Sie sind überall: Streunende Katzen sind im heutigen Alltag keine Seltenheit. Doch wer das Tier einfach behält, macht sich unter Umständen strafbar.
Was bedeutet das sogenannte Fundrecht?
Tiere fallen unter das sogenannte Fundrecht. Finder der Tiere sind zur Anzeige bei der Gemeinde verpflichtet und müssen das Ordnungsamt ebenfalls über den Fund informieren.
Das örtliche Tierheim sollte über den tierischen Fund ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden.
Wer ein Tier aufnimmt und überhaupt nicht handelt, agiert dementsprechend gesetzeswidrig und begeht sogar eine strafbare Fundunterschlagung.
Katzen und ihr Revier
Die meisten ausgesetzten bzw. entlaufenen Katzen sind recht zahm und gepflegt. Klassische Merkmale sind eine gute Verfassung und glänzendes Fell. Den wenigsten Menschen ist jedoch bekannt, dass ihre Finder die Katzen nicht einfach behalten dürfen.
In den meisten Fällen waren die Fundtiere ursprünglich in der Nachbarschaft zu Hause. Doch insbesondere bei Paarungsbereitschaft verlassen die Tiere ihre Heimat zum Teil für mehrere Kilometer. Zahlreiche Tiere bewegen sich in ihrem Revier zumeist an den gleichen Orten. Deshalb müssen Katzen nicht zwangsläufig ihr Zuhause verloren haben, auch wenn sie regelmäßig an bestimmten Orten auftauchen.
Die Nachbarschaft befragen
Am einfachsten ist es, sich zuerst in der Nachbarschaft darüber zu erkundigen, ob ein Vierbeiner vermisst wird. Alternativ können Finder des Tieres vom Tierarzt oder dem Tierheim mit einem Lesegerät kontrollieren, ob das Tier vielleicht gekennzeichnet ist. Sind die Tiere gechipt, lassen sich die Besitzer dadurch sofort ermitteln. Der Mikrochip wird den Samtpfoten unsichtbar unter die Haut gesetzt und enthält eine Kennnummer.
Tierbesitzer können ihre Vierbeiner stets chippen oder tätowieren lassen und dadurch beim Deutschen Haustierregister oder Tasso registrieren.
Wird das Tier gefunden, kann der Besitzer problemlos zugeordnet werden. Daraufhin informiert die Registerstelle das Herrchen über das gefundene Tier und mögliche Optionen zum Abholen. Dennoch besteht in Deutschland keine allgemeine Registrierpflicht.
Tierheime und Tierschutzvereine als Kontaktadressen
Alternativ ist es möglich, auf der Website des Deutschen Tierschutzbunds über die Haustiere zu informieren. Die Webseite ist deshalb eine wichtige Anlaufstelle für alle Personen, die Tiere suchen oder gefunden haben. Eine weitere Kontaktadresse ist die Seite www.findefix.com, auf welcher Tierhalter im Internet nach Tieren aus der eigenen Region suchen, Suchplakate erstellen oder Suchmeldungen auf Homepages publizieren können. Auf der Suche nach einem vermissten Tier analysiert die Website Anzeigen von allen Tierheimen und Tierschutzvereinen, welche zum Deutschen Tierschutzbund gehören.
Vermisste Katze: Fristen für Tierbesitzer
Wer das eigene Haustier vermisst, kann den geliebten Vierbeiner ein halbes Jahr lang suchen. Daraufhin haben die Tierbesitzer bis zu sechs Monate Zeit, um die Haustiere wieder zurückzufordern. Tierheime oder Tierschutzvereine vermitteln gefundene Tiere zwar schon früher – allerdings auch nur unter Vorbehalt.
Auch wenn sich viele Menschen über einen Katzenfund freuen. Tierfreunde sollten sich vor Augen führen, dass sie die Vierbeiner nicht einfach zum eigenen Heimtier erklären können. Die emotionale Komponente ist nicht zu unterschätzen. Denn jeder Besitzer eines Fundtieres sollte sich vor Augen führen, dass eine andere Familie vermutlich gerade sehr traurig über den tierischen Verlust ist. Insbesondere während des ersten halben Jahres ist es sinnvoll, keine zu intensive emotionale Bindung zu dem Tier aufzubauen. Zu groß ist die Gefahr, das Haustier wieder an eigentlichen Besitzer zurückgeben zu müssen.