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Krankmeldung für den Arbeitgeber – das müssen Sie wissen

Krankmeldung
Krankmeldung für den Arbeitgeber – das müssen Sie wissen

Sind Sie schon mal morgens aufgewacht und waren plötzlich stark erkältet? So stark, dass Sie nicht zur Arbeit gehen konnten? In dem Fall muss schnell eine Krankmeldung her, um den Arbeitgeber nicht zu verärgern. Etliche Menschen wissen allerdings nicht, was es dabei zu beachten gilt und machen einige Fehler. Diese können teuer zu stehen kommen, zum Beispiel in Form von einer Abmahnung.
Was also müssen Sie bei Krankmeldung beachten?

Krank? – Sofort Bescheid sagen!

Viele Menschen denken, dass sie erst ab dem dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber Bescheid sagen müssen. Das stimmt jedoch nicht. Laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind Sie dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber sofort mitzuteilen, dass Sie krank sind und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.

Tatsächlich muss diese Mitteilung sogar schon vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen.

Beginnen Sie Ihren Arbeitstag beispielsweise sieben Uhr morgens, müssen Sie bis spätestens kurz vor sieben Uhr Bescheid geben.

Krankheit sofort dem Arbeitgeber bescheid geben
aut Paragrafen fünf des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind Sie dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber sofort mitzuteilen, dass Sie krank sind und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nach drei Tagen

Anders als die Mitteilung an sich, können Sie sich mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AU) drei Tage Zeit lassen. Fallen Sie also länger als drei Tage aus, müssen Sie ab dem vierten Tag zwingend einen Nachweis erbringen. Das bedeutet, dass der sogenannte Gelbe Schein an Tag vier schon beim Arbeitgeber liegen muss. Ob Sie diesen persönlich vorbeibringen, jemanden schicken oder mit der Post versenden, ist Ihre Sache.

Geregelt ist diese Pflicht ebenfalls im Entgeltfortzahlungsgesetz. Übrigens bedeutet das nicht, erst am dritten oder vierten Tag zum Arzt zu gehen. Das sollten Sie direkt an Tag eins machen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nach drei Tagen

Arbeitgeber darf auch früher eine Krankmeldung verlangen

Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag eine Krankmeldung sehen möchte, müssen Sie sich daranhalten. In dem Fall zählt Festlegung im Arbeitsvertrag nämlich mehr als das Gesetz. Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass bei der drei-Tage Frist auch das Wochenende mit reinspielt.

Sollten Sie also schon Freitag krank sein, muss der Nachweis Montag vorliegen (vierter Tag).

Es gelten nämlich die Kalendertage und nicht die Arbeitstage – auch Feiertage zählen. Werden Sie jedoch Mittwoch krank und der vierte Tag wäre dementsprechend ein Samstag, müssen Sie die AU trotzdem erst Montag vorlegen. Zur Vorlegung zählen nämlich nur Werktage.

Sie müssen nicht sagen, was Ihnen fehlt

Einige Menschen glauben, dass dem Arbeitgeber mitgeteilt werden müsste, warum man ausfällt. Das stimmt nicht. Generell müssen Sie nicht darüber sprechen. Einzige Ausnahme: Die jeweilige Krankheit betrifft die betrieblichen Abläufe oder den Arbeitgeber direkt. (Zum Beispiel im Fall von mehrfachen Ansteckungen o.Ä.)

Weiterhin kann der Arbeitgeber den MDK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, hinzuziehen, wenn er an Ihrer Krankheit begründete Zweifel hat. Der MDK darf Sie dann ein weiteres Mal untersuchen.

Sie müssen nicht sagen, was Ihnen fehlt
Sie müssen nicht sagen, was Ihnen fehlt

Wenn der Krankenschein verlängert wird, muss das am letzten Tag der Gültigkeit der vorherigen AU erfolgen

Wie Sie sicher wissen, ist eine AU immer nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Wenn Sie dann immer noch krank sind, müssen Sie diesen verlängern. Dabei gilt, dass der Krankenschein am letzten Tag der Gültigkeit verlängert werden muss – nicht etwa am ersten Tag nach Ablauf. Demnach müssen Sie spätestens am letzten Tag der AU erneut einen Arzt aufsuchen und Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben.

Die sogenannte Folgebescheinigung müssen Sie dem Arbeitgeber dann auch entsprechend wieder pünktlich zustellen.

Eine Ausnahme stellt hier jedoch das Wochenende dar. Wenn Sie zum Beispiel bis Freitag krankgeschrieben sind und übers Wochenende merken, dass Sie Montag noch nicht wieder arbeiten können, reicht es, wenn Sie Montag einen Arzt aufsuchen. Vorausgesetzt wird dabei aber, dass das Wochenende arbeitsfrei ist.

Darf ich trotz Krankmeldung arbeiten und/oder das Haus verlassen?

Nach drei Tagen fühlen Sie sich wieder fit genug, um zu arbeiten? Nun, im Grunde spricht da nichts dagegen. Eine Krankmeldung vom Arzt bedeutet nicht, dass Sie nicht arbeiten dürfen. Letzten Endes kann der Arzt ja auch nur schätzen, wie lange ein Mitarbeiter krank sein wird. Sollten Sie allerdings ansteckend sein, ist es sinnvoll, so lange zu Hause zu bleiben, wie der Arzt verordnet hat. Weiterhin gilt, dass Sie im Allgemeinen durchaus das Haus verlassen dürfen – auch wenn Sie krank sind.
Eine Rolle spielt allerdings, was für eine Art Krankheit Sie haben und was genau Sie dabei tun dürfen. Sie dürfen demnach alles machen, was Ihre Krankheit nicht verschlimmert. Das heißt: Ist keine Bettruhe verordnet, dürfen Sie spazieren gehen oder anderen Aktivitäten nachgehen. Mit einer Grippe sollten Sie allerdings nicht unter Menschen sein.