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Was Sie über das polizeiliche Führungszeugnis wissen sollten

Das polizeiliche Führungszeugnis
Was Sie über das polizeiliche Führungszeugnis wissen sollten

Wenn Sie hinter der Kasse im Supermarkt oder vielleicht ehrenamtlich arbeiten wollen, können Sie das nicht einfach so ohne Weiteres machen: Viele Berufe setzen ein polizeiliches Führungszeugnis voraus. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Festanstellung oder einen Nebenjob handelt.
Wo Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen können und mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen, finden Sie im Folgenden.

Wofür wird ein polizeiliches Führungszeugnis gebraucht?

Wenn Sie in einer Branche tätig sein möchten, in der Sicherheit ganz großgeschrieben wird, hinter einer Kasse stehen oder mit Kindern arbeiten, brauchen Sie häufig ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses Dokument zeigt an, ob Sie für Ihren künftigen Arbeitgeber ein Sicherheitsrisiko darstellen – oder eben nicht.

Zu lesen ist darauf, ob Sie vorbestraft sind und falls ja, aus welchem Sachverhalt Ihre Vorstrafe entstand.

Als Grundlage für das polizeiliche Führungszeugnis wird das Bundeszentralregister genutzt. Hier sind alle Verurteilungen der Menschen in Deutschland registriert.
Das heißt, dass es im Grunde gar nichts wirklich mit der Polizei zu tun hat. Der Name wurde vor Jahren bereits angepasst. Dennoch ist das heutige Führungszeugnis heute allgemein als polizeiliches Führungszeugnis bekannt.

Sicherheitsmitarbeiter
Wenn Sie in einer Branche tätig sein möchten, in der Sicherheit ganz großgeschrieben wird, brauchen Sie häufig ein polizeiliches Führungszeugnis

Kann jeder ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen?

Nicht wirklich. In Deutschland dürfen nur Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, einen Antrag auf ein Führungszeugnis stellen. Dieser Fakt ist im Bundeszentralregistergesetzt (kurz BZRG) vermerkt.
Wenn eine Person noch nicht das nötige Alter erreicht hat, muss ein gesetzlicher Vertreter das Führungszeugnis beantragen. Gleiches gilt für Personen, die nicht geschäftsfähig sind.

Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Ein Führungszeugnis können Sie online oder persönlich beantragen. Wenn Sie sich für Online entscheiden, müssen Sie sich lediglich beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz registrieren.

Sobald Sie das Führungszeugnis bestellt haben, bekommen Sie eine Bestätigungsmail.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich beantragen wollen, müssen Sie mit Ihrem Personalausweis zu der für Sie zuständige Gemeinde gehen.

Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis können Sie online oder persönlich beantragen

Kosten und Dauer des Führungszeugnisses

In allen Bundesländern kostet das polizeiliche Führungszeugnis 13 Euro. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn Sie ein europäisches Führungszeugnis haben möchten. Dieses ist um vier Euro teurer und kostet damit 17 Euro.
Die Dauer des Führungszeugnisses beträgt normalerweise zwei bis drei Wochen. Ob Sie den Antrag persönlich oder online gestellt haben, ist dabei irrelevant. In einigen Fällen kann der Prozess bis zu fünf Wochen dauern. Sie sollten das Führungszeugnis daher lange genug im Voraus beantragen.

Was genau steht auf dem Führungszeugnis?

Je nachdem, welche Art Führungszeugnis Sie beantragen, stehen unterschiedliche Straftaten darauf. Wenn Sie das einfache (herkömmliche) Führungszeugnis möchten, werden nur Strafen ab einem gewissen Schweregrad berücksichtigt. Das bedeutet, dass keine Verurteilungen zu geringen Strafen (weniger als 90 Tagessätze/drei Monate Haft) vermerkt sind. Wenn nichts im einfachen Führungszeugnis steht, existiert keine Vorstrafe.
Im sogenannten erweiterten Führungszeugnis sind auch geringere Straftaten vermerkt. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigt man in der Regel, wenn man mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchte (egal, ob ehrenamtlich oder hauptberuflich). Wurden Sie zum Beispiel aufgrund von sexueller Nötigung verurteilt du erhielten weniger als 90 Tagessätze, sind sie nicht vorbestraft und das Vergehen taucht im einfachen Führungszeugnis nicht auf. Im erweiterten jedoch schon.

Alles, was ein aus strafrechtlicher Sicht je begangen hat, steht dagegen im erweiterten behördlichen Führungszeugnis.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Tagessätze oder Sicherheitsverwahrungen handelt. In das behördliche Führungszeugnis dürfen nur Staatanwälte, Richter und Co. im Rahmen eines Strafverfahrens begutachten. Es ist demnach nicht für berufliche oder private Zwecke bestimmt.

Eintragungen im Führungszeugnis
Je nachdem, welche Art Führungszeugnis Sie beantragen, stehen unterschiedliche Straftaten darauf

Das europäische Führungszeugnis

Wenn Sie aus oder nach Deutschland ziehen, um in einem anderen Land bzw. aus einem anderen Land hier zu arbeiten, brauchen Sie eventuell das europäische Führungszeugnis.
Es gibt Auskunft über die Straftaten, die im jeweiligen Land vermerkt wurden. Welche Informationen dazu gehört, ist abhängig vom Land. Hierfür gibt es keine einheitliche europaweite Regelung.

Ist es möglich, Einträge aus dem polizeilichen Führungszeugnis löschen zu lassen?

Die Antwort ist ganz einfach: Nein, es ist nicht möglich, Einträge aus dem polizeilichen Führungszeugnis zu löschen oder löschen zu lassen. Sobald eine Verurteilung darin auftaucht, kann fast nichts mehr dagegen unternommen werden.

Alles was Sie tun können, ist, abzuwarten, bis der Eintrag verjährt. Je nach Schwere der begangenen Straftat kann dieser Vorgang bis zu zehn Jahre dauern. Sollte in dieser Zeit ein weiterer Eintrag hinzukommen, bleiben alle anderen Einträge ebenfalls bestehen. Eben solange, bis der jüngste Eintrag verjährt ist.