hier der Rauchmelder die geringfügige Rauchentwicklung identifizieren und einen ungewollten Fehlalarm abgeben.
In diesen Fällen bietet sich ein Rauchmelder mit integriertem Hitzewarnsystem an. Die Detektoren des Rauchmelders werden eine Rauchentwicklung war identifizieren, aber der Nutzer kann zusätzlich Temperaturbeschränkungen vorgeben. Dies bedeutet, dass der Alarm nur dann ausgelöst wird, wenn eine gewählte Raumtemperatur überstiegen wird, oder ein sprunghafter Temperaturanstieg verzeichnet wird.