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Frauenquote für Unternehmensvorstände ist beschlossene Sache

Frauenquote für Unternehmensvorstände
Frauenquote für Unternehmensvorstände ist beschlossene Sache

Nach längerem Koalitionsstreit setzte die Bundesregierung nunmehr die vereinbarte Frauenquote für Unternehmensvorstände durch. Gemäß dem umstrittenen Gesetzesentwurf sollen zukünftig in Vorständen von börsennotierten sowie paritätisch mitbestimmten Firmen mit über drei Mitgliedern mindestens eine Stelle durch Frauen besetzt sein.

Strenge Vorgaben für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung

Für Konzerne mit einer Mehrheitsbeteiligung durch den Bund gelten noch strengere Richtlinien. Bei diesen Unternehmen soll grundsätzlich bei mehr als zwei Mitgliedern in der jeweiligen Geschäftsführung mindestens eine Frau vertreten sein.

Zugleich sind Firmen zukünftig verpflichtet zu begründen, warum sie im Einzelfall für die beiden oberen Führungsebenen unterhalb vom Vorstand, des Vorstands und Aufsichtsrats ohne weibliche Vertretung planen.

Etwaige Sanktionen sollten bei einer Verletzung der Berichtsverpflichtungen noch einmal zusätzlich verschärft werden.

Unternehmensvorstände
Für Konzerne mit einer Mehrheitsbeteiligung durch den Bund gelten noch strengere Richtlinien

Zu wenig börsennotierte Firmen haben Managerinnen im Führungsgremium

Den Auswertungen einer aktuellen Studie zufolge weisen aktuell rund 44 Prozent aller börsennotierten Unternehmen aktuell keine Managerin im Führungsgremium auf. Allerdings sollte für die Vorstände dieser Firmen in Zukunft die Frauenquote in Kraft treten. Einer Analyse der Organisation Fidar zufolge sind insgesamt 73 Konzerne von dieser Regelung betroffen. Bei insgesamt 32 dieser Unternehmen ist aktuell keine weibliche Führungskraft in der „obersten Etage“ ansässig.

Für Aufsichtsräte existiert bereits eine Frauenquote. Ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern – im Regelfall ab 2.000 Beschäftigten – soll ein knappes Drittel der Aufsichtsratsplätze mit weiblichen Vertreterinnen besetzt werden. Bevor das Gesetz tatsächlich gültig ist, muss dieses allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden.