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Arbeitsrecht Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Hierzulande ist das Arbeitsrecht durch eine Reihe von Gesetzen geregelt. Darunter fallen zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz. Die Kündigungsfrist wird bei uns durch das BGB geregelt.

Im Gegensatz zu Frankreich (Code du Travail) oder anderen Ländern gibt es in Deutschland demnach kein gesondertes Arbeitsrecht. Hier die wichtigsten Rechte im Überblick.

Der unbefristete bzw. befristete Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder anderweitig geschlossen werden, denn eine genaue Vorgabe existiert nicht. Allerdings ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, innerhalb von vier Wochen ein schriftliches Dokument (Arbeitsvertrag) auszuhändigen.

Dieser beinhaltet je nach unbefristet oder befristet unterschiedliche Punkte.

Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder anderweitig geschlossen werden, denn eine genaue Vorgabe existiert nicht

Der unbefristete Arbeitsvertrag

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag müssen folgende Vertragsbedingungen festgehalten werden:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Beginn des Arbeitsvertrages
  • Arbeitsort (können variieren oder mehrere sein – vermerken)
  • Welche Tätigkeit ausgeführt wird (kurze Beschreibung)
  • Wie viel der Arbeitnehmer verdient (inklusive Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen und andere Bestandteile des Arbeitsentgelts)
  • Fälligkeit des Arbeitsentgelts
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Die Jahresurlaubsdauer
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf evtl. Tarifverträge oder Betriebs / Dienstvereinbarungen
  • Unterschrift des Arbeitgebers

Der befristete Arbeitsvertrag

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt: schriftlich ist Pflicht, sonst gilt er als unbefristet. Zusätzlich zu den oben genannten Dingen müssen folgende Punkte enthalten sein:

  • Voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer einer Probezeit (falls vorhanden) + Vertragsklausel dafür

Es wird zudem zwischen zwei Arbeiten des befristeten Arbeitsvertrags unterschieden:

  • Befristung mit Sachgrund (Grund, der die Befristung rechtfertigt, muss als Punkt im Vertrag ergänzt werden. Z.B. Vertretung für vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer oder Befristung zur Probe) Dieser Vertrag kann unbegrenzt bei vorliegendem gültigem Sachgrund unbegrenzt verlängert werden
  • Befristung ohne Sachgrund (Zeitliche Begrenzung auf maximal zwei Jahre, darf nur neuen Arbeitnehmern angeboten werden) Dieser Vertrag darf nicht mehr als 3x verlängert werden.

Für neu gegründete Unternehmen gelten besondere Vorschriften.

Probezeit und Arbeitszeit

Die Probezeit ist bei den meisten Arbeitgebern gängig, in Deutschland aber keine Pflicht. Das bedeutet, dass die Probezeit zwingend im Arbeitsvertrag festgelegt und enthalten sein muss. (Ausnahme: Tarifverträge) Die jeweilige Dauer variiert zwischen einem und sechs Monaten. Laut Gesetz gibt es auch keine Höchstdauer, doch im Normalfall werden sechs Monate nicht überschritten. Während dieser Zeit darf dem Arbeitnehmer ohne Grund gekündigt werden. Zwei Wochen Kündigungsfrist sind jedoch Pflicht (BGB), solange im Vertrag keine anderen Bestimmungen stehen.

Für die Arbeitszeit gibt es ein Gesetzt – das ArbZG (Arbeitszeitgesetz). Dieses besagt, dass die maximale Arbeitszeit 8h werktäglich beträgt.

Maximal 10h pro Tag sind ebenfalls möglich, wenn die Stunden in einem Zeitraum von 6 aufeinanderfolgenden Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt trotzdem nur 8h betragen. Vollzeit-Stellen umfassen normalerweise eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (5 Tage-Woche) oder 48 Stunden (6 Tage-Woche).

Probezeit
Die Probezeit ist bei den meisten Arbeitgebern gängig, in Deutschland aber keine Pflicht

Auch die Pausen sind geregelt: Nach 6h ununterbrochener Arbeit müssen 30 Minuten Pause eingehalten werden. Wird bis zu 9h gearbeitet, beträgt die Pausendauer 45 Minuten. Ist ein Arbeitstag vorbei, steht dem Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu (ohne Unterbrechung). Ausnahme gelten z.B. in Krankenhäusern, Gastronomie und Transportunternehmen.

Weiterhin steht im Arbeitszeitgesetzt, das an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, bei denen dennoch ein sogenannter Ersatzruhetag gewährleistet sein muss. Öffentlicher Dienst, Tarif- und Betriebsvereinbarungen können Abweichungen enthalten.

Sonderzahlungen, Überstunden und Gehalt

Seit einiger Zeit ist in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn festgelegt. Darüber hinaus ist die Gehaltsregelung im Arbeitsvertrag vermerkt, nicht gesetzlich bestimmt. (Akkordlohn, Fixgehalt oder Provision möglich).
Das Gehalt wird Brutto verhandelt, Sonderzahlungen können hinzukommen. Es gibt auch keine gesetzliche Bestimmung für Überstunden. Diese können durch Freizeit oder Lohnzuschlag ausgeglichen werden.

Sozialversicherungen und Beiträge, Krankheit und Urlaub

In Deutschland teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitragssatz zur sozialen Sicherung (welche Pflicht ist). Für den Arbeitnehmer sind das 20% des Bruttolohnes. Dazu gehören Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Ebenfalls ist der Arbeitnehmer gegen Unfälle versichert, den Beitrag zahlt aber nur der Arbeitgeber.

Im Falle einer Krankheit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens am 4. Tag einen ärztlichen Nachweis erbringen. Dann wird der Lohn bis zu 6 Wochen fortgesetzt (laut EntgFG), aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer schon 6 Wochen bei dem Betrieb arbeitet. Danach enthält der Arbeitnehmer Krankengeld von der deutschen Krankenkasse (maximal 72 Wochen).
Im EntgFG ist auch festgelegt, dass bei erneuter Erkrankung, chronischen Krankheiten oder Rückfall, nur dann der Lohn fortgesetzt wird, wenn entweder:

  • Der Arbeitnehmer 6 Monate vorher gesund bzw. nicht wegen dieser Erkrankung krankgeschrieben war oder
  • Zwölf Monate seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit vergangen sind
Sozialversicherungen
In Deutschland teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitragssatz zur sozialen Sicherung (welche Pflicht ist

Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass jedem Arbeitgeber einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Tage Urlaub und jedem einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Wochen Urlaub zusteht. Der volle Anspruch auf den bezahlten Urlaub tritt in Kraft, wenn der Arbeitnehmer bereits 6 Monate im Arbeitsverhältnis ist. Scheidet er vorher aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat er Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den er da war.
Kann der Urlaub zwischen dem 1.1. und dem 31.12. eines Jahres nicht genommen werden, hat der Arbeitgeber noch bis zum 31.3. des Folgejahres Zeit.

Weitere Informationen

  • Es ist gesetzlich festlegt, wann und wie ein Arbeitsverhältnis beendet werden darf (und zwar von beiden Vertragsparteien) – eine Kündigung muss aber immer schriftlich erfolgen
  • Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen – unabhängig vom Grund der Beendigung
  • Bei schwerwiegendem Verstoßen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung ausstellen.
  • Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich verpflichtet, Überstunden zu leisten
  • Urlaubstage dürfen nicht einfach verfallen