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Detektive sind Blaumachern auch während Covid19 auf der Spur

Detektive sind Blaumachern auch während Covid19 auf der Spur
Detektive sind Blaumachern auch während Covid19 auf der Spur

Tausende Deutsche arbeiten während der Corona-Krise im Homeoffice. Dennoch vertrauen längst nicht alle Arbeitgeber ihren Angestellten blind. Unternehmen aus ganz Deutschland engagier(t)en deshalb Privatdetektive, um ihre Beschäftigten im Homeoffice zu überwachen.

Werden Angestellte von Privatdetektiven auf frischer Tat ertappt, drohen große Probleme mit dem Arbeitgeber.

In vergangener Zeit arbeiteten Tausende an deutschen Angestellten im Homeoffice

Detektive wie der Privatdetektiv Lothar Wenzel aus Köln berichten von ihrem beruflichen Alltag, bei dem aktuell viele Mitarbeiter im Homeoffice überwacht wurden. Dabei beweist der Blick in die Praxis, dass ein Großteil aller Mitarbeiter zu Hause vernünftig arbeitet.

In erster Linie ist zum Beispiel die Detektei Nürnberg, oder aus anderen Städten, mit Ermittlungen von Arbeitnehmern beschäftigt, die ohnehin bereits ins Zentrum ihrer Chefs geraten sind. Ein wichtiger Grund hierfür, warum Vorgesetzte ihre Mitarbeiter kontrollieren lassen, sind beispielsweise erhöhte Fehlzeiten im Job.

Mitarbeiter suchen nach unterschiedlichen Entschuldigungen

Privatdetektive berichten von Fällen, in denen Angestellte behaupteten, der ihnen durch die Firma überlassene Computer würde schlichtweg nicht funktionieren. In anderen Fällen hatten sich Angestellte krank gemeldet und wurden später in Biergärten bei einem Umtrunk mit Freunden erwischt. Doch die typischen Detektivfälle spielen sich nicht nur in gastronomischen Einrichtungen, sondern vor allem auch in Baumärkten ab.

Ein Detektiv berichtet beispielsweise von einem Mann, der sich bei seinem Arbeitgeber aufgrund eines Bandscheibenvorfalls gemeldet hatte. Letztendlich wurde der Angestellte dabei beobachtet, wie dieser im Baumarkt einkaufte und anschließend einen Anhänger mit schweren Gegenständen belud. Inwiefern besagte Mitarbeiter nach diesen Meldungen ihren Arbeitsplatz verloren haben, erfahren die Privatdetektive allerdings nur, falls sie in nachfolgenden Prozessen vorm Arbeitsgericht als Zeugen geladen werden. Im Normalfall ist es jedoch üblich, entsprechende Beweise und Dokumente beim Arbeitgeber vorzulegen.

Observation Privatdetektiv
Eine wichtige Voraussetzung für eine Annahme des Auftrages ist ein berechtigter Anfangsverdacht

Nicht jede Anfrage führt zu einem durchgeführten Auftrag

Zu Hochzeiten der Corona-Krise wurden Privatermittler laut eigenen Aussagen mit 25 bis 30 Anfragen von verschiedenen Unternehmen belangt. Ob letztendlich ein Vertragsabschluss zustandekommt, unterscheidet sich von Einzelfall zu Einzelfall.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Annahme des Auftrages ist deshalb in den meisten Fällen ein berechtigter Anfangsverdacht.

Wie die Privatdetektive weiterhin erklären, ist vielen Unternehmen auch daran gelegen, sich von unliebsamen Mitarbeitern für wenig Geld zu entledigen. Deshalb sollten Detekteien Vorsicht walten lassen, da sie ohne berechtigtes Interesse überhaupt nicht ermitteln dürfen. Ein solcher Anfangsverdacht liegt beispielsweise vor, falls Auftraggeber über in Kurzarbeit befindliche Mitarbeiter den berechtigten Verdacht hegen, dass die Angestellten in diesem Zeitraum einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgehen. Befinden sich Mitarbeiter eines Unternehmens in Kurzarbeit und gehen in dieser Zeit einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nach, begehen die Betroffenen damit eine Straftat.

Die Beauftragung eines Detektivs ist nur in Ausnahmefällen möglich

Aus Sicht von Detektiven ist weiterhin von einem berechtigten Anfangsverdacht die Rede, falls sich Mitarbeiter nur zweimal am Tag kurz per E-Mail melden. Wissen die Arbeitgeber allerdings nicht, was die Angtestellten in der Zwischenzeit erledigen, können sie sich ebenfalls an Detekteien wenden. Getreu dem deutschen Arbeitsrecht ist es nur in Ausnahmefällen möglich, Detektive für eine Ansammlung von Beweismitteln bei Pflichtverletzung zu beauftragen.

Laut Bundesdatenschutzgesetz, dem BDSG, ist ein solcher Einsatz gemäß § 26 Abs. 1 nur bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente bei einem Arbeitszeitbetrug berechtigt. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Arbeitnehmer über längere Zeiträume nur selten im Homeoffice erreichbar sind und für diesen Zustand keine Erklärung abgeben. Ist die Produktivität der Angestellten stark eingeschränkt, ist dieser Verdachtsfall ebenfalls bestätigt.

Die Handlungsmöglichkeiten der Privatermittler sind begrenzt

In diesen Situationen überprüfen die Detektive, ob die Mitarbeiter überhaupt arbeiten oder einer mit einer Arbeit vergleichbaren Tätigkeit nachgehen.

Allerdings ist es den Ermittlern nicht erlaubt, in persönliche Lebensbereiche einzudringen und beispielsweise Telefonate mitzuhören.

Über die Aufträge fertigen Detektive Protokolle oder Tätigkeitsberichte der beschatteten Angestellten an. Diese Dokumente werden detailliert geführt und sind auch vor dem Arbeitsgericht aussagekräftig. Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser detektivischen Ermittlungen ist die Frage, ob die beschatteten Personen eventuell auf dem Balkon saßen, sich entspannten oder über längere Zeit mit Nachbarn unterhielten.

Oft begehen Angestellte vorsätzlich eine Pflichtverletzung

Wer im Homeoffice die Arbeitszeit in Eigenregie beeinträchtigt, da es keine dritte Person bemerkt, begeht mit diesem Verhalten vorsätzlich eine Pflichtverletzung. Diese Pflichtverletzung gilt als wichtiger Grund, der zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung führen kann. Diese Situation bezeichnen Arbeitsrechtler als Arbeitszeitbetrug, der zu Lasten des Arbeitgebers geht.

Nehmen Angestellte diese Verletzungen bewusst vor, riskieren sie mit dieser Verhaltensweise somit ihren Arbeitsplatz. Dieses Risiko wird durch mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichts bestätigt.