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Dürfen Ghostwriter die eigene Bewerbung schreiben?

Ghostwriting
Dürfen Ghostwriter die eigene Bewerbung schreiben?

„Hiermit bewerbe ich mich in Ihrem Unternehmen für …“: Mit dieser Redewendung beginnen die meisten Bewerbungen. Doch häufig macht sich schnell Ideenlosigkeit breit. Schließlich fehlt es an zündenden Einfällen, wie Bewerber das Anschreiben fortsetzen können. Dass sich Bewerbungserfolge bei solch pauschalen Floskeln in Grenzen halten, ist den meisten sicherlich bewusst.
Doch ist es legitim, sich beim Verfassen der Bewerbungsanschreiben professionell unterstützen zu lassen?

Fremde Hilfe ist nicht nur erlaubt, sondern durchaus erwünscht

Wie Alexander Bredereck als Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt, dürfen Bewerber zur Erstellung der Dokumente durchaus fremde Hilfe beanspruchen. Im Gegenzug sind dieser professionellen Unterstützung Grenzen gesetzt.

Beispielsweise ist es Bewerbern nicht gestattet, falsche Angaben in der Bewerbung zu machen oder bestimmte Qualifikationen vorzutäuschen.

Deshalb wird Bewerbungscoaches oder Ghostwritern angeraten, in den Anschreiben nicht maßlos zu übertreiben oder gar zu lügen. Schließlich wäre es nur eine Frage der Zeit, bis die Übertreibungen entlarvt werden.

Falschangaben zwingend vermeiden

Bei Falschangaben über die persönliche Eignung gehen Bewerber außerdem das Risiko ein, dass Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse im Nachhinein anfechten.
Haben Bewerber das Schreiben nicht selbst verfasst, sollten sie potentielle Arbeitgeber bei entsprechenden Nachfragen durchaus darüber informieren. Andererseits besteht kein Täuschungsversuch, wenn sich Betroffene für eine Bewerbung coachen lassen. Schließlich ist es heute gang und gäbe, dass sich Berufstätige für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen professionelle Hilfe zu Rate ziehen. Wer diese Option nicht zieht, wirkt in einigen Branchen schon fast unprofessionell.