Drohnen steigen lassen: Eine Verletzung der Privatsphäre?
Ist es draußen warm und scheint die Sonne, beginnt am Himmel auch schon das Surren. Aggressiv an- und abschwellende hohe Töne erinnern im ersten Moment an Insekten. Allerdings belagern keine hungrigen Hornissen oder Wespen den Himmel.
Stattdessen sind es Drohnen, die Rundflüge durch die Gegend unternehmen. Doch gibt es im Umgang mit Drohnen eine rechtliche Handhabe?
Drohnen ohne Führerschein bedienen
Auch wenn es für die Nutzung des Himmels eigentlich keine rechtlichen Einschränkungen gibt, darf nicht jeder nach Belieben eine Drohne steigen lassen. Bereits seit Anfang 2021 gilt innerhalb der EU für zahlreiche Drohnen eine Führerscheinpflicht.
Demzufolge dürfen Modelle mit einem maximalen Startgewicht von 250 Gramm ausschließlich mit einem sogenannten Kompetenznachweis bedient werden.
Ausnahmen bestehen für Drohnen mit einem geringeren Gewicht oder Modelle, die ausschließlich in Innenbereichen oder auf speziellen Modellflugplätzen zum Einsatz kommen. Werden die Fluggeräte nicht explizit als Spielzeuge anerkannt, müssen deren Piloten mindestens 16 Jahre alt sein.
Aktuell mangelt es jedoch noch an expliziten Standards für das sogenannte CO-Label. Deshalb gibt es nicht viele Drohnen, die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Zertifikats erfüllen.
Mehr Sicherheit mit einer Haftpflichtversicherung
Wer die Regeln missachtet, riskiert Bußgelder und ist schlimmstenfalls noch nicht einmal versichert. Völlig unabhängig von der Größe benötigt jeder Pilot zwingend eine Haftpflichtversicherung.
Problematisch ist hierbei, dass bei den meisten Versicherungsgesellschaften das Fliegenlassen einer Drohne nicht zum Standardprogramm gehört. Wünschen Versicherungsnehmer diese Zusatzleistung, müssen sie auch extra dafür in die Tasche greifen.
Fähigkeiten von Drohnen
Doch auch ohne Abstürze kann bereits eine kleine Drohne große Probleme bereiten. Mithilfe einer Fernsteuerung sind Drohnen dazu in der Lage, mehrere hundert Meter zu fliegen. Oftmals sind die Flugmodelle mit einer hochauflösenden Kamera unter den Propellern ausgestattet.
Problematisch ist jedoch, dass das Recht am eigenen Bild jedem Gefilmten selbst gehört.
Laut einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam mit dem Aktenzeichen 37 C 454/13 überwiegt dieses Recht im direkten Vergleich mit einem Recht aufs eigene Hobby.
Probleme im Umgang mit den Flugmodellen
Zumeist ist es üblich, dass die Drohnen nicht auf Sicht geflogen werden. Deshalb übertragen die Kameras die Bilder unmittelbar auf die Fernsteuerung. In dem Fall ist das Recht auf Privatsphäre bereits verletzt, wenn von Nachbargrundstücken oder der Straße aus nicht einsehbare Bereiche ins Blickfeld geraten.
Für eine Verletzung der Privatsphäre genügt es sogar, dass die Bilder nur live übertragen und nicht aufgezeichnet werden. Gefilmte Personen haben automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadenersatz, Beseitigung sowie Unterlassung. Von einer Straftat ist die Rede, wenn Nutzer der Drohnen andere Personen unerlaubt filmen und die Aufnahmen anschließend im Netz veröffentlichen.
Details zur aktuellen Rechtsprechung
Juristischer Ärger ist vorprogrammiert, da sich Betroffene auch auf ungewöhnliche Weise wehren können. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Riesa mit dem Aktenzeichen 9 Cs 926 Js 3044/19 sei es sogar in Ordnung, wenn die Drohnen abgeschossen werden.
Wie die Richter in dem Urteil aus dem Jahr 2019 betonten, sei ein Schuss mit dem Luftgewehr zur „Abwendung der Gefahr“ erforderlich gewesen. Deshalb wurde der Schütze freigesprochen.
Im Zweifelsfall das Gespräch suchen
Dennoch gilt das Urteil bislang als Einzelfallentscheidung, das Drohnen-Gegner keinesfalls als Freifahrtschein im Umgang mit den Flugmodellen betrachten sollten. Juristen betonen explizit, dass es immer wichtig ist, das mildeste juristische Mittel auszuwählen. Wer sich von einer Drohne belästigt fühlt, sollte deshalb zuerst das Gespräch mit den Piloten suchen.
Zudem ist es sinnvoll, die Polizei über den Vorfall in Kenntnis zu setzen. Wer jeglichen Ärger im Umgang mit einer Drohne vermeiden möchte, sollte die Flugmodelle keinesfalls über privaten Wohngrundstücken sowie über öffentlichen Plätzen oder Straßen anwenden. Außerorts ist es stattdessen besser, die kleinen Modelle über freien Feldern fliegen zu lassen. Allerdings sollten die auserwählten Areale keine Naturschutzgebiete sein. Eine gute Hilfe sind Apps wie Droniq, die detailliert über für Drohnen geeignete Gebiete informieren.