Tier Blog

Haustierunfall – Was tun?

Haustierunfall
Haustierunfall – Was tun?

Zumeist ist der Schreck groß, wenn ein Hund oder eine Katze vor das Auto laufen. Doch wie reagieren, wenn die Tiere verletzt oder gar tot sind?
Generell gilt: Wer einfach weiterfährt, muss mit hohen Strafen rechnen.

Nicht einfach weiterfahren

Überquert ein Tier plötzlich die Straße, droht schnell Gefahr. Bei falschem Verhalten sind Autofahrer unangenehmen Folgen ausgesetzt.

Im Falle eines Zusammenstoßes sollten Fahrzeugführer nicht einfach weiterfahren.

In dieser Situation gelten die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Unfall. Es ist ratsam, in einem sicheren Bereich anzuhalten, daraufhin den Warnblinker zu aktivieren und sich eine Schutzmaske überzuziehen. Nach Absicherung der Unfallstelle sollten Betroffene überprüfen, was mit dem Tier geschehen ist.

Tier überquert Straße
Überquert ein Tier plötzlich die Straße, droht schnell Gefahr

Im Notfall die Polizei kontaktieren

Ist das Tier verletzt und sind deren Besitzer nicht zugegen, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme zur Polizei. Die Polizisten sorgen dafür, dass ein Tierarzt an der Unfallstelle erscheint. Wer die angefahrenen Tiere ihrem eigenen Schicksal überlässt, muss sich unter Umständen den Vorwurf der Tierquälerei Gefallen lassen. In dieser Situation ist eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro fällig.

Aus Zeitgründen raten Tierschützer an, die verletzten Tiere möglicherweise auch selbst zu transportieren. Dann empfiehlt es sich, die Haustiere auf eine Decke zu legen und dem nächstgelegenen Tierarzt vorzustellen.
Weist das Tier allerdings massive Droh- und Abwehrreaktionen auf, sollten Betroffene keine Gefahrensituation riskieren und stattdessen der alarmierten Polizei vertrauen.

Im Notfall die Polizei kontaktieren
Im Notfall die Polizei kontaktieren

Gut zu wissen: Einige Dienststellen besitzen sogar ein Chip-Lesegerät, über welche die Tierbesitzer ermittelt werden können. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die Vierbeiner gechippt und in Haustierregistern vermerkt sind. Ist das verunfallte Tier tot, sollten sich die Fahrzeugfahrer sicher sein, dass das Tier keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt und beispielsweise mitten auf der Fahrbahn liegt.

Der Verantwortungsbereich von Tierhaltern

Im Gegensatz zu einem Wildunfall sind Autofahrer bei einem Haustierunfall allerdings nicht verpflichtet, die Polizei zu kontaktieren. Doch bei Kontaktaufnahme zur Polizei sind Betroffene juristisch dennoch auf der sicheren Seite.

Da Tiere im rechtlichen Sinn als Sache gelten, sind Autofahrer bei einem Unfall dem Straftatbestand der Unfallflucht ausgesetzt.

Im Gegenzug sind Besitzer der Haustiere jedoch verpflichtet, darauf zu achten, dass von ihren tierischen Begleitern keine Gefahr ausgeht. Bei einem Haustierunfall müssen Besitzer oder Besitzerinnen der Tiere deshalb die Verantwortung für die Situation übernehmen. Verursacht ein Tier einen Unfall an einem Auto, müssen Tierhalter oder Versicherungsunternehmen für etwaige Schäden aufkommen.

Straftatbestand der Unfallflucht
Da Tiere im rechtlichen Sinn als Sache gelten, sind Autofahrer bei einem Unfall dem Straftatbestand der Unfallflucht ausgesetzt

Unfälle sind oft unumgänglich

Ist das verunfallte Tier herrenlos, übernimmt unter Umständen die eigene Fahrzeugversicherung den Schaden. Die Police greift allerdings nur dann, falls der Schaden Teil des Versicherungsvertrages ist. In den meisten standardisierten Tarifen ist allerdings nur Wildschaden inkludiert.

Läuft ein Tier über die Straße, sind Unfälle oft unumgänglich. Häufige Ursachen für diese Zusammenstöße sind Situationen, in denen die Tiere unverhofft vom Gebüsch auf die Straße laufen. Häufig mangelt es den Autofahrern an Reaktionszeit. Ist im Gegenzug genügend Reaktionszeit vorhanden, gelten die gleichen Richtlinien wie für Kollisionen mit einem rennenden Wildtier. Um sich selbst und keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden, sollten Autofahrer von größeren Ausweichmanövern Abstand nehmen. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Tiere versuchen auszuweichen. Deshalb käme der Versuch in Betracht, schnell zu bremsen. Jedoch sollte durch diesen Bremsversuch kein Auffahrunfall geschehen.