Verbotene Nahrungsmittel: Diese Lebensmittel gibt es in anderen Länder nicht
In jedem Land herrschen andere kulinarische Bräuche und Sitten. Was in vielen Supermärkten in Deutschland ganz selbstverständlich in den Regalen steht, ist in anderen Teilen der Welt weit und breit nicht auffindbar.
Doch auch andersrum gibt es in einigen Ländern bestimmte Lebensmittel, die die meisten Deutschen noch nicht einmal kennen.
Unterschiedliche Gründe
Häufige Gründe für diese Unterschiede sind kulturelle Differenzen oder schlichtweg eine mangelnde Popularität an Speisen.
Zudem stehen in vielen Supermärkten in Deutschland viele Lebensmittel zum Verkauf, die in einigen Regionen oder gar in kompletten Ländern verboten sind.
Erstes Beispiel: Gänsestopfleber
Gänsestopfleber ist eine Feinkost-Delikatesse aus Frankreich, die aus der Leber von Gänsen gewonnen wird. Um die Spezialität zu verarbeiten, ist jedoch eine Fettleber erforderlich. Dieses Ziel erreichen Tierhalter, indem sie die Tiere zwangsmästen.
Diese Prozedur stufen viele Länder jedoch als Tierquälerei ein. Nach Informationen der Tierschutzorganisation Peta ist die Herstellung von Gänsestopfleber unter anderem in New York, Kalifornien, Israel, Indien sowie Australien verboten.
Zweites Beispiel: Kellogg’s Frühstücksriegel
Frühstücksriegel aus dem Hause Kellogg’s sind in mehreren Ländern verboten. Beispielsweise ist der Riegel nicht in Frankreich, Norwegen oder Finnland erhältlich.
Diese Entscheidung begründen die Länder damit, dass in dem Blaubeer-Riegel enthaltener blauer Farbstoff in den Staaten nicht zugelassen ist.
Drittes Beispiel: Ketchup
An Schulen in Frankreich ist Ketchup verboten. In unserem Nachbarland ist die rote Soße zwei einmal pro Woche in Schulkantinen erhältlich. Doch zu französischen Speisen darf Ketchup keinesfalls serviert werden. In Frankreich wird Ketchup als ungesund eingestuft.
Deshalb dürfen französische Schüler Ketchup nur genießen, wenn sie sich Pommes schmecken lassen. Zudem haben es sich die Franzosen zur Aufgabe gemacht, sich französische Speisen unverfälscht schmecken zu lassen.
Viertes Beispiel: Geleebonbons
In den meisten Ländern Europas können Naschkatzen die Geleebonbons unbeschwert genießen. Ein Inhaltsstoff der Bonbons ist jedoch Konjak, der in einigen EU-Ländern nicht zugelassen ist. Konjak ist eine Wurzel, die zermahlen wird. Daraus bildet sich Mehl, das durch die Beimengung anderer chemischer Substanzen in mehreren Nahrungsmitteln als Zusatzstoff genutzt wird.
Für die Bonbons ist der Zusatz des Konjak jedoch in der EU verboten.
Experten befürchten, dass die Bonbons im Rachen kleben bleiben könnten. Es droht Erstickungsgefahr.
Fünftes Beispiel: Marmite
Marmite ist aus Hefe gewonnene Würzpaste, die sich durch ihren starken Geschmack auszeichnet. Als Brotaufstrich erfreut sich Marmite insbesondere in Australien und Großbritannien großer Beliebtheit. In Dänemark ist die Paste allerdings verboten. Seit einem 2004 verabschiedeten Gesetz sind mit Vitaminen angereicherte Nahrungsmittel seitdem nicht mehr erlaubt.
Sechstes Beispiel: Pferdefleisch
Der 2012 in Deutschland stattgefundene Pferdefleisch-Skandal hinterließ seine Spuren.
Bis zum Jahr 2011 waren geschlachtete Pferde für den Verzehr durch Menschen in den USA sogar komplett verboten.
Diese Gesetze haben sich zwar mittlerweile gelockert. Aber dennoch ist Pferdefleisch kaum im Handel erhältlich.
Siebtes Beispiel: Haggis
Haggis ist ein traditionelles schottisches Gericht, das mit Innereien vom Schaf angereichert ist. In den USA ist Haggis sogar verboten. Laut einem 1971 verabschiedeten Gesetz ist die Verarbeitung von Lunge in Nahrungsmitteln nicht mehr gestattet.
Schon seit mehreren Jahren spricht sich die schottische Regierung dafür aus, das Gesetz aufzuheben. Dadurch soll eine wichtige Grundlage dafür geschaffen werden, um Haggis in den USA wieder frei zugänglich zu machen. Diese Bemühungen blieben bislang jedoch erfolglos.