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Achtung Vertrag – So tappen Verbraucher nicht in die Handy-Abofalle

Achtung Vertrag - Handy Abofalle
Achtung Vertrag - Handy Abofalle

Von Klingeltönen und Spielen über Videos bis hin zu Börsennews. Seit dem 1. Februar 2020 sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, beim Abschluss eines Abos für Mehrwertdienste oder Drittanbieter-Services das sogenannte Redirecting-Verfahren anzuwenden. Abonniert ein Nutzer auf seinem Smartphone aus Versehen eine Dienstleistung eines Drittanbieters, wird dieser auf Seiten der Mobilfunkanbieter weitergeleitet, um einen Kaufabschluss zu tätigen.
Hierbei ist ein Button mit der eindeutigen Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ offensichtlich.

Nichts bezahlen, wenn nichts bestellt wurde

Doch bereits der Schutz ist nach Aussagen von „Finanztest“ zweifelhaft. Ein Beweis hierfür sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern und Verbraucherinnen, die mittlerweile eingegangen sind.

Es existieren viele Fälle, in denen Kundenschutz schlichtweg ignoriert wurde. Diese Strategie wurde beispielsweise damit begründet, dass Drittanbieterleistungen einfach als eigene Leistungen der Provider ausgegeben wurden. Deshalb sind Betroffene aus juristischer Sicht gut beraten, auch keine Zahlungen zu leisten, wenn sie nichts bestellt haben. Bei Drittanbietern oder Mobilfunkfirmen sollten sie schriftlich bestreiten, dass die Verträge im beiderseitigen Einverständnis abgeschlossen wurden.

Kundenschutz
Es existieren viele Fälle, in denen Kundenschutz schlichtweg ignoriert wurde

Für Kunden gilt: sich nicht einschüchtern lassen

Zugleich sollten Verbraucher ebenfalls auf ihren Standpunkt verharren, falls die Provider als vermeintliche Beweise für eine Bestellung eine nicht nachvollziehbare Aneinanderreihung von Buchstaben und Zahlen vorlegen.
Dieses „Dokument“ sei schlichtweg kein Beweis für eine tatsächliche Bestellung.

Darüber hinaus raten Experten sogar an, die Anbieter sowie deren angebliche Leistungen bei der Polizei wegen Betrugs anzuzeigen.

Eine solche Anzeige lasse sich heute einfach online vornehmen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich bei der Bundesnetzagentur über die Umstände zu beschweren. Hierbei ist es wichtig, keine Schlichtung zu beantragen, sondern eine Beschwerde einzureichen. Andernfalls werde der Antrag aus formalen Gründen abgewiesen.

Drittanbietersperren bieten Sicherheit

Außerdem stehen Mobilfunkanbieter in der Pflicht, sogenannte Drittanbietersperren einzurichten. Diese Drittanbietersperren müssen die Dienstleister vornehmen, falls Kunden diese Maßnahme telefonisch, über die Kunden-App oder via E-Mail im Internet-Kundenbereich wünschen.
Allerdings funktioniert die Sperre laut Expertenaussagen offenbar nicht, falls die Leistungsanbieter selbst Mobilfunkfirmen sind.