Kontrolle via Stechuhr – Wie effizient ist Zeiterfassung am Arbeitsplatz?
In den Abendstunden Telefonate mit Kunden führen oder am Wochenende noch schnell wichtige Mails weiterleiten: Kleine Tätigkeiten wie diese treiben die Arbeitszeit häufig deutlich nach oben. Doch zumeist fließt deshalb auch nicht die komplette Arbeitszeit auf Zeitarbeits-Konten Beschäftigter ein.
Kein Arbeitszeiterfassungs-Gesetz in Deutschland
Dieser Verfahrensweise wirkt der Europäische Gerichtshof – der EuGH – nun aktiv entgegen. Im Mai 2019 entschieden Richter, dass laut Aktenzeichen Rs C-55/18 die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten als deren Schutz auch komplett erfasst werden muss.
Diese Regelungen schließt sämtliche Pausen, Ruhezeiten, Anfang sowie das Ende der beruflichen Tätigkeit ein. Allerdings wurde dieses Urteil bislang noch nicht in nationales Recht überführt. Schließlich liegt aktuell in Deutschland noch kein Arbeitszeiterfassungs-Gesetz vor.
Arbeitgeber sollen auf eine Einhaltung von Ruhe- und Arbeitszeiten achten
Wie sich dieses Urteil 1:1 auf Beschäftigten-Verhältnisse in Deutschland auswirkt, kann nicht vereinheitlich dokumentiert werden.
Einige Arbeitgeber berufen sich darauf, dass landesweit noch kein Arbeitszeiterfassungs-Gesetz existiert.
Anderen Aussagen zufolge seien Arbeitgeber schon jetzt verpflichtet, unionrechtskonform zu agieren und alle Ruhe- sowie Arbeitszeiten genau einzuhalten.
Hintergründe zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Emden
Vereinzelte Arbeitsgerichte nutzen für ihre Rechtssprechung den durch den EuGH formulierten Maßstab bereits als individuelle Grundlage.
Beispielsweise fällte das Arbeitsgericht Emden im Februar 2020 ein Urteil, demzufolge Arbeitgeber verpflichtet sind, zugängliche, verlässliche und objektive Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit Beschäftigter einzurichten (Aktenzeichen 2 Ca 94/19). Hierbei legte das Gericht Artikel 31 Absatz 2 der EU-Grundrechtcharta zugrunde. Dieses Urteil behandelte den Fall eines Bauhelfers, der nach mehrwöchiger Beschäftigung beispielsweise eine Vergütung von zusätzlichen 12,05 Stunden aus 2018 einforderte und hierfür entsprechende handschriftliche Notizen präsentierte.
Dabei erklärte das Gericht ein Argument der beklagten Arbeitgeberin für ungültig, demzufolge die tägliche Arbeitszeit des Klägers in einem Bautagebuch schriftlich verankert wurde.
Unterschiedliche Modelle zur Erfassung der Arbeitszeit
Arbeitszeit ist durch unterschiedliche Modelle erfassbar. Klassische Methoden sind kostenfreie Apps oder händische Eintragungen in Tabellen oder Excel-Dateien. Eine pauschale Empfehlung für eine gut geeignete Vorgehensweise gibt es nicht. Fakt ist jedoch, dass die Stechuhr heutzutage aus der Mode gekommen ist. Im Gegenzug ist es notwendig, dass die Arbeitszeiten stets manipulationssicher, zuverlässig und objektiv erfasst werden.
Vom Standpunkt des DGB besteht die Aufgabe von Arbeitgebern sowie Betriebs- und Personalräten darin, für die eigene Branche oder den eigenen Betrieb die am besten geeignete Lösung zu finden.
Eine sorgfältige Erfassung der Arbeitszeit ist für beide Seiten von Vorteil. Unternehmen haben dadurch stets einen guten Überblick über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit einschließlich Überstunden. Beschäftigte weisen mithilfe der genauen Zeiterfassung ihren Einsatz nach. Ist dieser Einsatz überdurchschnittlich, ist dieser Aspekt ein gutes Argument bei Gesprächen wie Gehaltsverhandlungen. Zudem steht es Arbeitnehmern frei, sich selbständig für eine akribische Zeiterfassung im eigenen Unternehmen zu engagieren.
Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die Unternehmen die zuverlässigen Strategien nicht schon längst nutzen.
Mehr Transparenz durch eine nachvollziehare Arbeitszeiterfassung
Eigentlich besteht kein Grund zur Sorge darüber, dass eine exakte Zeiterfassung einem flexiblen Arbeitszeitmodell entgegenwirkt. Schließlich ändert sich dadurch nichts an Gleitzeitvereinbarungen, Vertrauensarbeitszeit oder Absprachen zu mobilen Arbeiten. Ganz im Gegenteil.
Die richtige Arbeitszeiterfassung ermöglicht maximale Transparenz und zeigt auf, wie häufig im Arbeitsalltag gegen vorhandene Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen wird.