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Bäume auf dem eigenen Grundstück – Worauf achten?

Bäume auf dem eigenen Grundstück
Bäume auf dem eigenen Grundstück - Worauf achten?

Ein herunterfallender Ast ist eine große Gefahrenquelle. Passanten können verletzt oder gar ganze Autos zerstört werden. Doch wie haften Immobilienbesitzer in diesem Fall, auf deren Grundstücken sich die Bäume befinden? Oder muss eine dritte Person mit der drohenden Gefahrenquelle rechnen?

Pflichten von Grundstücksbesitzern

Immobilienbesitzer sind verpflichtet, auf dem Grundstück befindliche Bäume regelmäßig zu überprüfen. Prinzipiell sind die Eigentümer der Ländereien dafür verantwortlich, dass keine Personen durch herabfallende Äste geschädigt werden. Generell ist die Verkehrssicherungspflicht von Bäumen auf dem eigenen Hab und Gut zwar allgemein gültig. Wie Vertreter der Rechtsanwaltskammer Oldenburg erklären, hat diese Regelung aber auch Grenzen.

Eigentümer dürfen nur für die Schäden verantwortlich gemacht werden, die Laien sofort erkennen können.

Rechtliche Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden mit dem Aktenzeichen 12 U 7/17. Der streitgegenständliche Fall bezog sich auf eine Frau, die ihr Fahrzeug unter einer Rotbuche geparkt hatte. Das Kfz wurde von einem herabfallenden Ast beschädigt. Der Sachschaden bezog sich auf insgesamt 9.000 Euro.

Kein Fall für Laien

Aus einem Gutachten ging hervor, dass die Rinde des Baums an einer Astgabelung verdickt gewesen ist. Dieses Indiz könnte auf eine mögliche Instabilität hinweisen. Doch hätten die Grundstücksbesitzer dieses Detail erkennen müssen?

Laut dem Oberlandesgericht müssten private Immobilienbesitzer die Bäume zwar einer Sichtprüfung unterziehen. Allerdings könne die Partei nur für die Baumschäden verantwortlich gemacht werden, falls der Baum eine Krankheit hat, die auch jeder Laie erkennt. Deutlich sichtbare Merkmale wie Verletzungen der Rinde, abgestorbene Teile oder Pilzbefall könnten darauf hinweisen. In diesem Fall hätten zwar Fachleute, doch keine Experten die Instabilität der Rinde erkennen können.

Sicherheitsprüfung am Baum
Eine Sicherheitsprüfung muss zweimal pro Jahr vorgenommen werden, einmal mit sowie einmal ohne Laub

Pflichten für Bäume auf Grundstücken

Eine Sicherheitsprüfung muss zweimal pro Jahr vorgenommen werden, einmal mit sowie einmal ohne Laub. Hierbei ist es wichtig, jeden einzelnen Baum einschließlich Ästen auf instabile und morsche Bestandteile hin zu kontrollieren.

Die Standfestigkeit des Baums bedarf ebenfalls einer regelmäßigen Überprüfung.

Wirken einige Teile krank, instabil oder von Pilzen befallen, ist Handlungsbedarf durch Grundstücksbesitzer gefragt. Vorkehrungsmaßnahmen sind laut Aktenzeichen 4 U 63/01 vom Oberlandesgericht Düsseldorf ebenfalls notwendig, wenn keine Schwachstellen am Baum sichtbar sind, das Gewächs jedoch sehr alt wirkt.

Kann eine Verkehrssicherungspflicht an dritte Personen übertragen werden?

Können Grundstücksbesitzer einer Sicherheitsprüfung von auf dem Anwesen befindlichen Bäumen nicht nachkommen, darf diese Aufgabe ebenfalls an externe Dritte übertragen werden.

Allerdings ist es notwendig, dass die entsprechende Person kompetent genug ist, um diese Aufgabe zu erfüllen. Zudem ist es sinnvoll, die Übertragung der Aufgabe schriftlich festzuhalten. Dieses Schriftstück dient als Absicherung bei Auftreten eines möglichen Schadensfalls über haftungsrechtliche Fragen.