Neue Grundsteuer sorgt für Ärger
Für reichlich Ärger sorgt die neue Grundsteuer bei Grundstückseigentümern. In den teilweise übertrieben höheren Grundsteuermessbeträgen sehen viele Eigentümer eine ungerechte Behandlung. In Baden-Württemberg hat der Steuerzahlerbund beim Finanzgericht eine Musterklage eingereicht.
Klage gegen die Grundsteuer B
Laut Steuerzahlerbund hat sich eine breite Verbändeallianz gebildet, um gegen die Grundsteuer B beim Finanzgericht Baden-Württemberg Klage einzureichen. Nicht nur der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg, sondern auch die baden-württembergischen Verbände wie Haus & Grund Württemberg und Haus & Grund Baden sind an der Musterlage beteiligt. Darin wird die Finanzverwaltung aufgefordert, alle Grundsteuerbescheide nur als vorläufigen Bescheid zu erlassen, bis über die Musterklage eine rechtkräftige Entscheidung gefällt ist.
Bei Gericht wurde somit die erste Klage gegen den Grundsteuerbescheid eingereicht.
Grundsätzlich geht es dabei um die Klärung, ob das neue Landesgrundsteuergesetz rechtmäßig der Verfassung entspricht. Hinsichtlich der Grundsteuer B im baden-württembergischen Grundsteuergesetz sind die Allianzverbände der Meinung, dass es schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gibt.
Steuerzahlerbund Baden-Württemberg sieht Verfassungswidrigkeit bei der Grundsteuer
Gemäß dem Vorsitzenden des Bundes für Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, ist der alleinige Fokus in der Grundsteuer auf den Boden als verfassungswidrig anzusehen. Denn für Grundstücke in Baden-Württemberg müssen Eigentümer die gleiche Grundsteuer bezahlen, ganz gleich, ob darauf ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnparteien, ein altes Häuschen oder eine große Villa steht.
Das Bundesland Baden-Württemberg setzt auf das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell, im Gegensatz zu anderen Bundesländern und zum Bundesmodell. Bei diesem speziellen Modell sollen die Fläche des Grundstückes und der Bodenrichtwert als Grundlage für die künftige Steuerberechnung genutzt werden.
In der jeweiligen Kommune wird wiederum von einem Gutachterausschuss der Bodenrichtwert ermitteln. Dieser Wert soll in einem bestimmten Gebiet, den durchschnittlichen Lagewert in Euro pro Quadratmeter aufzeigen. Gutachterausschüsse gibt es etwa 200, wobei sich einige Gemeinden auch zusammengeschlossen haben.
Gegen Bodenrichtwerte vorgehen – nur mit begrenzten Möglichkeiten
Der Bund der Steuerzahler in Baden-Württemberg sieht Eigentümer von großen Grundstücken eindeutig als Verlierer. Meist sind es allerdings Rentnerinnen und Rentner in ländlichen Gebieten, die große Grundstücke haben, auf denen ein in die Jahre gekommenes Haus steht.
Wer sich das Gesetz genauer anschaut kann schnell zu dem Entschluss kommen, dass jeder Grund und Boden x-beliebig genutzt werden könnte. Im Gegensatz dazu ist das aufgrund des Bebauungsplanes gar nicht möglich.
Theoretisch heißt das im Umkehrschluss, dass diejenigen, die ein großes Grundstück besitzen, es teilen und entweder als Baugrund verkaufen oder selber darauf bauen müssten. Beklagt wird zudem, dass es nur wenige Möglichkeiten gibt, um gegen die Gutachterausschüsse vorzugehen, die in den Gemeinden die Bodenrichtwerte festlegen.
Die einzige Möglichkeit, die Grundstückseigentümer haben, ist auf eigene Kosten einen spezialisierten Gutachter zu beauftragen. Diese kosten schnell bis zu 1.000 Euro. Ob Eigentümern von großen Grundstücken damit etwas bewirken können, steht allerding auf einem anderen Blatt.
Was können Grundstückseigentümer machen?
Wer einen Grundsteuerbescheid erhält, auf dem nicht ausdrücklich vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung vermerkt ist, sollte auf jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid mit dem Vermerk „Verfassungswidrigkeit“ einlegen. Gleichzeitig ist wichtig, dass Grundstückseigentümer das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Für Grundstückseigentümer abseits von Baden-Württemberg gilt die Empfehlung, den zugestellten Grundsteuerbescheid genauestens zu prüfen. Ergibt sich durch den neuen Bescheid eine Belastung, die unverhältnismäßig hoch ausfällt, sollte im Zweifelsfall Einspruch eingelegt werden.
Wichtig ist, dass die Einspruchsfrist nicht verstreicht. Diese beträgt vier Wochen, weshalb zügiges Handeln notwendig ist.
Weitere Klagen werden kommen
Der Bund der Steuerzahler zusammen mit drei Verbänden hat den Anfang gemacht, was für andere Bundesländer ein wichtiges Signal sein dürfte. Eine Musterklage gegen die neue Grundsteuer plant auch Haus & Grund im Bundesland Sachsen. Selbst auf Bundesebene wird mit einer Klagewelle gerechnet.
Das sollte aber nicht als Anlass dafür genutzt werden, beim Finanzamt keine Feststellungerklärung anzugeben. Wer nicht bis Ende Januar 2023 die Grundsteuererklärung einreicht, kann felsenfest damit rechnen, dass die Steuerschuld geschätzt wird.
Eine Schätzung der Steuerlast durch das Finanzamt sorgt für zusätzliche Mehrkosten, da die Berechtigung für sogenannte Sicherheitszuschläge besteht, die Grundstückseigentümer dann auch noch zu entrichten haben.
Die grundsätzliche Abgabepflicht der Grundsteuererklärung wird durch eine Schätzung nicht aufgehoben. Verweigert der Steuerpflichtige dauerhaft die Abgabe der Grundsteuererklärung, kommt es unter anderem zur Verhängung von Strafzahlungen.