Politik & Recht Blog

Strompreisdeckel in Planung: So sieht die Entlastung von Gas- und Stromkunden aus

Strompreisdeckel in Planung
Strompreisdeckel in Planung: So sieht die Entlastung von Gas- und Stromkunden aus | Foto: © bluedesign #513897913 – stock.adobe.com

Das von der Bundesregierung geplante Maßnahmenpaket gegen hohe Energiepreise nimmt zunehmend Gestalt an. Bislang ist von einer Deckelung der Gas- und Strompreise die Rede.
Die Maßnahmen sollen durch sogenannte Zufallsgewinne von Produzenten finanziert werden.

Eine „Winterlücke“ füllen

Nach aktuellem Stand möchte die Bundesregierung eine „Winterlücke“ füllen, bis die geplante Gaspreisbremse für deutsche Haushalte ab dem nächsten Frühjahr in Kraft tritt.

Die ab März greifende Gaspreisbremse soll eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar 2023 inkludieren.

Ziel des Maßnahmenpakets ist es, Strom- und Gaskunden finanziell deutlich zu entlasten. Die Energiepreisbremse soll bis Ende April 2024 gültig sein.

Gaspreisbremse
Die ab März greifende Gaspreisbremse soll eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar 2023 inkludieren | Foto: © Alejandro D #541472587 – stock.adobe.com

Entlastungen für kleine Firmen und Privathaushalte

Die Preis-Deckelung sieht vor, dass kleinere Firmen und private Haushalte für insgesamt 80 Prozent ihres Verbrauchs garantierte Gas-Bruttopreise von jeweils zwölf Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die verbleibenden 20 Prozent sollen durch den Vertragspreis geregelt werden. Für Fernwärme soll sich der garantierte Bruttopreis auf 9,5 Cent belaufen.
Grundlage zur Ermittlung des Vorjahresverbrauchs ist die Jahresverbrauchsprognose, deren Basis die Abschlagszahlung für September ist. Für neue Gasbezugsverträge gelten durchschnittliche Tarife von 21 Cent je Kilowattstunde.

Trotz Unterstützung Energie sparen

Die monatliche Entlastung müssen Verbraucher und Unternehmen auch dann nicht zurückzahlen, falls sich die tatsächliche Verbrauchsmenge wesentlich unter den 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr beläuft. Diese Regelung soll Betroffene zum Energiesparen motivieren.

Haushalte mit höherem Einkommen sollen ab 2023 einen sogenannten geldwerten Vorteil als finanzielle Entlastung erhalten.

Als Richtlinie für diesen Fall legte die Expertenkommission ein jährliches Einkommen von mindestens 75.000 Euro fest. Für die Industrie ist bereits ab Januar 2023 von einer Gaspreisbremse die Rede. Unternehmen sollen deshalb von einem Garantiepreis von sieben Cent je Kilowattstunde netto für insgesamt 70 Prozent ihrer üblichen Verbrauchsmenge profitieren.
Als Grundlage für die Berechnung dient deren Verbrauch vom November 2021 bis zum Oktober 2022. Zusätzlich werden Abgaben und Steuern berücksichtigt. Höchstwahrscheinlich tritt die industrielle Gaspreisbremse für ungefähr 1.900 Krankenhäuser und 25.000 Unternehmen in Kraft.

Trotz Unterstützung Energie sparen
Trotz Unterstützung Energie sparen | Foto: © Ingo Bartussek #19481198 – stock.adobe.com

Zusätzliche Einmalzahlungen

Für die Überbrückung des Zeitraums bis zum Eintritt das Gaspreisbremse plant die Bundesregierung eine Einmalzahlung. Allerdings ist bislang noch nicht endgültig geklärt, wie die angekündigte zusätzliche Entlastung gestaltet werden soll.
Nach Aussagen eines Sprechers des Stadtwerkeverbands VKU ist es technisch nur schwer möglich, den nächsten Schritt der Gas- und Fernwärmepreisbremse auf ein zeitigeres Datum vorzuziehen.

