Verdienstausfall wegen Corona-Virus: Online-Anträge für Entschädigungen folgen
Zukünftig wird es möglich sein, Entschädigungen für einen etwaigen Verdienstausfall aufgrund der Corona-Krise in den meisten Bundesländern online zu beantragen. Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Selbständige werden unter www.ifsg-online.de dazu aufgefordert, über dieses Portal alle notwendigen Angaben zu machen und entsprechende Nachweise hochzuladen.
Diese Information teilte das Bundesinnenministerium mit. Dieses Verfahren basiert auf einer Idee des Gesundheitsministeriums von Nordrhein-Westfalen.
Eine digitalisierte Verwaltung ist dringend notwendig
Wie das Bundesinnenministerium verlauten ließ, möchten neben Nordrhein-Westfalen auch die Bundesländer Hessen, Bremen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein an dieser Initiative teilnehmen.
Laut Aussagen von Horst Seehofer von der CSU zeige die Corona-Krise schließlich umso deutlicher auf, wie wichtig eine digitalisierte Verwaltung des Bundes und der Länder ist.
Dabei ist es natürlich besonders wichtig, all die Leistungen zu digitalisieren, für welche aktuell eine besonders hohe Nachfrage besteht.
Entschädigungen für an Verdienstausfall leidende Personen
Dieses Anrecht auf Entschädigung steht all den Besuchern zu, die unter Quarantäne stehen oder aufgrund einer Infektion nicht arbeiten dürfen. Zudem profitieren all die Personen von dem Anspruch auf Entschädigung, die aufgrund dieser Umstände unter einem Verdienstausfall leiden.
Die gleiche Regelung trifft seit Ende März auch auf die Betroffenen zu, die aufgrund der Kita- und Schulschließungen für Kinderbetreuung sorgen müssen und deshalb nicht arbeiten können.