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Familienrecht – ein kurzer Überblick

Familienrecht – ein kurzer Überblick
Familienrecht – ein kurzer Überblick

Das Familienrecht geht auf alle juristischen Bereiche ein, die sich auf Ehe und Verwandtschaft beziehen. Zudem umfasst das Familienrecht die Regelung der gesetzlichen Vertretung bei Pflegschaft, Vormundschaft sowie Betreuung.

Deshalb ist eine einfache Unterteilung in die Bereiche Ehe, Verwandtschaft sowie Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft möglich.

Das Familienrecht umfasst mehrere Rechtsgebiete

Diese Rechtsgebiete werden jedoch noch einmal unterteilt. So bezieht sich das Themengebiet der Ehe beispielsweise rund um Begründungen, rechtliche Konsequenzen sowie Rechten und Pflichten einer Trennung bzw. Scheidung. Dem steht das Themengebiet der Verwandtschaft gegenüber, das sich beispielsweise auf die Themen Abstammung, Unterhaltspflichten von Verwandten oder das Sorgerecht der Eltern für Kinder beschränkt. Die Vorschriften zur Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft berücksichtigen unter anderem die Begründung sowie den Umfang gesetzlicher Vertretungen von Verwandten.

Innerhalb der Rechtswissenschaften bildet das Familienrecht einen eigenständigen fachlichen Schwerpunkt. Zuständige Ansprechpartner sind Fachanwälte für Familienrecht oder das Jugendamt. Insbesondere Juristen sind mit nachfolgenden Bereichen besonders eng vertraut.

Eherecht sowie Ehevertrag

Die wichtigste rechtliche Grundlage für rechtliche Konsequenzen der Ehe ist das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch. Familiengerichte geben zwar einige Grenzen vor. Dennoch sind Betroffene in Ihren Entscheidungen relativ frei, die Vereinbarungen mit dem Noch-Ehepartner betreffen.

Ein wichtiger Bestandteil des Eherechts besteht darin, darauf Acht zu geben, dass individuelle Vereinbarungen nicht nachteilig sind. Hierfür ist juristischer Beistand sinnvoll, auch wenn die betroffenen Parteien zur Eheschließung einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Bei einer Trennung ist Betroffenen zumeist nicht bewusst, welche Konsequenzen dem Ehevertrag direkt folgen. An dieser Stelle setzt das Eherecht an.

Was bedeutet ein Zugewinnausgleich?

Falls Ehepartner keine andere Vereinbarung getroffen haben, leben sie hierzulande im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander. Das bedeutet wiederum, dass der durch beide Eheleute während der Ehe erwirtschaftete Gewinn im Scheidungsfall zusammengerechnet und dann anschließend hälftig geteilt wird. Diese Regelung soll verhindern, dass ein Ehepartner benachteiligt wird. Diese Regelung bezieht sich zumeist auf den Partner, der beruflich durch die Kindererziehung zurückstecken musste.

Haben sich die Ehepartner hingegen auf eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung geeinigt, entfällt der Zugewinnausgleich. Generell fließt in die Berechnung des Zugewinns auch nur das Anfangsvermögen ein. Deshalb wird bei einer Ermittlung des Zugewinnausgleichs auch nur das Vermögen einbezogen, das während der Ehe tatsächlich hinzugekommen ist. Daraufhin wird der Zugewinnausgleich unter Berücksichtigung sämtlicher Werte ermittelt. Das bedeutet wiederum, dass nicht nur Geld in die Ermittlung einfließt. Berücksichtigt werden außerdem Depots, Immobilien oder eigene Unternehmen.

Als Ausnahme werden hingegen Schenkungen oder Erbschaften bewertet, bei denen nur der Wertzuwachs in die Rechnungen einbezogen wird. Gut zu wissen: ein Zugewinnausgleich erfolgt übrigens ausschließlich auf Antrag vom Familiengericht. Deshalb steht es Eheleuten frei, ebenfalls außerhalb des Scheidungsverfahrens eine Einigung zu treffen.