Konsequenzen für Vermieter

Die „Soforthilfe“ für Dezember sieht vor, dass Verbraucher von Erdgas die eigentlich vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zahlen müssen. Die finanzielle Entlastung soll auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem Vorjahr samt September sowie dem Gaspreis für Dezember erfolgen.

Weil zahlreiche Vermieter die monatlichen Nebenkosten noch nicht an die höheren Energiepreise angepasst haben, würden die höheren Preise den Mietern erstmals im Jahr 2023 in Rechnung gestellt werden.

Aus dem Grund werden Vermieter verpflichtet, die finanzielle Entlastung bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung direkt an die Mieter weiterzuleiten. Mit dieser Strategie erhalten die Mieter die finanzielle Entlastung genau dann, wenn aufgrund der Preissteigerungen eine höhere Nachzahlung droht.

Nebenkostenabrechnung
Weil zahlreiche Vermieter die monatlichen Nebenkosten noch nicht an die höheren Energiepreise angepasst haben, würden die höheren Preise den Mietern erstmals im Jahr 2023 in Rechnung gestellt werden | Foto: © Wolfilser #33997343 – stock.adobe.com

Ab Januar gültig

Die Strompreisbremse soll ab Januar gültig sein. Vergleichbar mit der Gaspreisbremse, erhalten Haushalte für ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent ihres üblichen Verbrauchs zum Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Der historische Verbrauch orientiert sich an der jeweiligen Jahresverbrauchsprognose.

Informationen des Vergleichsportals Verivox zufolge beläuft sich der deutschlandweite Strompreis aktuell auf durchschnittlich 48,16 Cent pro Kilowattstunde. Die geplante Deckelung der jährlichen Gesamtkosten würde sich auf insgesamt 14 Prozent belaufen. Für Industriebetriebe sieht die Bundesregierung im Zuge der Strompreisbremse einen Nettopreis in Höhe von 13 Cent je Kilowattstunde für 70 Prozent des Stromverbrauchs vor, der für das Jahr 2021 bemessen wurde. Bei der Förderung der Industrie soll das europäische Beihilferecht berücksichtigt werden.

Mittel zur Finanzierung

Für die Finanzierung der Strompreisbremse dienen „Zufallsgewinne“ von Firmen auf dem Strommarkt.

Diese Gewinne beziehen sich in erster Linie auf Ökostrom-Produzenten, die an der Börse in jüngster Vergangenheit besonders hohe Preise erwirtschafteten.

Diese Entscheidung trafen die Politiker aufgrund der stark angestiegenen Gaspreise sowie dem Preisbildungs-Mechanismus auf dem Strommarkt. Durch die Abschöpfung erzielte Einnahmen werden sich vermutlich im zweistelligen Milliardenbereich bewegen.

Hohe Summen

Laut aktuellen Prognosen fallen für die Strompreisbremse für kleinere Unternehmen und private Haushalte ungefähr 23 bis 33 Milliarden Euro zu Buche. Der Mittelwert für die industrielle Strompreisbremse wird auf zusätzliche rund 35 Milliarden Euro geschätzt. Die exakte Höhe der Kosten richtet sich nach der zukünftigen Preis- und Verbrauchsentwicklung. Ein Großteil der Entlastungen wird über einen sogenannten Abwehrschirm mit einer Summe bis zu 200 Milliarden Euro finanziert.

Zusätzlich nimmt der Bund für die Finanzierung des Projekts weitere Schulden auf. Zudem ist von einem Härtefallfonds mit einem Volumen von zwölf Milliarden Euro die Rede. Außerdem sprach sich der Bund für weitere Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen aus, von denen unter anderem kulturelle Einrichtungen, Pflegeinstitutionen, Krankenhäuser oder Wohnungsunternehmen profitieren könnten. Weiterhin stellt die Bundesregierung eine Härtefallregelung für selbstgenutztes Wohnungseigentum in Aussicht, bei dem die Vorratswirtschaft für Holzpellets oder Öl eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt.