Umzug trotz Corona: Worauf achten?
Umziehen trotz Corona: Ist das überhaupt möglich? Deutschlandweit gelten in Hochzeiten der Corona-Krise strenge Regeln, die sich auf den Kontakt zwischen mehreren Personen beziehen. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass geplante Umzüge nicht stattfinden können? Keinesfalls – unter Einhaltung bestimmter Regeln.
Im Zweifelsfall die Behörde befragen
Ein Umzug ist ein Unterfangen, das alle Beteiligten zumeist von langer Hand planen. Doch dann kommt die Corona-Krise, aufgrund derer Ansammlungen in der Öffentlichkeit auf höchstens zwei Personen beschränkt sind. Dennoch gilt deutschlandweit kein generelles Umzugsverbot. So ist es trotz der strengen Ausgangsbeschränkungen nicht schwer, innerhalb Deutschlands einen geplanten Umzug durchzuführen.
Ist hingegen ein Umzug ins Ausland geplant, ist eine Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde im Vorfeld durchaus erforderlich.
Umziehende und Umzugshelfer dürfen nicht unter Quarantäne stehen
Eine wichtige Grundvoraussetzung für die Durchführung des Umzugs ist jedoch, dass sich die am Umzug beteiligten Personen zum Zeitpunkt des Umzugs nicht unter Quarantäne befinden. Regelungen rund um die Quarantänemaßnahmen erfolgen über das Robert-Koch-Institut. Denn stehen Betroffene unter Quarantäne, dürfen diese Menschen ihre Wohnung oder ein Haus auch für einen Umzug nicht verlassen.
Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn das Gesundheitsamt eine klare Erlaubnis ausspricht.
Diese Genehmigungen werden zum Teil durchaus erlaubt. Diese Tatsache ist dem Umstand geschuldet, dass deutschlandweit keine einheitlichen Richtlinien existieren. Deshalb sind einen Umzug planende Personen im Einzelfall auch gut beraten, sich im Einzelfall bei der jeweiligen Behörde des aktuellen Wohnorts zu erkundigen.
Auf besondere Hygienregeln achten
Generell ist es bei Umzügen in Zeiten der Corona-Krise wichtig darauf zu achten, Hygieneregeln ganz besonders intensiv zu berücksichtigen und einzuhalten. Deshalb sind auch Umzugsunternehmen aktuell darauf bedacht, bei einer Durchführung von Umzügen ungewöhnliche Maßnahmen anzuwenden. Beispielsweise ist es bei seriösen Unternehmen üblich, dass die Dienstleister ihre Fahrzeuge vor bzw. nach den Einsätzen desinfizieren.
Zahlreiche Unternehmen statten ihre Mitarbeiter mittlerweile mit Handschuhen aus und sind darauf bedacht, ihre Mitarbeiter auf mehrere Firmen zu verteilen.
Verpackungen selbst entsorgen
Eine Verpflichtung zum Tragen von Masken besteht allerdings noch nicht. Bieten es die Möbelpacker in aller Regel an, Verpackungsmaterialien im Normfall selbst zu entsorgen, liegt nun eine andere Situation vor. Deshalb ist es aktuell üblich, dass Kunden die Verpackungen aus hygienischen Gründen selbst entsorgen müssen.
Trotz der kritischen Situation ist es außerdem wichtig, nicht den Blick fürs Detail zu verlieren.
Auf Portalen wie umzuege.de ist es daher möglich, Angebote verschiedener Umzugsfirmen miteinander zu vergleichen und die besten Offerten auszuwählen.
Besteht bei Umzügen ein besonders hohes Ansteckungsrisiko?
Das Ansteckungsrisiko ist bei einem Umzug genauso hoch wie bei jedem anderen Kontakt. Um einer Infektion vorzubeugen, ist eine Einhaltung der Hygienstandards deshalb auch besonders wichtig. Das bedeutet bei einem Umzug für alle Beteiligten, sich in dieser Zeit nicht ins Gesicht zu fassen und regelmäßig die Hände mit Seife zu säubern. Wer anderen Personen keine Hände schüttelt und mindestens eineinhalb Meter zueinander Abstand hält, hat wichtige Vorkehrungen getroffen. Doch insbesondere der letzte Aspekt lässt sich beim Transport von Möbeln nicht immer einfach einhalten. Die Frage nach einer Verschiebung oder Stornierung des geplanten Umzugs mit einem Transportunternehmen hängt von vertraglich vereinbarten Bedingungen ab.
Für eine Verschiebung eines Umzugs müssen zumeist triftige Gründe vorliegen. Dieser Umstand besteht, wenn sich eine der umziehenden Personen zum geplanten Zeitpunkt unter Quarantäne befindet oder der Umzug in eine Region geplant ist, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wird. Im Zweifelsfall ist eine Nachfrage bei zuständigen Behörden dabei behilflich.
Dürfen Privatpersonen durch Umzugshelfer aus dem privaten Umfeld unterstützt werden?
Dieses Problem ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Dennoch ist es in den meisten Gebieten Deutschlands derzeit üblich, dass private Helfer für einen Umzug nicht zur Verfügung stehen dürfen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass einerseits professionelle Umzugsunternehmen in Betracht kommen. Andernfalls ist es allen in einem Haushalt lebenden Personen gestattet, sich am Umzug zu beteiligen.
Eine Ausnahme ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem neben Mitgliedern häuslicher Gemeinschaften ebenfalls Verwandte in gerader Linie, Ehepartner sowie Lebenspartner beim Umzug helfend zur Seite stehen können. In Essen wurde über das Radio Essen sogar bekanntgegeben, dass sämtliche Umzüge wie geplant – ebenfalls unter Einbeziehung privater Helfer – stattfinden dürfen. Für Hamburg gelten ähnliche Regeln. Dennoch sollten alle am Umzug beteiligten Personen beachten, dass sich an den Umzug anschließende Umzugspartys keinesfalls erlaubt sind.
Wer in Vorbereitung auf den Umzug allerdings auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich bei offenen Fragen an das zuständige Ordnungsamt wenden. Somit werden unnötige Verstöße vermieden.
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