Nach einem Todesfall: Darf man die Asche mit nach Hause nehmen?
Je inniger und liebevoller die Bindung zu einem Menschen ist, desto schwerer fällt der Abschied. Bis auf eine Ausnahme ist es hierzulande allerdings nicht erlaubt, die Asche verstorbener Personen mit nach Hause zu nehmen.
Rechtliche Regelungen
Rechtliche Grundlage sind Bestattungsgesetze, die auf Länderebene beschlossen werden. Das bedeutet, dass jedes Bundesland über Formen zur Bestattung und Beisetzung allein entscheiden kann.
In nahezu jedem Bundesland besteht dennoch ein Bestattungszwang für Bestattungswälder oder Friedhöfe.
Andere Gesetzgebung in Bremen
Die einzige Ausnahme gibt es in Bremen. In dem Bundesland gestattet es die Landesregierung seit einigen Jahren, die Asche verstorbener Personen an privaten Orten zu verteilen.
Inzwischen wurde das Gesetz sogar so gelockert, dass Betroffene die Asche an öffentlichen Plätzen verstreuen dürfen. Im Gegenzug ist es verboten, mit Asche gefüllte Urnen zu Hause aufzubewahren.
Asche Verstorbener mit nach Hause nehmen – Beweggründe
Es gibt viele gute Gründe, die Hinterbliebene dazu veranlassen, die Asche einer verstorbenen Person mit nach Hause zu nehmen. Viele Betroffene können sich überhaupt nicht vorstellen, die Asche eines geliebten Menschen zu Hause aufzubewahren. Andere erhoffen sich dadurch etwas Nähe und Trost.
Eine Aufbewahrung der Asche räumt Hinterbliebenen die Möglichkeit ein, Erinnerungen an verstorbene Personen aufrechtzuerhalten.
Es ist ein wichtiger Schritt, um sich immer wieder an gemeinsame Erlebnisse zu erinnern.
Friedhofszwang in Deutschland – Gründe im Überblick
Hierzulande gibt es gesetzlich vorgeschriebene Regelungen, an welchem Ort eine verstorbene Person sowie deren Asche beigesetzt werden darf und wo nicht. Ein Friedhofszwang wird zwar nicht explizit vorgeschrieben. Dennoch ist die Vorschrift eine feste Regel, der zufolge außerhalb vorgegebener Orte keine Bestattung stattfinden darf.
Gründe für einen Friedhofszwang liegen weit zurück. In erster Linie wurde diese Entscheidung einst aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen getroffen. Damit sich Krankheiten und Seuchen nicht weiter ausbreiten können, wählten Institutionen schon vor geraumer Zeit die Friedhöfe als geeigneten Ort für eine Bestattung.
Raumplanung und Umweltschutz
Von großer Bedeutung sind heutzutage auch wichtige Themen wie Raumplanung oder Umweltschutz. Durch aktuelle Regelungen soll abgesichert werden, dass sich die Beisetzungsorte in Regionen befinden, die als Ort des nötigen Respekts vor den Toten dienen. Außerdem sollen die Friedhöfe dazu beitragen, die Umweltbelastung zu minimieren.
Der Friedhofszwang soll daher ebenfalls eine wichtige Grundlage legen, dass Hinterbliebene einen Platz zum Trauern haben.
Friedhöfe sollen ebenfalls die Totenruhe gewährleisten. Eine stetige Zugänglichkeit wäre nicht möglich, falls die Verstorbenen in Urnen an einem Ort zu Hause aufbewahrt werden. Zudem wären Familienstreitigkeiten nicht ausgeschlossen, falls die Aschekapsel nur bei einem bestimmten Familienmitglied aufbewahrt wird.
Finanzielle Fragen
Ein wichtiger Faktor für Friedhöfe sind finanzielle Aspekte. Die Aufrechterhaltung und der Betrieb von Friedhöfen verbrauchen viele finanzielle Ressourcen. Der Friedhofszwang dient dazu, die Friedhöfe durch eine Zwangsnutzung als institutionelle Ruhestätten aufrechtzuerhalten.
Gibt es alternative Formen der Bestattung auf einem Friedhof?
Betrachten Hinterbliebene einen traditionellen Friedhof nicht als Ruhestätte für sich selbst oder Angehörige, stehen hierzulande alternative Bestattungsoptionen zur Wahl. In erster Linie haben sich Bestattungswälder bzw. Ruhewälder oder Seebestattungen bewährt. Seebestattungen sind hierzulande an der Nord- oder Ostsee möglich.
Eine Seebestattung ist in Form einer stillen Beisetzung ohne Trauergesellschaft durchführbar.
Alternativ können diese Bestattungen auch mit einer Trauergesellschaft praktiziert werden. Bei dieser Zeremonie ist es üblich, dass die Trauergesellschaft die Urne auf hoher See beisetzt.
Friedhofszwang in Deutschland
In Deutschland gibt es einen Friedhofszwang oder eine Friedhofspflicht. Bislang ist es unmöglich, die Asche Hinterbliebener zu Hause aufzubewahren. Dennoch gibt es Alternativen zum klassischen Friedhof, beispielsweise durch Bestattungswälder, Seebestattungen oder das Verstreuen von Asche.
Auch wenn Hinterbliebene die Asche verstorbener Personen aus dem Ausland einführen, entbindet der Herkunftsort nicht von der Friedhofspflicht. Friedhofszwang ist hierzulande eine historisch gewachsene Tradition. Dadurch soll ein Ort des Trauerns entstehen, an dem die Totenruhe gewahrt wird. Auf diese Weise werden Familienstreitigkeiten umgangen.