Radweg benutzen – Rechte und Pflichten
Fahrradfahrer benutzen, wenn möglich, Radwege, da sie diese mit einer gewissen Sicherheit verbinden. Die Teilnahme am Straßenverkehr kann dadurch erheblich vereinfacht werden, denn auf Radwegen gibt es in der Regel keinen fließenden Autoverkehr. Tatsächlich sind Fahrradwege ausschließlich Fahrradfahrern vorbehalten. Als Radbenutzer zählen Sie sonst als einer der am meisten gefährdeten Teilnehmer im Straßenverkehr. Allein deshalb stellt der Radweg eine gute Option dar, das Risiko von Unfällen zu senken. Wenn keine gesonderten Wege vorhanden sind oder diese durch andere Verkehrsteilnehmer blockiert werden, müssen Radfahrer jedoch häufig auf die Straße ausweichen. Aber ist das erlaubt? Oder gibt es die Pflicht, den Radweg zu benutzen, sobald einer vorhanden ist?
Wie es gesetzlich um den Radweg in Deutschland steht, erfahren Sie im Folgenden.
Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?
Ja, Radfahrer müssen den Radweg benutzen, sobald ein Verkehrszeichen diesen ausweist. In der Regel sind Fahrradwege in Deutschland Teil einer Radverkehrsanlage. In der Straßenverkehrs-Ordnung (kurz StVO) steht festgeschrieben, wie dieser benutzt wird. In Paragraph 2 (StVO) steht die rechtliche Grundlage für eine Benutzungspflicht.
Danach muss der Radfahrer den Weg benutzen, wenn es durch das Zeichen 237,240 oder 241 angeordnet ist.
Sollten keine Radwege vorhanden sein, darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden.
Auch Mofas dürfen Radwege benutzen – zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Beschilderung ist also wichtig, wenn Sie wissen möchten, ob Sie verpflichtet dazu sind, den Radweg zu benutzen – oder eben nicht.
Was ist mit den Radwegs Verkehrszeichen 237,240 und 241 gemeint?
Bei den Verkehrszeichen 237,241 und 240 muss der Radweg benutzt werden. Normalerweise sind solche Beschilderungen überall da zu finden, wo es der Ablauf oder die Sicherheit im Verkehr notwendig machen.
Wenn kein Schild vorhanden ist, müssen Sie den Radweg auch nicht benutzen.
Verkehrszeichen 237
Das Verkehrszeichen 237 ist allgemein bekannt. Es handelt sich um das Schild mit dem blauen Kreis und dem weißen Rand, in dessen Mitte ein Fahrrad dargestellt wird.
Verkehrszeichen 240
Das Schild 240 ähnelt diesem sehr. In diesem Zeichen ist jedoch nicht nur ein Fahrrad, sondern auch noch ein Fußgänger abgebildet. Die beiden Piktogramme werden durch eine waagerechte weiße Linie getrennt. Das bedeutet, dass der Radweg auch von Fußgängern genutzt werden darf.
Es besteht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Nutzungspflicht.
Verkehrszeichen 241
Auf dem Schild 241 gibt es statt einer waagerechten, eine senkrechte Linie zwischen den Darstellungen. Es handelt sich also um einen getrennten Weg. Auf der einen Seite müssen Radfahrer fahren, auf der anderen Seite Fußgänger gehen.
Dieser Radweg darf von Fußgänger nicht benutzt werden, im Gegensatz zum Schild 240.
Ein Radweg ist im Normalfall zwei Meter breit
Im Normalfall ist ein Radweg zwei Meter breit.
Wenn jedoch eine Engstelle auftritt (z.B. durch Bäume oder denkmalgeschützte Gebäude), kann die Breite des Weges variieren. Manche Radwege haben einen roten Asphalt, manche einen grauen. Ebenfalls möglich sind Spezialbelege oder Betonsteine.
Welche Regeln gelten auf Radwegen?
Wenn Sie einen Radweg benutzen, müssen Sie Regeln beachten. Im Normalfall gibt es Richtungsweiser an den Radwegen, die die Richtung anzeigen, in die Sie fahren dürfen. Laut StVO müssen Sie sich zwingend an die vorgegebene Richtung halten, sonst drohen Strafen. Der Richtungsweiser kann in Form eines Schildes, Zusatzschildes oder durch eine Markierung auf dem Boden erfolgen. Außerdem ist in der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt, wer Vorfahrt hat. Für die Vorfahrtsregeln gibt es ebenfalls eine Beschilderung oder eine Markierung.
Kinder dürfen einen Fahrradweg erst ab dem vollendeten achten Lebensjahr benutzen. Ab diesem Alter gilt aber noch nicht ganz die Nutzungspflicht (wenn diese durch Beschilderung angezeigt wird). Zwischen dem achten und dem zehnten Lebensjahr können sich die Kids aussuchen, ob Sie weiter den Gehweg oder lieber den Radweg benutzen.
Ausnahmen bestätigen die Regeln – Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Die Pflicht, einen Fahrradweg zu benutzen, kann aufgehoben werden, wenn die Nutzung unzumutbar ist oder sich daraus eine Gefahr ergibt. Gleichermaßen stellt es eine Ausnahme dar, wenn der Weg generell nicht benutzbar oder blockiert ist.
Das könnten zum Beispiel ein nicht geräumter Radweg im Winter sein oder durch Sturm umgefallene Bäume. In diesem Fall dürfen Radfahrer die Straße benutzen. Halten und Parken ist generell nicht gestattet.
Weitere Ausnahmefälle können bestehen, wenn die Fahrbahn des Radweges so beschädigt ist, dass die Nutzung unmöglich oder gar gefährlich wird.
Sollte es ein erhöhtes Unfallrisiko geben, ist demnach ebenfalls das Ausweichen auf die Straße zulässig.
Radwanderweg und Fernradweg – Was ist das?
Es gibt neben den herkömmlichen Radwegen auch spezielle Wege. Diese umfassen zum Beispiel den Fernradweg oder den Radwanderweg.
Gemeint sind spezielle ausgeschilderte Routen, die von Reisenden auf Fahrrädern genutzt werden sollen. Üblicherweise sind diese Wege kein Teil einer Radverkehrsanlage.