Vorsicht Blitzgefahr – Sind LED-Scheinwerfer ein guter Schutz?
LED-Scheinwerfer können die Funktionsweise von Blitzeranlagen beeinflussen. Dabei könnten Tempomessungen eine höhere Geschwindigkeit als regulär angeben. Diese Schwankungen treten insbesondere in der Nacht auf. Allerdings vertritt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eine andere Meinung.
Messfehler wurden eindeutig festgestellt
Das zur Debatte stehende Gerät namens Eso ES3.0 befindet sich deutschlandweit an etwa 700 Standorten. In der Märzausgabe der Zeitschrift „Verkehrsunfall Fahrzeugtechnik“ VKU wurden in jüngster Vergangenheit Checks mit elf verschiedenen Kfz-Modellen samt LED-Scheinwerfern in der Dunkelheit durchgeführt. Eine Analyse der etwa 300 Messungen ergab, dass Messfehler eindeutig aufgetreten sind.
Eine Ursache für diese Messfehler könnte darin bestehen, dass die Scheinwerfer in schneller Abfolge periodisch aktiviert und deaktiviert werden.
Laut Untersuchungen der „Bild“ wird auf diese Weise eine genaue Bestimmung des Umrisses in der Dunkelheit stark beeinträchtigt. Dies hat wiederum zur Folge, dass keine genaue Ermittlung der Geschwindigkeit möglich ist.
Hintergründe zum Rechtsstreit
Zu diesem Thema nahm die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gegenüber dem Gericht Stellung. Die PTB ist auf die Zulassung von Blitzern in Deutschland spezialisiert und setzte sich im Zuge einer Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Einflussnahme von LED-Scheinwerfern auf die Tempomessung von Blitzern auseinander.
Dieser Rechtsstreit bezog sich auf einen Autofahrer, der aufgrund fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Maximalgeschwindigkeit zu einem Fahrverbot von einem Monat sowie einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt wurde. Der Rechtsstreit fand am Amtsgericht Titisee-Neustadt statt. Der Kläger bestand jedoch darauf, dass die Messung fehlerhaft gewesen sei – aus vorgenannten Gründen. Deshalb war dem Kläger daran gelegen, dem Fahrverbot entgegenzuwirken.
Bei Fehlmessungen werden Bußgeldbescheide nicht ausgestellt
In einer Stellungnahme vom Oktober 2018 führte das PTB aus, dass die Annullationskriterien des ES3.0-Geräts ein Grund dafür seien, dass keine fehlerhaften geeichten Messwerte auftreten können. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die Annullationsrate für einige Kfz mit LED-Scheinwerfern deutlich ansteigt. Dieses Resultat hätten mehrere durchgeführte Testungen auf PTB-Referenzanlagen ergeben.
In diesem Zusammenhang gab das PTB allerdings zu verstehen, dass keine Fehlmessungen, sondern maximal erhöhte Annullationsraten auftreten.
Das bedeutet, dass die Messungen zwar fehlerhaft sind. Doch im Gegenzug erkennen die Automaten diese Messungen, so dass diese nicht mit Geldbußen verhangen werden. Dieser Ansicht schloss sich das OLG Karlsruhe an, so dass das Gericht die Rechtsbeschwerde des Klägers als unbegründet ansah. Zukünftig dürften diesbezügliche Beschwerden deshalb ebenfalls nicht den erhofften Erfolg erbringen.
Gute Aussichten für Besitzer von Kfz mit LED-Scheinwerfern
Allerdings steht außer Frage, dass LED-Scheinwerfer zukünftig ein Grund dafür sind, dass eine Tempomessung via Blitzer nicht ordnungsgemäß funktioniert und deshalb zahlreiche Messungen nicht korrekt sind.
Deshalb ist die Chance hoch, dass Autofahrer in einem mit LEDs ausgestatteten Fahrzeug seltener Bußgeldbescheide erhalten als Kfz-Besitzer mit herkömmlichen Scheinwerfern.