Scheidungsfolgenvereinbarung
Individeulle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Bereich der Scheidung

In § 1565 BGB ist klar geregelt, wann eine Ehe überhaupt geschieden werden kann. Eine wichtige Bedingung ist der zerrüttete Zustand der Partnerschaft. Das Familiengericht vollzieht eine Scheidung dann, wenn alle Beteiligten das Trennungsjahr eingehalten haben und alle offenen Fragen geklärt sind.

Besonders wichtig: zum Scheidungstermin sollten die Ehepartner über die Finanzen, das Sorgerecht der Kinder sowie die Klärung der Eigentumsverhältnisse bereits eine sinnvolle Regelung getroffen haben. Die Scheidung gilt sofort als rechtkräftig, falls beide Ehepartner auf Einlegungen eines Rechtsmittels gegen den Scheidungsbeschluss verzichten. Andernfalls besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Beschwerde gegen die durch das Familiengericht getroffene Entscheidung einzulegen.

Heutzutage ist die Schuldfrage für eine Scheidung sekundär. Außerdem müssen noch nicht einmal beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sein. Aktuell werden in Deutschland rund 40 Prozent aller Ehen geschieden.

Informationen zum Sorgerecht

Nach einer Trennung bzw. Scheidung bleibt das Sorgerecht zumeist beiden Elternteilen überlassen. Das bedeutet, dass beide Elternteile für die Pflege ihrer Kinder verantwortlich sind. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist hingegen nur für die Person gültig, bei welcher die Kinder auch leben. Günstigstenfalls einigen sich beide Ehepartner außerdem selbst über das Sorgerecht. Hierbei sollten beide Ehepartner eine Einigung dahingehend erzielen, dass das jeweils getrennt lebende Elternteil die eigenen Kinder auch jederzeit kontaktieren darf.

Können sich die Ehegatten nicht einigen, treffen die Richter unter Abwägung der Umstände eine Einigung über das Sorgerecht. Gilt das gemeinsame Sorgerecht als nicht zumutbar, kann dieses ebenfalls auf einen einzigen Erziehungsberechtigten übertragen werden. Doch statistischen Angaben zufolge verbleibt das Sorgerecht in 96 Prozent aller Fälle bei beiden Elternteilen.

Streitthema Unterhalt

Leben die Kinder während der Trennung oder nach der Scheidung bei einem Elternteil, muss das andere Elternteil einen sogenannten Barunterhalt auszahlen. Grundlage für die Höhe des Unterhaltsanspruchs ist die Düsseldorfer Tabelle. Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnhaft sind, folgt der Unterhaltungspflicht über den sogenannten Naturalunterhalt durch Leistungen wie Verpflegung oder die Bereitstellung der Unterkunft.

Berechnungsgrundlage für den Unterhalt der Kinder ist das Einkommen des getrennt lebenden Elternteils sowie das Alter der Kinder. Der Anspruch erlischt zumeist mit Abschluss der ersten Ausbildung. Basis bleibt jedoch der sogenannte Mindestbedarf. Das bedeutet in Deutschland: je höher das Einkommen ist, desto höher sind auch zu zahlende Unterhaltsbeträge. In über 80 Prozent aller Fälle sind Väter hierzulande zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Allerdings belegen Statistiken, dass nur jeder vierte Vater der Zahlung des Unterhalts regelmäßig pünktlich und vollumfänglich nachkommt. Wer die Zahlungen aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, muss alternativ staatlichen Unterhaltsvorschuss beanspruchen. Allerdings beläuft sich diese Summe zumeist auf deutlich weniger als die tatsächliche Verpflichtung.

Was tun bei einem Ehe- oder Familienstreit?

Für Ehe- und Familienstreitigkeiten fällen Betroffene nicht immer sofort eine sinnvolle Entscheidung. Deshalb sind die Ehepartner bei Bedarf gut beraten, so früh wie möglich einen Mediator einzuschalten. Der Mediator unterstützt beide Ehepartner dabei, sich auf eine Lösung zu einigen, mit der alle Beteiligten leben können.

Außerdem kommen ein Mediator oder Paartherapeut für die Paare in Betracht, die mit dem Entschluss über eine endgültige Trennung hadern. All diese Spezialisten unterstützen die Parteien auf der Suche nach einer selbst entwickelten Lösung. Eine häufig genutzte Option ist eine Trennung auf Zeit, die letztendlich Klarheit verschaffen soll.